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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.
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Heute
15.06.2024
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Aufteilungsplan von Ludwigsburg beantragen
Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa zwölf Kilometer nördlich der Stuttgarter Innenstadt. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Ludwigsburg sowie noch vor Esslingen am Neckar die größte Mittelstadt Baden-Württembergs. Zusammen mit Kornwestheim bildet Ludwigsburg ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1. April 1956 ist Ludwigsburg Große Kreisstadt. Das Residenzschloss, die umgebenden Grünanlagen und die Alleen prägen das Stadtbild.
Postleitzahl (PLZ): 71634-71642, 71672
Ort: Ludwigsburg
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Stuttgart
Landkreis: Ludwigsburg
Höhe über Normal Null: 295m
Fläche: 43,34
Einwohner: 93 593
Bevölkerungsdichte: 2 160 Einw/km2
Telefonvorwahlen: 07141, 07144
KFZ-Kennzeichen: LB, VAI
Ortsteile: Stadtbezirke Mitte, West, Nord, Ost, Süd, Pflugfelden, Eglosheim, Hoheneck, Oßweil, Grünbühl-Sonnenberg, Neckarweihingen und Poppenweiler.
Gemeindeschlüssel 08 1 18 048
Stadtgliederung: 12 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung: Wilhelmstraße 11 71638 Ludwigsburg
Internetseite: www.ludwigsburg.de
Bürgermeister: Werner Spec (parteilos)
Das zentrale Ludwigsburg liegt auf dem Langen Feld am Ostrand des Strohgäus auf einer Hochfläche des Neckarbeckens zwischen dem Hohenasperg im Westen und dem Neckartal im Osten. Durch das innere Stadtgebiet fließt der Tälesbach, der etwa drei Kilometer nordöstlich in den Neckar mündet. Die inzwischen eingemeindeten Stadtteile Hoheneck, Neckarweihingen und Poppenweiler liegen am Ufer des Neckars, die zwei letztgenannten am rechten. Der mit 365,1 m ü. NN höchste Punkt des Stadtgebietes liegt auf dem Lemberg ganz im Osten, der tiefste am Ausfluss des Neckars auf 196,2 m ü. NN.Das zentrale Ludwigsburg liegt auf dem Langen Feld am Ostrand des Strohgäus auf einer Hochfläche des Neckarbeckens zwischen dem Hohenasperg im Westen und dem Neckartal im Osten. Durch das innere Stadtgebiet fließt der Tälesbach, der etwa drei Kilometer nordöstlich in den Neckar mündet. Die inzwischen eingemeindeten Stadtteile Hoheneck, Neckarweihingen und Poppenweiler liegen am Ufer des Neckars, die zwei letztgenannten am rechten. Der mit 365,1 m ü. NN höchste Punkt des Stadtgebietes liegt auf dem Lemberg ganz im Osten, der tiefste am Ausfluss des Neckars auf 196,2 m ü. NN.
In Luftlinie ist die Mitte Ludwigsburgs etwa 13 Kilometer nördlich vom Zentrum der Landeshauptstadt Stuttgart entfernt. Die von 1764 bis 1768 schnurgerade erstellte Solitude-Allee, die anfangs vom Südtor des Ludwigsburger Schlossgartens zum Schloss Solitude westlich von Stuttgart führte, wurde 1820 als trigonometrische Basis für die Württembergische Landesvermessung genutzt. Die 13 Kilometer lange Basislinie endete damals vor der Stadtgrenze. Ihr Endpunkt an der Kreuzung mit der Köhlstraße ist mit einem Gedenkstein markiert.[3] Außerhalb Ludwigsburgs, wo sie durch den Bahnbau unterbrochen wurde, hat sich der Verlauf der für den Verkehr unbedeutenden Achse im Wechsel von Feldwegen und Straßen erhalten.
LIEGENSCHAFTSKATASTER - EINSICHT ODER AUSZUG BEANTRAGEN Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch folgenden Zwecken: -Nachweis der Grundstücksgrenzen -Planung und Bodenordnung -Grundstücksverkehr Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen Das Wichtigste in Kürze
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Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfenIn der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.
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Was ist ein Aufteilungsplan?Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen. Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern. |
Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. |
Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. |
Wer macht den Aufteilungsplan?In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. |
Was kostet ein Aufteilungsplan?Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro. |
Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%. Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze. |
Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt. |
Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. |
Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen. |
Was ist eine Baubestandszeichnung?Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. |
Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her? |
Information zur AufteilungsplanEigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu. Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume). Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch. Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen: der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. |
Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden. Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft. Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte. Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt. |
Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist. |
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