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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Berlin beantragen
Berlin ist die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eines ihrer Länder. Die Stadt Berlin ist mit rund 3,6 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands. Sie bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg (rund 6 Millionen Einwohner) und der Agglomeration Berlin (rund 4,5 Millionen Einwohner). Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken. Neben den Flüssen Spree und Havel befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder.

Postleitzahl (PLZ): 10115-14199

Ort: Berlin

Bundesland: Berlin

Regierungsbezirk: Berlin

Landkreis: -

Höhe über Normal Null: 34–122 m ü. NHN

Fläche: 891,68 km2

Einwohner: 3.613.495 (31. Dezember 2017)

Bevölkerungsdichte: 4.052 Einw. je km2

Telefonvorwahlen: 030

KFZ-Kennzeichen: B

Ortsteile: 0101 Mitte 0102 Moabit 0103 Hansaviertel 0104 Tiergarten 0105 Wedding 0106 Gesundbrunnen 0201 Friedrichshain 0202 Kreuzberg 0301 Prenzlauer Berg 0302 Weißensee 0303 Blankenburg 0304 Heinersdorf 0305 Karow 0306 Stadtrandsiedlung Malchow 0307 Pankow 0308 Blankenfelde 0309 Buch 0310 Französisch Buchholz 0311 Niederschönhausen 0312 Rosenthal 0313 Wilhelmsruh 0401 Charlottenburg 0402 Wilmersdorf 0403 Schmargendorf 0404 Grunewald 0405 Westend 0406 Charlottenburg-Nord 0407 Halensee 0501 Spandau 0502 Haselhorst 0503 Siemensstadt 0504 Staaken 0505 Gatow 0506 Kladow 0507 Hakenfelde 0508 Falkenhagener Feld 0509 Wilhelmstadt 0601 Steglitz 0602 Lichterfelde 0603 Lankwitz 0604 Zehlendorf 0605 Dahlem 0606 Nikolassee 0607 Wannsee 0701 Schöneberg 0702 Friedenau 0703 Tempelhof 0704 Mariendorf 0705 Marienfelde 0706 Lichtenrade 0801 Neukölln 0802 Britz 0803 Buckow 0804 Rudow 0805 Gropiusstadt 0901 Alt-Treptow 0902 Plänterwald 0903 Baumschulenweg 0904 Johannisthal 0905 Niederschöneweide 0906 Altglienicke 0907 Adlershof 0908 Bohnsdorf 0909 Oberschöneweide 0910 Köpenick 0911 Friedrichshagen 0912 Rahnsdorf 0913 Grünau 0914 Müggelheim 0915 Schmöckwitz 1001 Marzahn 1002 Biesdorf 1003 Kaulsdorf 1004 Mahlsdorf 1005 Hellersdorf 1101 Friedrichsfelde 1102 Karlshorst 1103 Lichtenberg 1104 Falkenberg 1106 Malchow 1107 Wartenberg 1109 Neu-Hohenschönhausen 1110 Alt-Hohenschönhausen 1111 Fennpfuhl 1112 Rummelsburg 1201 Reinickendorf 1202 Tegel 1203 Konradshöhe 1204 Heiligensee 1205 Frohnau 1206 Hermsdorf 1207 Waidmannslust 1208 Lübars 1209 Wittenau 1210 Märkisches Viertel 1211 Borsigwalde

Gemeindeschlüssel 11 0 00 000

Stadtgliederung: 12 Bezirke, 96 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Berliner Rathaus Rathausstraße 15 10178 Berlin

Internetseite: www.berlin.de

Bürgermeister: Michael Müller (SPD) (03/2019)

Berlin ist ein Stadtstaat, der aus mehreren Bezirken besteht. Diese Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins gibt eine Übersicht über die zwölf Bezirke und 96 Ortsteile der deutschen Hauptstadt.

Berlin ist ein Stadtstaat, der aus mehreren Bezirken besteht. Diese Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins gibt eine Übersicht über die zwölf Bezirke und 96 Ortsteile der deutschen Hauptstadt.

Berlin ist eine Stadt, die durch die Kontraste zwischen spannender historischer Geschichte und modernem Kulturleben sowie zwischen den wichtigsten Regierungsgebäuden Deutschlands und den verrücktesten Clubs der ganzen Welt geprägt wird. Die Stadt bietet nicht nur eine Menge international bekannter Museen, Opernhäuser und Theater, sondern auch zahlreiche Galerien und kreative Aufführungsstätten für Künstler in jedem Bereich. Immer mehr junge und kreative Menschen ziehen jeden Tag nach Berlin, und in der Stadt werden stets neue, angesagte Geschäfte gegründet und Konzepte in allen Bereichen entwickelt. Das macht Berlin nicht nur zu einem der spannendsten Orte in Europa, sondern weltweit.

Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf acht Gerichtsstandorte konzentriert. Die Aufteilung erfolgt in folgende Grundbuchbezirke: Berlin-Grunewald, Berlin-Heerstraße, Berlin-Schmargendorf, Berlin-Wedding, Berlin-Wilmersdorf, Brandenburgertorbezirk, Britz, Buckow, Dahlem, Düppel, Friedenau, Friedrichshain, Friedrichstadt, Frohnau, Gatow, Groß-Glienicke, Grunewald-Forst, Heiligensee, Hellersdorf, Hermsdorf Hohenschönhausen, Kladow, Köpenick, Kottbusser, Torbezirk, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Lichterfelde, Lübars, Luisenstadt, Lützowviertel,, Mariendorf, Marienfelde, Marzahn Mitte, Moabit, Neukölln, Nikolassee, Pankow, Pichelsdorf, Potsdamer Torbezirk, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Rudow, Schöneberg, Schwanenwerder, Seeburg, Spandau Staaken, Stadt Charlottenburg, Steglitz, Süd-West, Tegel Tegel-Forst, Tegel-Schloß, Tempelhof, Tempelhofer Vorstadt, Tiefwerder, Tiergartenviertel, Treptow, Valentinswerder, Wannsee, Weißensee Wittenau, Zehlendorf

In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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