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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 15.06.2024 **** Aufteilungsplan von Heidelberg beantragen
Heidelberg ist eine Stadt am Neckar im Südwesten Deutschlands. Sie ist bekannt für die altehrwürdige Universität, die im 14. Jahrhundert gegründet wurde. Die gotische Heiliggeistkirche überragt den von Cafés gesäumten Marktplatz inmitten der Altstadt. Die roten Sandsteinruinen des Heidelberger Schlosses sind ein bekanntes Beispiel für die Architektur der Renaissance und stehen auf dem Hügel Königstuhl.

Postleitzahl (PLZ): 69115-69126

Ort: Heidelberg

Bundesland: Baden-Württemberg

Regierungsbezirk: Karlsruhe

Landkreis: Heidelberg

Höhe über Normal Null: 114m

Fläche: 108,84 km2

Einwohner: 160.601

Bevölkerungsdichte: 1476 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 06221, 06202 Grenzhof

KFZ-Kennzeichen: HD

Ortsteile: Gerichtssitz und -bezirk Heidelberg Sitz des Gerichts ist die Großstadt Heidelberg in der Metropolregion Rhein-Neckar. Der Gerichtsbezirk umfasst neben dem Stadtkreis Heidelberg das Gebiet der Gemeinden Bammental, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Ilvesheim, Leimen, Neckargemünd, Nußloch, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Wiesenbach und Wilhelmsfeld mit insgesamt rund 295.000 Einwohnern.

Gemeindeschlüssel 08 2 21 000

Stadtgliederung: 15 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 10 69117 Heidelberg

Internetseite: www.heidelberg.de

Bürgermeister: Eckart Würzner (parteilos)

Die ehemalige kurpfälzische Residenzstadt ist bekannt für ihre malerische Altstadt mit der Schlossruine sowie für ihre renommierte Universität, die älteste Hochschule auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Sie zieht Wissenschaftler und Besucher aus aller Welt an. Mit über 160.000 Einwohnern ist Heidelberg die fünftgrößte Stadt Baden-Württembergs. Sie ist Stadtkreis und zugleich Sitz des umliegenden Rhein-Neckar-Kreises. Das dicht besiedelte Rhein-Neckar-Gebiet, in dem Heidelberg gemeinsam mit den Großstädten Mannheim und Ludwigshafen liegt, wird als Metropolregion Rhein-Neckar bezeichnet.

Die ehemalige kurpfälzische Residenzstadt ist bekannt für ihre malerische Altstadt mit der Schlossruine sowie für ihre renommierte Universität, die älteste Hochschule auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. Sie zieht Wissenschaftler und Besucher aus aller Welt an. Mit über 160.000 Einwohnern ist Heidelberg die fünftgrößte Stadt Baden-Württembergs. Sie ist Stadtkreis und zugleich Sitz des umliegenden Rhein-Neckar-Kreises. Das dicht besiedelte Rhein-Neckar-Gebiet, in dem Heidelberg gemeinsam mit den Großstädten Mannheim und Ludwigshafen liegt, wird als Metropolregion Rhein-Neckar bezeichnet.

Stadtteile Altstadt, Bahnstadt, Bergheim, Boxberg, Emmertsgrund, Handschuhsheim, Kirchheim, Neuenheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Südstadt, Weststadt, Wieblingen, Ziegelhausen

Für Heidelberg können Sie hier einen Grundbuchauszug bestellen.

Vermessungsamt Zum Aufgabenspektrum des Vermessungsamtes zählen u.a. Grundstücks- und Bauvermessungen, die Erstellung des amtlichen Stadtplanes, das Führen des Liegenschaftskatasters, die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen durch den Gutachterausschuss, das Führen des Baulastenverzeichnisses u.v.m.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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Art: Stadt

Breitengrad: 49.41032

Längengrad: 8.69707

Bundesland: Baden-Württemberg

Landkreis:

Höhe: 114

PLZ: 69115?69126

Vorwahl: 06221, Grenzhof (Heidelberg)

Gemeindeschlüssel: 08221000

Gliederung: 15 Ortsteil

Website: [https://www.heidelberg.de/ www.heidelberg.de]

