Aufteilungsplan hier einfach online anfordern - Hildesheim

Schnell und einfach bestellen

✓ Ausfüllen - ✓ Abschicken - ✓ Fertig

Einfach unser Formular ausfüllen und anschließend Ihren Aufteilungsplan für Hildesheim erhalten.
Einfach und bequem online, ganz ohne Behördengang.
Ganz leicht hier erledigen.

✓ Adresssuche  😀

Egal ob Adresse oder Flurstück, geben Sie einfach die Lage vom Objekt ein.

✓ schnell und einfach  😀

Mit uns erhalten Sie Ihren Aufteilungsplan bequem von zuhause. Sicher und schnell.

✓ Zustellung  😀

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Auftrages erhalten Sie den Aufteilungsplan.

Aufteilungsplan für Hildesheim online anfordern

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um Abschriften aus dem Aufteilungsplan.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

Datensicherheit

Grundbuch24 nimmt Datenschutz ernst. Wir halten sämtliche Datenschutzbestimmungen ein.

MEHR DAZU

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Grundbuch24 ruft Sie auf Wunsch zurück. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer Rückrufbitte.

MEHR DAZU

Kostenfreie Beratung

Der Service von Grundbuch24 ist garantiert zuverlässig. Ohne wenn und aber. Wir beraten Sie kostenfrei.

MEHR DAZU

 

 

Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um Kopien, Abschriften und Auszüge aus dem Aufteilungsplan.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung des Aufteilungsplan.


Heute 15.06.2024 **** Aufteilungsplan von Hildesheim beantragen
Hildesheim (niederdeutsch Hilmessen, lateinisch Hildesia) ist eine große selbständige Stadt in Niedersachsen rund 30 km südöstlich der Landeshauptstadt Hannover und eines von neun Oberzentren des Bundeslandes. Mit rund 100.000 Einwohnern steht sie an der Schwelle zwischen Mittelstadt und Großstadt. 2015 überschritt die Stadt die Einwohnerzahl von 100.000 und ist seitdem wieder Großstadt.

Postleitzahl (PLZ): 31134-31141

Ort: Hildesheim

Bundesland: Niedersachsen

Regierungsbezirk: Hildesheim

Landkreis: Hildesheim

Höhe über Normal Null: 81m

Fläche: 92,29

Einwohner: 101 744

Bevölkerungsdichte: 1 102 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 5121

KFZ-Kennzeichen: HI, ALF

Ortsteile: Das Stadtgebiet von Hildesheim besteht gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt aus 14 Ortschaften Stadtmitte und Neustadt, Marienburger Höhe mit dem Galgenberg, Moritzberg mit den Siedlungen Waldquelle, Godehardikamp und Bockfeld, Nordstadt mit Steuerwald, Oststadt mitsamt dem Stadtfeld, sowie die früheren Gemeinden Achtum-Uppen, Bavenstedt (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen ostwärts der A7), Drispenstedt, Einum, Himmelsthür (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen im Bereich der Sandstraße und der Straße Am Kupferstrange nördlich der B 1 und westlich der Innerste), Itzum-Marienburg, Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode, Ochtersum, Sorsum

Gemeindeschlüssel 03 2 54 021

Stadtgliederung: 14 Ortschaften i. S. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG); 19 (statistische) Stadtbezirke

Adresse der Stadtverwaltung: Markt 1 31134 Hildesheim

Internetseite: www.hildesheim.de

Bürgermeister: Ingo Meyer (parteilos)

Der Sitz des katholischen Bistums Hildesheim war bis 1974 kreisfreie Stadt. 1974 wurde Hildesheim mit der Gebietsreform in Niedersachsen zur Großen selbständigen Stadt und zur Großstadt und bildet seitdem mit dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hildesheim-Marienburg, seit 1977 erweitert um den ehemaligen Landkreis Alfeld (Leine), den Landkreis Hildesheim, dessen Kreisstadt sie ist. Von 1885 bis 1978 gab es einen Regierungsbezirk Hildesheim. Der Regionalbeauftragte für das Leine-Weser-Gebiet, das den gesamten 2004 aufgelösten Regierungsbezirk Hannover abdeckt, ist seit 2014 in der Stadt ansässig.

Der Sitz des katholischen Bistums Hildesheim war bis 1974 kreisfreie Stadt. 1974 wurde Hildesheim mit der Gebietsreform in Niedersachsen zur Großen selbständigen Stadt und zur Großstadt und bildet seitdem mit dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hildesheim-Marienburg, seit 1977 erweitert um den ehemaligen Landkreis Alfeld (Leine), den Landkreis Hildesheim, dessen Kreisstadt sie ist. Von 1885 bis 1978 gab es einen Regierungsbezirk Hildesheim. Der Regionalbeauftragte für das Leine-Weser-Gebiet, das den gesamten 2004 aufgelösten Regierungsbezirk Hannover abdeckt, ist seit 2014 in der Stadt ansässig.

Hildesheim ist Standort von drei Hochschulen: Die Universität Hildesheim, die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) sowie die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. Die beiden Kirchen Dom St. Mariä Himmelfahrt und St. Michaelis zählen zu den bedeutendsten Bauwerken der Vorromanik und sind seit 1985 UNESCO-Weltkulturerbe. Hildesheim bewirbt sich momentan als Kulturhauptstadt Europas 2025.

