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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Hamburg beantragen
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Stadtstaat und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Der amtliche Name geht auf die Geschichte Hamburgs als Freie Reichsstadt und als führendes Mitglied des Handelsbundes der Hanse zurück. Hamburg ist mit ca. 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, nach Berlin, und die größte Stadt in der Europäischen Union, die keine Hauptstadt ist. Die Metropolregion Hamburg hat über fünf Millionen Einwohner, im städtischen Ballungsraum leben rund 2,2 Millionen Einwohner. Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert.

Postleitzahl (PLZ): 20095-21149, 22041-22769, 27499

Ort: Hamburg

Bundesland: Hamburg

Regierungsbezirk: Hamburg

Landkreis: -

Höhe über Normal Null: 6 m ü. NHN

Fläche: 755.22 km2

Einwohner: 1.834.823 (31. Juli 2018)

Bevölkerungsdichte: 2430 Einwohner pro km2 (31. Juli 2018)

Telefonvorwahlen: 040, 04721

KFZ-Kennzeichen: HH

Ortsteile: Bezirke: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg - Stadtteile: Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Hamm, Horn, Billstedt, Billbrook, Rothenburgsort, Veddel, Wilhelmsburg, Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Waltershof, Finkenwerder, Neuwerk, Altona-Altstadt, Sternschanze, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld, Groß Flottbek, Othmarschen, Lurup, Osdorf, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen, Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen, Hoheluft-Ost, Eppendorf, Groß Borstel, Alsterdorf, Winterhude, Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek-Süd, Dulsberg, Barmbek-Nord, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhorn, Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf, Farmsen-Berne, Bramfeld, Steilshoop, Wellingsbüttel, Sasel, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf, Rahlstedt, Lohbrügge, Bergedorf, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Ochsenwerder, Reitbrook, Allermöhe, Billwerder, Moorfleet, Tatenberg, Spadenland, Neuallermöhe, Harburg, Neuland, Gut Moor, Wilstorf, Rönneburg, Langenbek, Sinstorf, Marmstorf, Eißendorf, Heimfeld, Moorburg, Altenwerder, Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Francop, Neuenfelde, Cranz - Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Land und Einheitsgemeinde seit 1951 in sieben Bezirke gegliedert, in denen Bezirksämtern die selbständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt.

Gemeindeschlüssel 02 0 00 000

Stadtgliederung: 7 Bezirke, 104 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Adresse des Senates - Rathausmarkt 1 20095 Hamburg

Internetseite: www.hamburg.de

Bürgermeister: Erster Bürgermeister: Peter Tschentscher (SPD) (03/2019)

Der Hamburger Hafen ist einer der größten Umschlaghäfen weltweit und macht Hamburg zusammen mit seinem internationalen Flughafen zu einem der bedeutendsten Logistikstandorte in Europa. Wirtschaftlich und wissenschaftlich ist die Metropole vor allem im Bereich der Spitzentechnologien wie der Luft- und Raumfahrttechnik, der Biowissenschaften und der Informationstechnik, sowie für die Konsumgüterbranche bedeutend. Hamburg hat eine in Kontinentaleuropa führende Medienlandschaft und Videospielbranche, ein wachsendes Startup-Ökosystem sowie eine dynamische Kultur- und Kreativszene. Der Bildungs- und Forschungsstandort Hamburg ist Zentrum mehrerer renommierter Bildungseinrichtungen, Institute und Forschungszentren.

Der Hamburger Hafen ist einer der größten Umschlaghäfen weltweit und macht Hamburg zusammen mit seinem internationalen Flughafen zu einem der bedeutendsten Logistikstandorte in Europa. Wirtschaftlich und wissenschaftlich ist die Metropole vor allem im Bereich der Spitzentechnologien wie der Luft- und Raumfahrttechnik, der Biowissenschaften und der Informationstechnik, sowie für die Konsumgüterbranche bedeutend. Hamburg hat eine in Kontinentaleuropa führende Medienlandschaft und Videospielbranche, ein wachsendes Startup-Ökosystem sowie eine dynamische Kultur- und Kreativszene. Der Bildungs- und Forschungsstandort Hamburg ist Zentrum mehrerer renommierter Bildungseinrichtungen, Institute und Forschungszentren.

Mit ca. 2500 Brücken ist Hamburg die brückenreichste Stadt Europas und hat mehr Brücken als Venedig, Amsterdam und Rom zusammen. Der bekannte Stadtteil „Altona“ leitet sich aus „all-zu-nah“ ab. Der Jungfernstieg an der Alster war Deutschlands erste asphaltierte Straße. An diesem befindet sich auch übrigens noch der größte Apple Store Deutschlands. Die größte Turmuhr Deutschlands ist die des Hamburger Michels. Jedes der vier Ziffernblätter misst einen Umfang von 8 Metern. Die älteste Nachrichtensendung Deutschlands, die Tagesschau, wir vom NDR in Hamburg aufgenommen. Zur Hauptausgabe schalten bis zu zehn Millionen Zuschauer ein. Der Hamburger Michel gilt als die wichtigste Sehenswürdigkeit der Stadt. Unzählige Besucher aus aller Welt besichtigen Jahr für Jahr diese einzigartige Kirche. Die Hauptkirche „St. Michaelis“, wie der bedeutende barocke Kirchenbau offiziell heißt, ist mit ihrem rund 132 Meter hohen Turm weithin sichtbar, ob man sich auf einem Schiff auf der Elbe oder in der Hamburger Innenstadt befindet. Auch wegen seiner bewegten und für die gesamte Stadt durchaus repräsentativen Geschichte machen Hamburg-Stadtrundfahrten am Hamburger Michel Station.

Grundbucheinsicht: Obwohl es sich um ein öffentliches Register handelt, kann man nicht ohne Weiteres Einsicht nehmen. Zum Schutz des Eigentümers darf man nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Einsicht nehmen kann zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte (Nachweis erforderlich). Als Kaufinteressent sollte man sich vom Eigentümer schriftlich zur Vorlage bei dem Grundbuchamt bestätigen lassen, dass der Eigentümer der Einsichtnahme durch den Kaufinteressenten zustimmt. Wer das Recht auf Einsicht hat, kann auch eine Grundbuchabschrift verlangen

Flurkarte und Liegenschaftskarte: Die Liegenschaftskataster-Auskunft bietet Ihnen interaktiv kartenbasierte Auskünfte, Auszüge und Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegt die Liegenschaftskarte als automatisiertes und blattschnittfreies Kartenwerk vor. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern, Ergebnisse der Bodenschätzung sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet. Die Liegenschaftskarte kann in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 und in den Ausgabeformaten DIN A4 und Din A3 (jeweils im Hoch- und Querformat) bezogen werden.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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