Bürgermeister: Eckart Würzner

Partei: Parteiloser

Heidelberg liegt zum Teil in der Oberrheinischen Tiefebene überwiegend am linken Ufer des unteren Neckars vor dessen Ausfluss aus dem Odenwald in einer länglich, flussaufwärts sich zuspitzenden Talsohle. Der Neckar fließt hier von Ost nach West, am rechten Neckarufer erhebt sich der Heiligenberg (445 m). Im Süden wird Heidelberg vom Königstuhl (568 m) und vom Gaisberg (375 m) begrenzt. Der Neckar mündet etwa 22 Kilometer nordwestlich, gemessen vom Ende der Talsohle, in Mannheim in den Rhein. Die im 20. Jahrhundert eingemeindeten Orte reichen über das Neckartal in die Bergstraße hinein, die am Rand des Odenwalds entlangführt. Die Stadt liegt in der Metropolregion Rhein-Neckar, einem 2,35 Millionen Einwohner zählenden Verdichtungsraum, der neben Teilen Südhessens und der rheinland-pfälzischen Vorderpfalz in Baden-Württemberg die beiden Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie die westlichen und südlichen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises umfasst.
Heidelberg
Wappen Deutschlandkarte
Heidelberg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Heidelberg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 49° 25? N, 8° 42? OKoordinaten: 49° 25? N, 8° 42? O
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Karlsruhe
Höhe: 114 m ü. NHN
Fläche: 108,83 km2
Einwohner: 162.273 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1491 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 69115?69126
Vorwahlen: 06221, 06202Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Vorwahl enthält Text
Kfz-Kennzeichen: HD
Gemeindeschlüssel: 08 2 21 000
Stadtgliederung: 15 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Website: www.heidelberg.de
Oberbürgermeister: Eckart Würzner (parteilos)
Lage der Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg
KarteSchweizÖsterreichBodenseeRheinland-PfalzHessenFreistaat BayernAlb-Donau-KreisBaden-BadenLandkreis BiberachLandkreis BöblingenBodenseekreisLandkreis Breisgau-HochschwarzwaldLandkreis CalwLandkreis EmmendingenEnzkreisLandkreis EsslingenFreiburg im BreisgauLandkreis FreudenstadtLandkreis GöppingenHeidelbergLandkreis HeidenheimLandkreis HeilbronnHeilbronnHohenlohekreisLandkreis KarlsruheKarlsruheLandkreis KonstanzLandkreis LörrachLandkreis LudwigsburgMain-Tauber-KreisMannheimNeckar-Odenwald-KreisOrtenaukreisOstalbkreisPforzheimLandkreis RastattLandkreis RavensburgRems-Murr-KreisLandkreis ReutlingenRhein-Neckar-KreisLandkreis RottweilLandkreis Schwäbisch HallSchwarzwald-Baar-KreisLandkreis SigmaringenStuttgartLandkreis TübingenLandkreis TuttlingenUlmLandkreis WaldshutZollernalbkreis
Karte
Blick vom Philosophenweg auf die Altstadt mit Heiliggeistkirche und Alter Brücke über den Neckar und auf das oberhalb der Altstadt gelegene Heidelberger Schloss
Gegenblick vom Schlosspark auf die Altstadt mit Heiliggeistkirche und Alter Brücke über den Neckar zum Philosophenweg erkennbar an den Leuchtspuren eines Fahrzeuges

Heidelberg [?ha??dl?b???kAudiodatei abspielen ist eine Großstadt mit 162.273 Einwohnern (31. Dezember 2022) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Die Stadt liegt am Neckar an der Stelle, wo dieser den Odenwald verlässt und in den Oberrheingraben eintritt. Die ehemalige kurpfälzische Residenzstadt ist bekannt für ihre malerische Altstadt, ihre Schlossruine und die Ruprecht-Karls-Universität, welche die älteste Hochschule auf dem Gebiet des heutigen Deutschland ist. Die Stadt zieht Besucher und Wissenschaftler aus der ganzen Welt an.

Hinsichtlich der Einwohnerzahl ist Heidelberg die fünftgrößte Stadt Baden-Württembergs und auf Platz 50 der größten Städte Deutschlands. Sie ist ein Stadtkreis und zugleich Sitz des umliegenden Rhein-Neckar-Kreises. Das dicht besiedelte Rhein-Neckar-Gebiet, in dem Heidelberg gemeinsam mit den Großstädten Mannheim und Ludwigshafen am Rhein liegt, wird als Metropolregion Rhein-Neckar bezeichnet.

  1. ? Statistisches Landesamt Baden-Württemberg ? Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).