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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Neu-Isenburg beantragen
Die Hugenottenstadt Neu-Isenburg ist eine Mittelstadt im Landkreis Offenbach in direkter Nachbarschaft zu Frankfurt am Main und Offenbach am Main. Die Stadt liegt in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Gegründet als Zufluchtsort von Hugenotten wurde die Stadt ab 1900 immer stärker von Industrie geprägt. Heute ist sie vor allem Standort von Dienstleistungsunternehmen und Wohnstadt für Pendler nach Frankfurt. Regional bekannt ist die Stadt durch das Einkaufszentrum Isenburg-Zentrum (IZ), die Hugenottenhalle, das Autokino in Gravenbruch und das Waldschwimmbad.

Postleitzahl (PLZ): 63263

Ort: Neu-Isenburg

Bundesland: Hessen

Regierungsbezirk: Darmstadt

Landkreis: Offenbach

Höhe über Normal Null: 123m

Fläche: 24,29

Einwohner: 37 512

Bevölkerungsdichte: 1 544

Telefonvorwahlen: 06102, 069 (Zeppelinheim)

KFZ-Kennzeichen: OF

Ortsteile: Stadtteile: Kernstadt, Zeppelinheim und Gravenbruch

Gemeindeschlüssel 06 4 38 009

Stadtgliederung: 3 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Hugenottenallee 53 63263 Neu-Isenburg

Internetseite: www.neu-isenburg.de

Bürgermeister: Herbert Hunkel (parteilos)

Alle drei Stadtteile befinden sich in einem relativ flachen, geschlossenen Waldgebiet. Während das Gebiet der Kernstadt bereits seit Jahrhunderten überwiegend waldfrei und mit Weideflächen oder Gärten bedeckt war, sind Zeppelinheim und Gravenbruch auf Rodungsinseln errichtet. Der verbliebene Wald auf Isenburger Stadtgebiet ist wegen der hohen Bevölkerungsdichte des Rhein-Main-Gebietes als Bannwald ausgeschrieben und darf nicht für weitere Besiedlung gerodet werden. Da ab den neunziger Jahren die meisten verbliebenen Wiesen- und Gartenflächen bebaut wurden, scheint das rapide Wachstum der Stadt nun vorerst an ein Ende gekommen zu sein.

Alle drei Stadtteile befinden sich in einem relativ flachen, geschlossenen Waldgebiet. Während das Gebiet der Kernstadt bereits seit Jahrhunderten überwiegend waldfrei und mit Weideflächen oder Gärten bedeckt war, sind Zeppelinheim und Gravenbruch auf Rodungsinseln errichtet. Der verbliebene Wald auf Isenburger Stadtgebiet ist wegen der hohen Bevölkerungsdichte des Rhein-Main-Gebietes als Bannwald ausgeschrieben und darf nicht für weitere Besiedlung gerodet werden. Da ab den neunziger Jahren die meisten verbliebenen Wiesen- und Gartenflächen bebaut wurden, scheint das rapide Wachstum der Stadt nun vorerst an ein Ende gekommen zu sein.

Neu-Isenburg wurde am 24. Juli 1699 als Exulantenstadt von Hugenotten gegründet, französischen Protestanten, die nach der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes aus Frankreich hatten fliehen müssen. Ihr neuer Landesherr, Graf Johann Philipp von Isenburg-Offenbach sicherte ihnen Schutz, freien Gebrauch der französischen Sprache und Religionsfreiheit zu. Er gestattete ihnen, sich im Dreieichwald anzusiedeln, dort wo im Mittelalter die Wallfahrtskapelle Zum Heiligen Kreuz stand. Zum Dank an den Grafen wurde die Stadt nach ihm Neu-Isenburg benannt. Der Grundriss des Ortes wurde von Andreas Loeber entworfen. Die Stadt hatte einen quadratischen Grundriss. Von den Ecken führen diagonale Straßen zum Marktplatz. Zusätzlich sind die Mitten der Außenseiten durch Straßen mit dem quadratischen Marktplatz verbunden. Neu-Isenburg war eine der Planstädte des 17. und 18. Jahrhunderts. Die Siedler waren zunächst als Bauern tätig, besannen sich aber sehr bald auf ihre ursprünglich erlernten Handwerksberufe, etwa den des Strumpfwirkers, und legten so den Grundstein für die wirtschaftliche Entwicklung Neu-Isenburgs. Die umliegenden Gemeinden beäugten die französischen Siedler mit großem Misstrauen und nannten den Ort welsches Dorf.

Grundbuchamt Neu-isenburg Grundbuchauszug. Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigtem).

 


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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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Art: Stadt

Bundesland: Hessen

Landkreis: Offenbach

Breitengrad: 50/03/20.75/N

Längengrad: 8/41/49.5/E

Höhe: 123

PLZ: 63263

Vorwahl: 06102,
069 (Zeppelinheim)

Gemeindeschlüssel: 06438009

Gliederung: 3 Stadtteile

Website: [https://neu-isenburg.de/ www.neu-isenburg.de]

Bürgermeister: Dirk Gene Hagelstein

Partei: SPD

Neu-Isenburg grenzt im Westen und Norden an die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main, im Osten an die kreisfreie Stadt Offenbach am Main sowie im Süden an die Städte Dreieich, Langen und Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau).
Neu-Isenburg
Wappen Deutschlandkarte
Neu-Isenburg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Neu-Isenburg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 3? N, 8° 42? OKoordinaten: 50° 3? N, 8° 42? O
Bundesland: Hessen
Regierungsbezirk: Darmstadt
Landkreis: Offenbach
Höhe: 123 m ü. NHN
Fläche: 24,29 km2
Einwohner: 39.420 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 1623 Einwohner je km2
Postleitzahl: 63263
Vorwahlen: 06102,
069 (Zeppelinheim)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Vorwahl enthält Text
Kfz-Kennzeichen: OF
Gemeindeschlüssel: 06 4 38 009
Stadtgliederung: 3 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Hugenottenallee 53
63263 Neu-Isenburg
Website: www.neu-isenburg.de
Bürgermeister: Dirk Gene Hagelstein (SPD)
Lage der Stadt Neu-Isenburg im Landkreis Offenbach
KarteDreieichLangen (Hessen)EgelsbachRödermarkDietzenbachHeusenstammMühlheim am MainRodgauObertshausenHainburgSeligenstadtMainhausenDarmstadtLandkreis Darmstadt-DieburgLandkreis Darmstadt-DieburgBayernMain-Kinzig-KreisOffenbach am MainLandkreis Groß-GerauFrankfurt am Main
Karte
Blick auf den Westen von Neu-Isenburg und die Frankfurter Straße
Haus der Vereine

Die Hugenottenstadt Neu-Isenburg ist eine Mittelstadt im Landkreis Offenbach in direkter Nachbarschaft zu Frankfurt am Main und Offenbach am Main. Die Stadt liegt in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens.

Gegründet als Zufluchtsort von Hugenotten wurde die Stadt ab 1900 immer stärker von Industrie geprägt. Heute ist sie vor allem Standort von Dienstleistungsunternehmen und Wohnstadt für Pendler nach Frankfurt. Regional bekannt ist die Stadt durch das Einkaufszentrum ?Isenburg-Zentrum? (IZ), die Hugenottenhalle, das Autokino in Gravenbruch und das Waldschwimmbad.

  1. ? Hessisches Statistisches Landesamt: Bevölkerung in Hessen am 31.12.2023 (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).