Der Bereich Liegenschaften verwaltet Grundstücke für die Erfüllung städtischer Aufgaben. Es handelt sich dabei um den Grundstücksan- und -verkauf (Gewerbeflächen, Flächen zur Wohnbebauung), Erbbaurechte, die Verwaltung des Volksfestplatzes, das Kleingartenwesen sowie die An- und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen.

 



Aufteilungsplan jetzt anfordern!

Gutschein-Code: Hildesheim2024 bei der Bestellung angeben und 10% Rabatt sichern!


Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

Register, Karten, Pläne

Bestellen Sie hier online Aufteilungsplan, Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Flurkarten, Liegenschaftsbücher und Bebauungspläne

Flurkarte anfordern

Aufteilungsplanv online anfordern

Haben Sie Fragen? Grundbuch24.de vermittelt und berät unverbindlich für alle Unterlagen bei Ihrer Finanzierung bundesweit.

Aufteilungsplan anfordern

Ankauf und Verkauf

Kostenaufstellung und Kostenvoranschlag, Aufteilungsplan, Grundriss und Wohnflächen­berechnung - wir machen das für Sie!

Aufteilungsplan anfordern
.

Art: Stadt

Breitengrad: 52/9//N

Längengrad: 9/57//E

Bundesland: Niedersachsen

Landkreis: Hildesheim

Höhe: 81

PLZ: 31134?31141

Vorwahl: 05121

Gemeindeschlüssel: 03254021

Gliederung: 14 Ortschaften; 19 Stadtbezirke

Website: [https://www.stadt-hildesheim.de/ www.stadt-hildesheim.de]

Bürgermeister: Ingo Meyer (Politiker)

Partei: Parteiloser

Hildesheim liegt an der Grenze von Innerstebergland und Hildesheimer Börde überwiegend am rechten Ufer des Flusses Innerste, einem östlichen Zufluss der Leine. Die Stadt befindet sich nördlich des Hildesheimer Walds und westnordwestlich des Höhenzugs Vorholz. An den nordwestlichen Stadtrand grenzen die Giesener Berge.
Hildesheim
Wappen Deutschlandkarte
Hildesheim
Deutschlandkarte, Position der Stadt Hildesheim hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 52° 9? N, 9° 57? OKoordinaten: 52° 9? N, 9° 57? O
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Hildesheim
Höhe: 81 m ü. NHN
Fläche: 92,29 km2
Einwohner: 101.858 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1104 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 31134?31141
Vorwahl: 05121
Kfz-Kennzeichen: HI, ALF
Gemeindeschlüssel: 03 2 54 021
Stadtgliederung: 14 Ortschaften; 19 Stadtbezirke
Adresse der
Stadtverwaltung:
Markt 1
31134 Hildesheim
Website: www.stadt-hildesheim.de
Oberbürgermeister: Ingo Meyer (parteilos)
Lage der Stadt Hildesheim im Landkreis Hildesheim
KarteNiedersachsenLandkreis HolzmindenLandkreis NortheimLandkreis GoslarLandkreis WolfenbüttelSalzgitterLandkreis Hameln-PyrmontRegion HannoverLandkreis PeineFreden (Leine)LamspringeBockenemAlfeld (Leine)DuingenSarstedtAlgermissenHarsumGiesenNordstemmenHildesheimElzeGronauEimeDiekholzenDiekholzenSchellertenSchellertenSöhldeBad SalzdetfurthHolleSibbesse
Karte
Marktplatz mit Knochenhaueramtshaus
Tausendjähriger Rosenstock am Mariendom
Blick von der Andreaskirche nach Norden auf die Innenstadt; Mitte: St. Jakobi, rechts: Marktplatz

Hildesheim ([h?ld?sha??mAudiodatei abspielen, niederdeutsch Hilmessen/Hilmssen, lateinisch Hildesia) ist eine Großstadt und Oberzentrum in Niedersachsen. Sie liegt rund 30 Kilometer südöstlich der Landeshauptstadt Hannover und hat 101.858 Einwohner (31. Dezember 2022).[2]

Der Sitz des katholischen Bistums Hildesheim war bis 1974 kreisfreie Stadt. 1974 wurde Hildesheim mit der Gebietsreform in Niedersachsen zur großen selbständigen Stadt und zur Großstadt und bildet seitdem mit dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hildesheim-Marienburg, seit 1977 erweitert um den ehemaligen Landkreis Alfeld (Leine), den Landkreis Hildesheim, dessen Kreisstadt sie ist. Von 1885 bis 1978 gab es einen Regierungsbezirk Hildesheim. Der Regionalbeauftragte für das Leine-Weser-Gebiet, das den gesamten 2004 aufgelösten Regierungsbezirk Hannover abdeckt, ist seit 2014 in der Stadt ansässig.[3]

Hildesheim ist Standort von drei Hochschulen: der Stiftung Universität Hildesheim, der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) sowie der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege.

Dom St. Mariä Himmelfahrt und St. Michaelis zählen zu den bedeutendsten Bauwerken der Frühromanik und sind seit 1985 UNESCO-Weltkulturerbe.

  1. ? Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN-Online Regionaldatenbank, Tabelle A100001G: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31. Dezember 2022 (Hilfe dazu).
  2. ? Bevölkerung der Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern am 31. Dezember 2022 Ranking. (XLSX) In: niedersachsen.de. Abgerufen am 5. Juli 2023.
  3. ? Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL)