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Heute 14.06.2024 **** Aufteilungsplan von Delitzsch beantragen
Delitzsch ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen. Sie ist nach der Einwohnerzahl die größte Stadt im Landkreis Nordsachsen und nach Leipzig, Halle und Merseburg viertgrößte Stadt im Ballungsraum Leipzig-Halle. Archäologische Spuren auf dem Stadtgebiet deuten auf eine bäuerliche Besiedlung in der Jungsteinzeit hin. Delitzsch wurde wohl 1207 erstmals erwähnt. Im 17./18. Jahrhundert war die Stadt Witwen- und Reisesitz des Herzogtums Sachsen-Merseburg. Vom Wohlstand im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit zeugt vor allem die gut erhaltene und durch verschiedene architektonische Epochen geprägte Altstadt mit dem Barockschloss, der Stadtbefestigung, ihren Plätzen, Bürger- und Patrizierhäusern und Stadttürmen.

Postleitzahl (PLZ): 04509

Ort: Delitzsch

Bundesland: Sachsen

Regierungsbezirk: Nordsachsen

Landkreis: Nordsachsen

Höhe über Normal Null: 94m

Fläche: 85,92

Einwohner: 24 794

Bevölkerungsdichte: 289

Telefonvorwahlen: 034202

KFZ-Kennzeichen: TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

Ortsteile: Ortsteile: Delitzsch-Kernstadt, Beerendorf, Benndorf, Brodau, Döbernitz, Gertitz, Kertitz, Laue, Poßdorf, Rödgen, Schenkenberg, Selben, Spröda, Storkwitz, Werben, Zschepen

Gemeindeschlüssel 14 7 30 070

Stadtgliederung: 15 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Markt 3 04509 Delitzsch

Internetseite: www.delitzsch.de

Bürgermeister: Manfred Wilde (parteilos)

Delitzsch liegt an der sächsischen Nordgrenze zu Sachsen-Anhalt auf einer Höhe von 94 m ü. NN. Die Stadt bildet als Mittelzentrum im ländlichen Raum sowohl den nordwestlichsten Rand des Landkreises Nordsachsen als auch der Leipziger Tieflandsbucht. Sie liegt südlich des Bitterfelder Bergbaureviers, nördlich des Leipziger Landes und südwestlich der Dübener Heide. Das nördliche und südliche Stadtgebiet ist von rekultivierten und renaturierten Gebieten, welche aus ehemaligen Tagebauen entstanden, geprägt. So befindet sich nördlich mit dem Neuhäuser, Paupitzscher und Seelhausener See sowie südlich mit dem Werbeliner und Schladitzer See eine ausgeprägte Seenlandschaft, die teilweise unter Naturschutz steht und sowohl zum Mitteldeutschen Seenland als auch zur Seenlandschaft Goitzsche gehört.

Delitzsch liegt an der sächsischen Nordgrenze zu Sachsen-Anhalt auf einer Höhe von 94 m ü. NN. Die Stadt bildet als Mittelzentrum im ländlichen Raum sowohl den nordwestlichsten Rand des Landkreises Nordsachsen als auch der Leipziger Tieflandsbucht. Sie liegt südlich des Bitterfelder Bergbaureviers, nördlich des Leipziger Landes und südwestlich der Dübener Heide. Das nördliche und südliche Stadtgebiet ist von rekultivierten und renaturierten Gebieten, welche aus ehemaligen Tagebauen entstanden, geprägt. So befindet sich nördlich mit dem Neuhäuser, Paupitzscher und Seelhausener See sowie südlich mit dem Werbeliner und Schladitzer See eine ausgeprägte Seenlandschaft, die teilweise unter Naturschutz steht und sowohl zum Mitteldeutschen Seenland als auch zur Seenlandschaft Goitzsche gehört.

Die ältesten Spuren menschlicher Besiedlung im Raum Delitzsch reichen bis in die Steinzeit zurück. Der älteste Überrest aus dieser Zeit ist das Fragment eines Idols aus der Zeit von 5100 v. Chr., das einer frühbäuerlichen Kultur entstammt und im August 2003 bei Ausgrabungen am Ortsausgang des benachbarten Zschernitz gefunden wurde. Die Funde in der Delitzscher Gemarkung beginnen mit der Jungsteinzeit, einer Periode, in der sich mit dem Übergang zur Sesshaftigkeit dorfähnliche Siedlungen gebildet haben. In der römischen Kaiser- und Völkerwanderungszeit brach die Besiedlung jedoch für einen längeren Zeitraum ab.

Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Vermessungsamt in Delitzsch gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Vermessungsamt in Delitzsch ist damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In den meisten Bundesländern ist das Vermessungsamt damit betraut, die Grundstücksvermessung für die entsprechenden amtlichen Verzeichnisse vorzunehmen und damit wichtige Aufgaben aus dem Bereich Vermessungswesen wahrzunehmen.

 


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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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Art: Stadt

Breitengrad: 51/31/35/N

Längengrad: 12/20/33/E

Bundesland: Sachsen

Landkreis: Nordsachsen

Höhe: 94

PLZ: 04509

Vorwahl: 034202

Gemeindeschlüssel: 14730070

Gliederung: Kernstadt und 15 Ortsteile

Website: [https://www.delitzsch.de/ www.delitzsch.de]

Bürgermeister: Manfred Wilde

Partei: parteilos

Delitzsch liegt an der sächsischen Nordgrenze zu Sachsen-Anhalt auf einer Höhe von 94 m ü. NN. Die Stadt bildet als Mittelzentrum im ländlichen Raum sowohl den nordwestlichsten Rand des Landkreises Nordsachsen als auch der Leipziger Tieflandsbucht.
Delitzsch
Wappen Deutschlandkarte
Delitzsch
Deutschlandkarte, Position der Stadt Delitzsch hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 32? N, 12° 21? OKoordinaten: 51° 32? N, 12° 21? O
Bundesland: Sachsen
Landkreis: Nordsachsen
Höhe: 94 m ü. NHN
Fläche: 85,92 km2
Einwohner: 25.244 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 294 Einwohner je km2
Postleitzahl: 04509
Vorwahl: 034202
Kfz-Kennzeichen: TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO
Gemeindeschlüssel: 14 7 30 070
Stadtgliederung: Kernstadt und 15 Ortsteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Markt 3
04509 Delitzsch
Website: www.delitzsch.de
Oberbürgermeister: Manfred Wilde (parteilos)
Lage der Stadt Delitzsch im Landkreis Nordsachsen
KarteBad DübenBeilrodeBelgern-SchildauCavertitzDahlenDelitzschDoberschützDommitzschDreiheideEilenburgElsnigGroßtreben-ZwethauJesewitzKrostitzLaußigLiebschützbergLöbnitzMockrehnaMockrehnaMügelnNaundorfWiedemarOschatzRackwitzBelgern-SchildauSchkeuditzSchönwölkauMügelnTauchaTorgauTrossinWermsdorfWiedemarTorgauZschepplinWiedemar
Karte
Wahrzeichen der Stadt: Barockschloss mit Barockgarten

Delitzsch ([?de?l?t?], aus altsorbisch d??c oder del? für ?Hügel?)[2] ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen. Sie ist nach der Einwohnerzahl die größte Stadt im Landkreis Nordsachsen und nach Leipzig, Halle und Merseburg viertgrößte Stadt im Ballungsraum Leipzig-Halle.

Archäologische Spuren auf dem Stadtgebiet deuten auf eine bäuerliche Besiedlung in der Jungsteinzeit hin. Delitzsch wurde wohl 1207 erstmals erwähnt.[3] Im 17./18. Jahrhundert war die Stadt Witwen- und Reisesitz des Herzogtums Sachsen-Merseburg. Vom Wohlstand im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit zeugt vor allem die gut erhaltene und durch verschiedene architektonische Epochen geprägte Altstadt mit dem Barockschloss, der Stadtbefestigung, ihren Plätzen, Bürger- und Patrizierhäusern und Stadttürmen.[4]

Das Stadtgebiet der Mittelstadt und ihre Umgebung sind von ausgedehnten Gewässer-, Wander- und Radwegnetzen sowie Naturschutzgebieten geprägt.[5]

  1. ? Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2022 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 (Gebietsstand 01.01.2023). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 21. Juni 2023. (Hilfe dazu).
  2. ? Ernst Eichler, Hans Walther: Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Band I (A?L), Akademie-Verlag, Berlin 2001, S. 177.
  3. ? Eckhart Leisering: Zur Ersterwähnung von Delitzsch. In: Delitzscher Jahrbuch für Geschichte und Landeskunde 2015. Bad Düben 2014.
  4. ? Sehenswürdigkeiten von Sachsen. Sachsen Reiseführer, abgerufen am 27. September 2012.
  5. ? Manfred Wilde, Nadine Kinne: Barockschloss Delitzsch. Edition Leipzig, Leipzig 2007, ISBN 978-3-361-00622-5, S. 9.