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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Heute 15.06.2024 **** Aufteilungsplan von Braunschweig beantragen
Braunschweig ist eine Stadt in Norddeutschland. Am Burgplatz bietet die Burg von Dankwarderode Kunst aus dem Mittelalter. Auf dem Platz steht das Denkmal Braunschweiger Löwe und die romanische Braunschweiger Kathedrale. Das Braunschweigische Landesmuseum zeigt die Ortsgeschichte. Auf dem neoklassizistischen Braunschweiger Schloss, das in den 2000er Jahren umgebaut wurde, thront die riesige Skulpturengruppe der Braunschweiger Quadriga mit der Brunonia.

Postleitzahl (PLZ): 38100-38126

Ort: Braunschweig

Bundesland: Niedersachsen

Regierungsbezirk: Braunschweig

Landkreis: Braunschweig

Höhe über Normal Null: 75m

Fläche: 192,18 km2

Einwohner: 248.023

Bevölkerungsdichte: 1291 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0531, 05300, 05303, 05307, 05309, 05341

KFZ-Kennzeichen: BS

Ortsteile: Der Regierungsbezirk Braunschweig war der kleinste Regierungsbezirk des Landes Niedersachsen. Er wurde 1978 aus dem ehemaligen Verwaltungsbezirk Braunschweig geschaffen und 2004 aufgelöst. 1978 vergrößerte sich der Regierungsbezirk erheblich, als große Teile des aufgelösten Regierungsbezirks Hildesheim hinzukamen.

Gemeindeschlüssel 03 1 01 000

Stadtgliederung: 19 Stadtbezirke

Adresse der Stadtverwaltung: Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig

Internetseite: www.braunschweig.de

Bürgermeister: Ulrich Markurth (SPD)

Braunschweig ist eine Großstadt im Südosten des Landes Niedersachsen. Mit 248.023 Einwohnern ist sie nach Hannover die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. Die kreisfreie Stadt bildet mit den Städten Salzgitter und Wolfsburg eines der neun Oberzentren des Bundeslandes. Sie ist Teil der im Jahr 2005 gegründeten Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Im Großraum Braunschweig wohnen rund eine Million Menschen.

Braunschweig ist eine Großstadt im Südosten des Landes Niedersachsen. Mit 248.023 Einwohnern ist sie nach Hannover die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. Die kreisfreie Stadt bildet mit den Städten Salzgitter und Wolfsburg eines der neun Oberzentren des Bundeslandes. Sie ist Teil der im Jahr 2005 gegründeten Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Im Großraum Braunschweig wohnen rund eine Million Menschen.

Braunschweig Stadtbezirke Bienrode-Waggum-Bevenrode, Broitzem, Heidberg-Melverode, Hondelage, Innenstadt, Lehndorf-Watenbüttel, Nordstadt, Östliches Ringgebiet, Rüningen, Schunteraue, Südstadt-Rautheim-Mascherode, Stöckheim-Leiferde, Timmerlah-Geitelde-Stiddien, Veltenhof-Rühme, Viewegs Garten-Bebelhof, Volkmarode, Wabe-Schunter, Wenden-Thune-Harxbüttel, Westliches Ringgebiet und Weststadt.

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten werden grundsätzlich jedermann und für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung gestellt. Basis für die Bereitstellung dieser Daten bilden die §§ 1 bis 3 sowie 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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Art: Stadt

Breitengrad: 52/16/9/N

Längengrad: 10/31/16/E

Bundesland: Niedersachsen

Landkreis:

Höhe: 75

PLZ: 38100?38126

Vorwahl: 0531, Geitelde

Gemeindeschlüssel: 03101000

Gliederung: 12 Bezirk#Deutschland

Website: [https://www.braunschweig.de/ www.braunschweig.de]

