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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 14.06.2024 **** Aufteilungsplan von Frechen beantragen
Frechen ist eine Stadt des Rheinischen Braunkohlereviers im Rhein-Erft-Kreis und grenzt westlich an Köln in Nordrhein-Westfalen. Der ursprüngliche Siedlungskern Frechens liegt als langgestrecktes Straßendorf am Nordostabhang der Ville beiderseits des ehemals in Benzelrath entspringenden Frechener Baches, der entlang der Hauptstraße floss und früher im Schotter der Kölner Bucht versickerte. Er ist heute nur noch als Abfluss aus der Kläranlage erkennbar und mündet jetzt in den Kölner Randkanal.

Postleitzahl (PLZ): 50226

Ort: Frechen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: Rhein-Erft-Kreis

Höhe über Normal Null: 75m

Fläche: 45,06

Einwohner: 52 212

Bevölkerungsdichte: 1 159

Telefonvorwahlen: 02234

KFZ-Kennzeichen: BM

Ortsteile: Ortsteil Frechen Innenstadt, Königsdorf (mit Neufreimersdorf und Neubuschbell), Bachem (mit Neuhemmerich), Habbelrath, Buschbell, Grube Carl, Hücheln, Grefrath, Benzelrath

Gemeindeschlüssel 05 3 62 024

Stadtgliederung: 9 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen

Internetseite: www.frechen.de

Bürgermeister: Susanne Stupp (CDU)

Der Ort gliederte sich früher in ein Oberdorf und ein hangabwärts gelegenes Unterdorf. Die Grenze war bei der Frechener Burg (Burgstraße), deren Gräben auch vom Bach gespeist wurden. Nach Auslaufen des Braunkohleabbaus und der Rekultivierung der Flächen hat Frechen Teil am Naturpark Rheinland. Dazu gehört auch der nicht vom Abbau betroffene Königsdorfer Wald. Schon in der Spätantike wurde in Frechen Quarzsand abgebaut, der zur Glasherstellung genutzt wurde.

Der Ort gliederte sich früher in ein Oberdorf und ein hangabwärts gelegenes Unterdorf. Die Grenze war bei der Frechener Burg (Burgstraße), deren Gräben auch vom Bach gespeist wurden. Nach Auslaufen des Braunkohleabbaus und der Rekultivierung der Flächen hat Frechen Teil am Naturpark Rheinland. Dazu gehört auch der nicht vom Abbau betroffene Königsdorfer Wald. Schon in der Spätantike wurde in Frechen Quarzsand abgebaut, der zur Glasherstellung genutzt wurde.

Der Ortsname, in der mündlichen Überlieferung Freichem, lässt sich als ein Ort mit der verschliffenen -heim-Endung deuten, die typisch ist für die Fränkische Landnahme. Die bestimmende Vorsilbe Frei- lässt sich nicht deuten. Eine Möglichkeit ist die Bedeutung von Frei (altdeutsch fri) als Fried.[4], vielleicht sogar in der Bedeutung umfriedet = umzäunt.

Die Geodäsie ist gemeinhin als eine Aufgabe der lokalen Vermessungs- und Katasterämter bekannt. Der Begriff stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie Erdteilung. Allgemein versteht man unter Geodäsie die Wissenschaft von der Abbildung und Ausmessung der Erdoberfläche. In der Regel sind (Bau-) Ingenieure mit den Aufgaben der Geodäsie betraut. Die Ergebnisse der Geodäsie dienen im Wesentlichen der Katastervermessung sowie der Liegenschaftsverwaltung.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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Art: Stadt

Breitengrad: 50/54/48/N

Längengrad: 06/48/50/E

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Höhe: 75

PLZ: 50226

Vorwahl: 02234

Gemeindeschlüssel: 05362024

Gliederung: 9 Stadtteile

Website: [https://www.stadt-frechen.de/ www.stadt-frechen.de]

Bürgermeister: Susanne Stupp

Partei: CDU

Der ursprüngliche Siedlungskern Frechens liegt als langgestrecktes Straßendorf am Nordostabhang der Ville beiderseits des ehemals in Benzelrath entspringenden Frechener Baches, der entlang der Hauptstraße floss und früher im Schotter der Kölner Bucht versickerte. Er ist heute nur noch als Abfluss aus der Kläranlage erkennbar und mündet jetzt in den Kölner Randkanal. Der Ort gliederte sich früher in ein Oberdorf und ein hangabwärts gelegenes Unterdorf. Die Grenze war bei der Frechener Burg (Burgstraße), deren Gräben auch vom Bach gespeist wurden.[1] Nach dem Auslaufen des Braunkohleabbaus und der Rekultivierung der Flächen hat Frechen Teil am Naturpark Rheinland, wozu auch der vom Abbau nicht betroffene Königsdorfer Wald gehört.
Frechen
Wappen Deutschlandkarte
Frechen
Deutschlandkarte, Position der Stadt Frechen hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 55? N, 6° 49? OKoordinaten: 50° 55? N, 6° 49? O
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Erft-Kreis
Höhe: 75 m ü. NHN
Fläche: 45,06 km2
Einwohner: 52.811 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1172 Einwohner je km2
Postleitzahl: 50226
Vorwahl: 02234
Kfz-Kennzeichen: BM
Gemeindeschlüssel: 05 3 62 024
Stadtgliederung: 9 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Johann-Schmitz-Platz 1?3
50226 Frechen
Website: www.stadt-frechen.de
Bürgermeisterin: Susanne Stupp (CDU)
Lage der Stadt Frechen im Rhein-Erft-Kreis
KarteKreis DürenKreis EuskirchenKreis HeinsbergKreis MettmannLeverkusenRhein-Kreis NeussRhein-Sieg-KreisBedburgBergheimBrühl (Rheinland)Elsdorf (Rheinland)ErftstadtFrechenHürthKerpenPulheimWesseling
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Luftaufnahme der Innenstadt von Frechen

Frechen ist eine Mittelstadt des Rheinischen Braunkohlereviers im Rhein-Erft-Kreis und grenzt westlich an Köln in Nordrhein-Westfalen.

  1. ? Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2022 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 20. Juni 2023. (Hilfe dazu)