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Heute 14.06.2024

Art: Stadt

Breitengrad: 51.86644

Längengrad: 12.64351

Bundesland: Sachsen-Anhalt

Landkreis: Wittenberg

Höhe: 75

PLZ: 06886, 06888, 06889

Vorwahl: 03491, 034920, 034928, 034929

Gemeindeschlüssel: 15091375

Gliederung: 19 Stadtteile

Website: [https://www.wittenberg.de/ www.wittenberg.de]

Bürgermeister: Torsten Zugehör

Partei: parteilos

 


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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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Art: Stadt

Breitengrad: 51.86644

Längengrad: 12.64351

Bundesland: Sachsen-Anhalt

Landkreis: Wittenberg

Höhe: 75

PLZ: 06886, 06888, 06889

Vorwahl: 03491, 034920, 034928, 034929

Gemeindeschlüssel: 15091375

Gliederung: 19 Stadtteile

Website: [https://www.wittenberg.de/ www.wittenberg.de]

Bürgermeister: Torsten Zugehör

Partei: parteilos

Wittenberg liegt im norddeutschen Tiefland im Osten Sachsen-Anhalts. Das Stadtzentrum und der größte Teil des Stadtgebietes befinden sich am Nordufer der Elbe. Ihr heutiges Oberflächenbild ist das Ergebnis der älteren Glazialzeit sowie der Saalevereisung, und daher trägt das Wittenberger Stadtgebiet die Merkmale einer Altmoränenlandschaft. Wittenberg gehört zum Bereich des Breslau-Magdeburger Urstromtals, das hier im Norden vom Fläming und im Süden von den Sandflächen der Dübener Heide begrenzt wird. Die durchschnittliche Höhe liegt bei 75 m ü. NHN.
Lutherstadt Wittenberg
Wappen Deutschlandkarte
Lutherstadt Wittenberg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Lutherstadt Wittenberg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 52? N, 12° 39? OKoordinaten: 51° 52? N, 12° 39? O
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Landkreis: Wittenberg
Höhe: 75 m ü. NHN
Fläche: 240,4 km2
Einwohner: 45.588 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 190 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 06886, 06888, 06889
Vorwahlen: 03491, 034920, 034928, 034929
Kfz-Kennzeichen: WB, GHC, JE
Gemeindeschlüssel: 15 0 91 375
Stadtgliederung: 19 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Website: www.wittenberg.de
Oberbürgermeister: Torsten Zugehör (parteilos)
Lage der Stadt Lutherstadt Wittenberg im Landkreis Wittenberg
KarteSachsenDessau-RoßlauLandkreis Anhalt-BitterfeldAnnaburgBad SchmiedebergCoswig (Anhalt)GräfenhainichenJessen (Elster)KembergOranienbaum-WörlitzLutherstadt WittenbergZahna-ElsterZahna-Elster
Karte
Altstadt 2022
Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg
UNESCO-Welterbe UNESCO-Welterbe-Emblem
Vertragsstaat(en): Deutschland Deutschland
Typ: Kultur
Kriterien: (iv)(vi)
Referenz-Nr.: 783
UNESCO-Region: Europa und Nordamerika
Geschichte der Einschreibung
Einschreibung: 1996  (Sitzung 20)
Luftaufnahme Juli 2015

Wittenberg, seit 1938[2] amtlich Lutherstadt Wittenberg,[3] ist eine Stadt im östlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und Sitz des Landkreises Wittenberg. Sie liegt an der Elbe zwischen Dessau-Roßlau im Westen, dem Fläming im Norden, der Dübener Heide im Süden und dem Elbe-Elster-Land im Osten, rund 90 Kilometer südwestlich von Berlin und etwa 60 Kilometer nordnordöstlich von Leipzig. Wittenberg ist Teil der Metropolregion Mitteldeutschland und grenzt an die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.

Die Stadt stieg infolge ihrer zentralen Lage in Mitteleuropa an der Nord-Süd-Handelsroute Via Imperii zu einem bedeutenden Standort unter anderem für Industrie, Handwerk, Handel und Tourismus auf. Herausragende Bedeutung erlangte Wittenberg als eines der wichtigsten deutschen Zentren politischer, kulturgeschichtlicher und künstlerischer Bestrebungen im 16. Jahrhundert: Die Stadtkirche St. Marien, die Schlosskirche, das Lutherhaus und das Melanchthonhaus gehören seit 1996 zum UNESCO-Welterbe.[4]

  1. ? Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerung der Gemeinden ? Stand: 31. Dezember 2023 (Fortschreibung) (Hilfe dazu).
  2. ? Franz Kadell: Reformationsorte in Mitteldeutschland: Wittenberg. Ausgangspunkt der Reformation. In: mdr.de. MDR, abgerufen am 17. Juli 2018: ?Korrekterweise heißt Wittenberg übrigens ?Lutherstadt Wittenberg?. Die Stadt erhielt den Namenszusatz aber nicht etwa schon in der wilhelminischen Epoche ? ganz im Geiste der preußischen Luther-Überhöhung. Das geschah 1938 unter den kirchenfeindlichen Nazis, kurz vor Beginn des Zweiten Weltkrieges.?
  3. ? § 1 Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg (HauptS WB) in der Fassung der 1. Änderungssatzung. (PDF; 449 kB) Lesefassung für die Veröffentlichung auf der Website der Lutherstadt Wittenberg. Lutherstadt Wittenberg, 16. Februar 2020, S. 1, abgerufen am 25. Mai 2021.
  4. ? UNESCO-Welterbe. Luthergedenkstätten in Wittenberg (Memento vom 8. Oktober 2006 im Internet Archive). In: wittenberg.de, abgerufen am 20. Juli 2017.