Bürgermeister: {{#statements:P6}}

Partei: SPD

Braunschweig liegt im Norddeutschen Tiefland auf der Trennlinie zwischen den Lössbörden des Nördlichen Harzvorlands und den im Nordteil der Stadt beginnenden Geestplatten. Im Detail treffen auf dem Gebiet der Kernstadt vier Naturräume aufeinander: das südöstlich gelegene Ostbraunschweigische Hügelland, die sich nach Südwesten erstreckende Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde, die nordwestlich liegenden Burgdorf-Peiner Geestplatten und das sich nordöstlich Richtung Wolfsburg ausbreitende Ostbraunschweigische Flachland.[1] Die in Süd-Nord-Richtung verlaufende Oker bildet mit dem Börßum-Braunschweiger Okertal und den zum Teil brüchigen, ehemals sumpfigen Böden eine naturräumliche Grenze.
Braunschweig
Wappen Deutschlandkarte
Braunschweig
Deutschlandkarte, Position der Stadt Braunschweig hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 52° 16? N, 10° 31? OKoordinaten: 52° 16? N, 10° 31? O
Bundesland: Niedersachsen
Höhe: 75 m ü. NHN
Fläche: 192,7 km2
Einwohner: 251.804 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1307 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 38100?38126
Vorwahlen: 0531, 05300, 05303, 05307, 05309, 05341Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Vorwahl enthält Text
Kfz-Kennzeichen: BS
Gemeindeschlüssel: 03 1 01 000
Stadtgliederung: 12 Stadtbezirke, 74 statistische Bezirke
Adresse der
Stadtverwaltung:
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Website: www.braunschweig.de
Oberbürgermeister: Thorsten Kornblum (SPD)
Lage der Stadt Braunschweig in Niedersachsen
KarteLandkreis HolzmindenLandkreis SchaumburgLandkreis GoslarRegion HannoverLandkreis HildesheimSalzgitterLandkreis WolfenbüttelBraunschweigLandkreis WolfenbüttelLandkreis PeineLandkreis Hameln-PyrmontLandkreis HelmstedtWolfsburgLandkreis GifhornLandkreis Nienburg/WeserLandkreis NortheimLandkreis DiepholzFreie Hansestadt BremenFreie Hansestadt BremenHamburgHamburgKönigreich der NiederlandeNordrhein-WestfalenHessenThüringenSchleswig-HolsteinMecklenburg-VorpommernBrandenburgSachsen-AnhaltOsnabrückLandkreis OsnabrückDelmenhorstOldenburg (Oldb)Landkreis WesermarschLandkreis VechtaLandkreis EmslandLandkreis Grafschaft BentheimLandkreis LeerEmdenLandkreis LeerLandkreis CloppenburgLandkreis AmmerlandWilhelmshavenMellumLandkreis AurichLandkreis AurichLandkreis WittmundLandkreis AurichLandkreis FrieslandLandkreis OldenburgLandkreis CuxhavenLandkreis OsterholzLandkreis VerdenLandkreis StadeLandkreis HarburgLandkreis LüneburgLandkreis Lüchow-DannenbergHeidekreisLandkreis UelzenLandkreis CelleLandkreis Rotenburg (Wümme)
Karte
Der Braunschweiger Löwe,
Wahrzeichen der Stadt seit dem Hochmittelalter. Er steht auf dem Burgplatz.
Stadtzentrum 2011: Zu erkennen sind u. a. Petritorbrücke mit Kreuzung Radeklint (Mitte unten), Petrikirche (rechts vom Radeklint), Brüdernkirche, Andreaskirche, Katharinenkirche, Schloss, Dom, Rathaus, Magnikirche, Staatstheater (links, mittig am Bildrand), Herzog Anton Ulrich-Museum, Aegidienkirche, Braunschweig Hauptbahnhof (rechts oben im Hintergrund).
Luftbild vom April 2007 mit Blick in Richtung Nordosten: Es zeigt u. a. den bewaldeten Okerring.

