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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.
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Heute
10.11.2024
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Aufteilungsplan von Bitterfeld-Wolfen beantragen
Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Stadt liegt im Südosten des Landes Sachsen-Anhalt. Bitterfeld-Wolfen entstand am 1. Juli 2007 durch die Fusion der ursprünglich eigenständigen Städte Bitterfeld und Wolfen sowie der Gemeinden Greppin, Holzweißig und Thalheim. Bitterfeld-Wolfen liegt etwa 25 km nordöstlich von Halle (Saale) und etwa 35 km nördlich von Leipzig. Die maximale Ausdehnung beträgt sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung jeweils etwa zehn Kilometer.
Postleitzahl (PLZ): 06749, 06766, 06803, 06808
Ort: Bitterfeld-Wolfen
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Regierungsbezirk: Anhalt-Bitterfeld
Landkreis: Bitterfeld-Wolfen
Höhe über Normal Null: 79m
Fläche: 86,96
Einwohner: 39 103
Bevölkerungsdichte: 450
Telefonvorwahlen: 03493, 03494
KFZ-Kennzeichen: ABI, AZE, BTF, KÖT, ZE
Ortsteile: Wolfen, Bitterfeld, Reuden, Rödgen, Zschepkau, Greppin, Thalheim, Holzweißig, Bobbau, Siebenhausen
Gemeindeschlüssel 15 0 82 015
Stadtgliederung: 10 Ortsteile
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 1 06766 Bitterfeld-Wolfen
Internetseite: www.bitterfeld-wolfen.de
Bürgermeister: Armin Schenk (CDU)
Östlich befindet sich der Muldestausee, südöstlich der Goitzsche-See mit den Hafenanlagen, westlich das Sandersdorfer Strandbad. Die Stadt liegt im Naturraum Bitterfelder Bergbaurevier. Das Gebäude des heutigen Rathauses wurde zwischen 1936 und 1939 als Teil der Agfa-Werke errichtet. Mit der werksinternen Nummer 041 sollte es nach ersten Planungen das Wissenschaftliche Zentral-Laboratorium der Photographischen Abteilung von Agfa beherbergen. In der endgültigen Planung fand dann auch die Verwaltung des Unternehmens ihren Sitz im Gebäude.Östlich befindet sich der Muldestausee, südöstlich der Goitzsche-See mit den Hafenanlagen, westlich das Sandersdorfer Strandbad. Die Stadt liegt im Naturraum Bitterfelder Bergbaurevier. Das Gebäude des heutigen Rathauses wurde zwischen 1936 und 1939 als Teil der Agfa-Werke errichtet. Mit der werksinternen Nummer 041 sollte es nach ersten Planungen das Wissenschaftliche Zentral-Laboratorium der Photographischen Abteilung von Agfa beherbergen. In der endgültigen Planung fand dann auch die Verwaltung des Unternehmens ihren Sitz im Gebäude.
Zum 1. Juli 2007 wurden die bis dahin selbstständigen Städte Wolfen und Bitterfeld mit den Ortsteilen Reuden, Rödgen, Zschepkau sowie die Gemeinden Greppin, Thalheim und Holzweißig zur Stadt Bitterfeld-Wolfen zusammengeschlossen.[3] Ein Vertrag zur Gebietsänderung wurde am 29. September 2005 von den (Ober-)Bürgermeistern der betreffenden Städte und Gemeinden unterzeichnet. Die Genehmigung dieser Gebietsänderungsvereinbarung durch die Kommunalaufsicht liegt seit 8. November 2005 vor. Die Gemeinde Bobbau mit dem Ortsteil Siebenhausen trat am 1. September 2009 ebenfalls zur Einheitsgemeinde bei,[4] obwohl sich bei einer Bürgeranhörung 54 % der Einwohner Bobbaus gegen den Beitritt ausgesprochen hatten.
Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Vermessungsamt in Bitterfeld-Wolfen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Vermessungsamt in Bitterfeld-Wolfen ist damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In den meisten Bundesländern ist das Vermessungsamt damit betraut, die Grundstücksvermessung für die entsprechenden amtlichen Verzeichnisse vorzunehmen und damit wichtige Aufgaben aus dem Bereich Vermessungswesen wahrzunehmen.
Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen Das Wichtigste in Kürze
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Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfenIn der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.
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Was ist ein Aufteilungsplan?Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen. Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern. |
Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. |
Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. |
Wer macht den Aufteilungsplan?In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. |
Was kostet ein Aufteilungsplan?Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro. |
Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%. Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze. |
Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt. |
Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. |
Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen. |
Was ist eine Baubestandszeichnung?Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. |
Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her? |
Information zur AufteilungsplanEigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu. Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume). Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch. Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen: der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. |
Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden. Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft. Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte. Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt. |
Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist. |
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