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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Neu-Ulm beantragen
Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, genauer in Mittelschwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der zu Baden-Württemberg gehörenden Großstadt Ulm. Neu-Ulm ist nach Augsburg und Kempten (Allgäu) die drittgrößte Stadt des Regierungsbezirks.

Postleitzahl (PLZ): 89231, 89233

Ort: Neu-Ulm

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Schwaben

Landkreis: Neu-Ulm

Höhe über Normal Null: 471m

Fläche: 80,95

Einwohner: 57 727

Bevölkerungsdichte: 713

Telefonvorwahlen: 0731, 07307, 07308

KFZ-Kennzeichen: ILL, NU

Ortsteile: Stadtmitte, Burlafingen, Finningen, Gerlenhofen, Hausen, Holzschwang, Jedelhausen, Ludwigsfeld, Offenhausen, Pfuhl, Reutti, Schwaighofen, Steinheim und Weststadt.

Gemeindeschlüssel 09 7 75 135

Stadtgliederung: Neu-Ulm ist in 14 Stadtteile gegliedert.

Adresse der Stadtverwaltung: Augsburger Straße 15 89231 Neu-Ulm

Internetseite: www.nu.neu-ulm.de

Bürgermeister: Gerold Noerenberg (CSU)

Die Ursprünge der südlichen Donaustadt datieren von 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren Bayerns und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 180.000 Einwohnern. Seit dem Abzug der US-Armee 1991 befindet sich die 60.000-Einwohner-Stadt in einem rapiden städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde. Mit dem Begriff Nuxit wird der angestrebte (am 4. Juni 2019 aber abgelehnte) Austritt der kreisangehörigen Stadt aus dem Landkreis Neu-Ulm bezeichnet.

Die Ursprünge der südlichen Donaustadt datieren von 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren Bayerns und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 180.000 Einwohnern. Seit dem Abzug der US-Armee 1991 befindet sich die 60.000-Einwohner-Stadt in einem rapiden städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde. Mit dem Begriff Nuxit wird der angestrebte (am 4. Juni 2019 aber abgelehnte) Austritt der kreisangehörigen Stadt aus dem Landkreis Neu-Ulm bezeichnet.

Das heutige Neu-Ulm weist außer dem „City“-Bereich noch weitere elf amtlich benannte Gemeindeteile auf, die zu drei Vierteln erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts eingemeindet wurden. Viele Gebiete sind vom Charakter her eher ländlich geblieben, im Prinzip dörflich geprägt. In den Anfängen der kurzen, erst 200-jährigen Entwicklungsgeschichte hatten einige wesentlich ältere, heute zu Neu-Ulm gehörende Orte wie Pfuhl größere Bedeutung.

Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften und Flurstücksentwicklung nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 48/23/39/N

Längengrad: 09/59/56/E

Bundesland: Bayern

Landkreis: Neu-Ulm

Höhe: 471

PLZ: 89231, 89233

Vorwahl: 0731, 07307, 07308

Gemeindeschlüssel: 09775135

Gliederung: 23 Gemeindeteile

Website: [https://nu.neu-ulm.de/ nu.neu-ulm.de]

Bürgermeister: Katrin Albsteiger

Partei: CSU

Als Ulm nach dem Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810 zum Königreich Württemberg kam, blieben die rechts (südöstlich) der Donau gelegenen Siedlungen bei Bayern. Sie entwickelten sich rasch ? insbesondere durch den 1841 beschlossenen Bau der Bundesfestung Ulm ? und wurden 1853 an die Bahnlinie nach Augsburg angeschlossen. Unter König Ludwig II. wurde Neu-Ulm 1869 zur Stadt erhoben und erhielt eine bis zu etwa 2.500 Mann starke Garnison. Als diese nach dem Ersten Weltkrieg aufgelöst wurde, kämpfte die Stadt erfolgreich gegen den Abschwung und wurde ab 1925 durch Betriebsansiedlungen langsam zu einem Zentrum der Industrie. Basis dafür war die 1900 mit dem markanten Neu-Ulmer Wasserturm gesicherte Wasserversorgung und das Durchbrechen der Festungsmauern 1906. Die bis dahin kreisfreie Stadt Neu-Ulm wurde durch die bayerische Gebietsreform 1972 in den Landkreis Neu-Ulm eingegliedert und zur Großen Kreisstadt.
Neu-Ulm
Wappen Deutschlandkarte
Neu-Ulm
Deutschlandkarte, Position der Stadt Neu-Ulm hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 48° 24? N, 10° 0? OKoordinaten: 48° 24? N, 10° 0? O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Schwaben
Landkreis: Neu-Ulm
Höhe: 471 m ü. NHN
Fläche: 80,95 km2
Einwohner: 61.043 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 754 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 89231, 89233
Vorwahlen: 0731, 07307, 07308
Kfz-Kennzeichen: NU, ILL
Gemeindeschlüssel: 09 7 75 135
Stadtgliederung: 23 Gemeindeteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Website: nu.neu-ulm.de
Oberbürgermeisterin: Katrin Albsteiger (CSU)
Lage der Stadt Neu-Ulm im Landkreis Neu-Ulm
KarteLandkreis Dillingen an der DonauLandkreis GünzburgLandkreis UnterallgäuAuwald (gemeindefreies Gebiet)Oberroggenburger WaldStoffenrieder ForstUnterroggenburger WaldAltenstadt (Iller)BellenbergBuch (Schwaben)ElchingenHolzheim (bei Neu-Ulm)IllertissenKellmünz an der IllerNersingenNeu-UlmOberrothOsterbergPfaffenhofen an der RothRoggenburg (Bayern)Senden (Bayern)UnterrothVöhringen (Iller)Weißenhorn
Karte
Blick durch die Friedenstraße auf den Wasserturm

Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der zu Baden-Württemberg gehörenden Großstadt Ulm. Ende 2022 hatte Neu-Ulm 61.043 Einwohner.[2] Nach Augsburg und Kempten (Allgäu) ist Neu-Ulm die drittgrößte Stadt des Regierungsbezirks.

Die Ursprünge der südlichen Donaustadt gehen zurück auf das Jahr 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren in Bayern und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 190.000 Einwohnern (Stand 2021). Seit dem Abzug der US-Streitkräfte 1991 befindet sich die Stadt in einem städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde.

Neu-Ulm an der Donau
  1. ? Genesis-Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. ? Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.