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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Düsseldorf beantragen
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist einer von fünf Regierungsbezirken im Land Nordrhein-Westfalen. Seine Behörde heißt Bezirksregierung Düsseldorf und ist als Regierungspräsidium eine staatliche Mittelbehörde im grundsätzlich dreistufigen Aufbau der staatlichen Verwaltung des Landes. Sie ist die allgemeine Vertretung der Landesregierung im Regierungsbezirk, sie bündelt die Tätigkeiten der Fachressorts, sie übt Aufsicht aus und koordiniert das staatliche Handeln. Ihren Hauptsitz hat sie im historischen Regierungsgebäude an der Cecilienallee 2 im Düsseldorfer Stadtteil Pempelfort. Düsseldorf ist eine bekannte Mode- und Kunststadt im Westen von Deutschland. Während sich am Ostufer des Rheins die Altstadt erstreckt, liegen westlich vom Fluss moderne Geschäfts- und Handelsviertel. Die Kirche Sankt Lambertus und der Schlossturm (beide in der Altstadt) gehen jeweils auf das 13. Jh. zurück. Entlang der Königsallee und in der Schadowstraße befinden sich zahlreiche exklusive Boutiquen.

Postleitzahl (PLZ): 40210-40629

Ort: Düsseldorf

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Düsseldorf

Landkreis: Düsseldorf

Höhe über Normal Null: 38m

Fläche: 217,41 km2

Einwohner: 617.280

Bevölkerungsdichte: 2839 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0211, 0203, 02104

KFZ-Kennzeichen: D

Ortsteile: Liste der Gemeinden und Städte der Gemarkung Düsseldorf: Angermund, Benrath, Garath, Himmelgeist, Itter-Holthausen, Urdenbach, Altstadt, Rath, Gerresheim, Grafenberg, Unterbach, Eller, Lierenfeld, Hubbelrath, Kaiserswerth, Bockum, Kalkum, Lohausen, Wittlaer, Einbrungen, Stockum

Gemeindeschlüssel 05 1 11 000

Stadtgliederung: 10 Stadtbezirke mit 50 Stadtteilen

Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 2 40213 Düsseldorfq

Internetseite: www.duesseldorf.de

Bürgermeister: Thomas Geisel (SPD)

Mit 1000 Einwohnern pro km² ist er der am dichtesten besiedelten und einwohnerstärksten Regierungsbezirk in Deutschland. Zwei Drittel der Menschen des Bezirks leben in den zwölf Großstädten, die jeweils mehr als 100.000 Einwohner zählen. Trotz eher städtischer Struktur sind ungefähr 52 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftliche Nutzfläche. Bewaldet ist ein Siebtel. Während das Verwaltungszentrum des Regierungsbezirks, die Stadt Düsseldorf, ein Dienstleistungszentrum ist, ist das Ruhrgebiet ein hochindustrialisierter Raum, das Bergische Land geprägt von mittelständischem Gewerbe und Landwirtschaft, ebenso die Gebiete des Niederrheins.

Mit 1000 Einwohnern pro km² ist er der am dichtesten besiedelten und einwohnerstärksten Regierungsbezirk in Deutschland. Zwei Drittel der Menschen des Bezirks leben in den zwölf Großstädten, die jeweils mehr als 100.000 Einwohner zählen. Trotz eher städtischer Struktur sind ungefähr 52 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftliche Nutzfläche. Bewaldet ist ein Siebtel. Während das Verwaltungszentrum des Regierungsbezirks, die Stadt Düsseldorf, ein Dienstleistungszentrum ist, ist das Ruhrgebiet ein hochindustrialisierter Raum, das Bergische Land geprägt von mittelständischem Gewerbe und Landwirtschaft, ebenso die Gebiete des Niederrheins.

Stadtbezirke mit den Stadtteilen von Düsseldorf: Stadtbezirk 1: Altstadt, Stadtmitte, Carlstadt, Pempelfort, Derendorf, Golzheim Stadtbezirk 2: Flingern-Nord, Flingern-Süd, Düsseltal Stadtbezirk 3: Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth Stadtbezirk 4: Oberkassel, Heerdt, Lörrick, Niederkassel Stadtbezirk 5: Stocku, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund Stadtbezirk 6: Lichtenbroich, Unterrath, Rath, Mörsenbroich Stadtbezirk 7: Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl Stadtbezirk 8: Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach Stadtbezirk 9: Wersten, Holthausen, Reisholz, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist Stadtbezirk 10: Garath, Hellerhof

Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf Wir sind Ansprechpartner für Vermessungsbüros, Architekten, Notare und weite Teile der Bürgerschaft. Unsere Kunden bekommen Hilfe und Beratung in allen Fragen rund um die Vermessung: Übernahme von Grundstücksvermessungen, technische und topographische Vermessungen, Festpunktfelder und Luftbilder. Die daraus abgeleiteten so genannten Geobasisdaten bilden die Grundlage für viele andere Fachdaten.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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