Braunschweig (niederdeutsch Brunswiek, ostfälisches (Braunschweiger) Platt: Bronswiek[2]) ist eine Großstadt im Südosten des Landes Niedersachsen. Mit 251.804 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2022) ist sie die zweitgrößte Stadt Niedersachsens nach Hannover. Die kreisfreie Stadt ist Teil der im Jahr 2005 gegründeten Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Im Ballungsraum Braunschweig (Agglomeration) leben rund 337.000 Menschen.[3]

Braunschweigs Ursprünge gehen bis in das frühe 9. Jahrhundert zurück.[4] Insbesondere durch Heinrich den Löwen entwickelte sich die Stadt schnell zu einer mächtigen und einflussreichen Handelsmetropole, die ab Mitte des 13. Jahrhunderts der Hanse angehörte. Braunschweig war Hauptstadt des gleichnamigen Landes, bis dieses 1946 im neu geschaffenen Land Niedersachsen aufging. Braunschweig war bis 1978 Sitz eines Verwaltungsbezirkes, zwischen 1978 und 2004 eines Regierungsbezirkes. Dieser wurde danach durch eine Regierungsvertretung und 2014 durch die heutigen Regionalbeauftragten für Südostniedersachsen ersetzt.

Heute ist die Region Braunschweig ein bedeutender europäischer Standort für Wissenschaft und Forschung: Im Jahre 2015 wurden 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung investiert.[5] Innerhalb der Europäischen Union ist Braunschweig seit 2007 die intensivste Region in Bezug auf Forschung und Entwicklung.[6] 2010 war Braunschweig bezüglich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit 5,83 Prozent die führende EU-Region.[7] Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Braunschweig für das Jahr 2007 den Titel ?Stadt der Wissenschaft?.[8] 2022 veröffentlichte presseportal.de eine Studie, nach der Braunschweig in Bezug auf die Lebensqualität deutscher Großstädte über 100.000 Einwohner den 4. Platz belegt.[9]

  1. ? Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN-Online Regionaldatenbank, Tabelle A100001G: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31. Dezember 2022 (Hilfe dazu).
  2. ? Mit der Nebenform ?Brönswiek?. Herbert Blume: Was Braunschweiger Plattdeutsch ist ? und was es nicht ist. In: Braunschweigische Heimat. 101. Jg., Nr. 2/2015, 29. März 2017, ISSN 2198-0225, S. 17?24, hier S. 18 f. und 24, Abschnitt 2: Nur vermeintliches Braunschweiger Plattdeutsch (4) (tu-braunschweig.de [PDF; 8,8 MB; abgerufen am 7. Oktober 2018]).
  3. ? Urbane Agglomerationen (Deutschland): & Urbane Agglomerationen ? Einwohnerzahlen, Grafiken und Karte. Abgerufen am 22. August 2020.
  4. ? Wolfgang Kimpflinger: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Baudenkmale in Niedersachsen. Band 1.1.: Stadt Braunschweig. Teil 1, S. 94.
  5. ? Region Braunschweig ist die forschungsintensivste Europas. In: Braunschweiger Zeitung. 28. September 2018, abgerufen am 30. September 2018.
  6. ? Eurostat Jahrbuch der Regionen 2010. ISBN 978-92-79-14564-3, S. 136 (europa.eu (Memento vom 24. Januar 2012 im Internet Archive) [PDF; 13,7 MB]).
  7. ? Eurostat Science, technology and innovation in Europe. 2010 Edition. 2010, ISBN 978-92-79-14618-3, S. 55, doi:10.2785/39823 (englisch, eurostat.ec.europa.eu (Memento vom 25. Januar 2012 im Internet Archive) [PDF; 9,2 MB; abgerufen am 15. Juni 2018]).
  8. ? Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft: Braunschweig: Stadt der Wissenschaft 2007 (Memento vom 2. August 2011 im Internet Archive).
  9. ? München hat die beste Lebensqualität. Abgerufen am 3. Oktober 2022.