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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 14.06.2024 **** Aufteilungsplan von Ravensburg beantragen
Ravensburg ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben. Die ehemalige Freie Reichsstadt liegt im Schussental unweit des Bodensees und wurde aufgrund ihrer zahlreichen, gut erhaltenen mittelalterlichen Türme früher auch als das schwäbische Nürnberg bezeichnet. Seit 1. April 1956 ist Ravensburg Große Kreisstadt.

Postleitzahl (PLZ): 88212-88214

Ort: Ravensburg

Bundesland: Baden-Württemberg

Regierungsbezirk: Tübingen

Landkreis: Ravensburg

Höhe über Normal Null: 450m

Fläche: 92,05

Einwohner: 50 393

Bevölkerungsdichte: 547

Telefonvorwahlen: 0751, 07504, 07546

KFZ-Kennzeichen: RV

Ortsteile: Kernstadt, Eschach, Schmalegg und Taldorf

Gemeindeschlüssel 08 4 36 064

Stadtgliederung: Kernstadt und drei Ortschaften

Adresse der Stadtverwaltung: Marienplatz 26 88212 Ravensburg

Internetseite: www.ravensburg.de

Bürgermeister: Daniel Rapp (CDU)

Ravensburg liegt etwa 17 km (Luftlinie) nord-nordöstlich des am Bodensee gelegenen Friedrichshafen zwischen dem Linzgau im Westen und dem Altdorfer Wald im Nordosten. Durchflossen wird die Stadt von der Schussen (Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss).

Ravensburg liegt etwa 17 km (Luftlinie) nord-nordöstlich des am Bodensee gelegenen Friedrichshafen zwischen dem Linzgau im Westen und dem Altdorfer Wald im Nordosten. Durchflossen wird die Stadt von der Schussen (Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss).

Erste Ansiedlungen gab es schon in der Jungsteinzeit um ca. 2000 v. Chr., dann unter römischer Herrschaft und nach dem Einfall der Alamannen, wie archäologische Funde im Schussental und auf dem Veitsburghügel belegt haben. Urkundlich wurde Ravensburg erstmals 1088 erwähnt und war bis 1803 freie Reichsstadt. Der Kern der heutigen Stadt entstand nach aktuellem Wissensstand als Burgsassen-Siedlung unterhalb der mächtigen Stammburg der Welfen auf dem Höhenrücken zwischen Flappach- und Schussental.

Die Abteilung Liegenschaften versteht sich als Dienstleister für Privatpersonen und Unternehmen, die ein städtisches Wohnbau-, Gewerbe- oder Industriegrundstück suchen. Zentrale Aufgabenbereiche sind die Grundstücksverwaltung, die Abwicklung des Grundstücksverkehrs sowie die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 47/46/55/N

Längengrad: 09/36/49/E

Bundesland: Baden-Württemberg

Landkreis: Ravensburg

Höhe: 450

PLZ: 88212?88214

Vorwahl: 0751, 07504, 07546

Gemeindeschlüssel: 08436064

Gliederung: Kernstadt und 3 Ortschaften

Website: [https://www.ravensburg.de/ www.ravensburg.de]

Bürgermeister: Daniel Rapp

Partei: CDU

Ravensburg liegt etwa 17 km (Luftlinie) nordnordöstlich des am Bodensee gelegenen Friedrichshafen zwischen dem Linzgau im Westen und dem Altdorfer Wald im Nordosten. Durchflossen wird die Stadt von der Schussen (Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss).
Ravensburg
Wappen Deutschlandkarte
Ravensburg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Ravensburg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 47° 47? N, 9° 37? OKoordinaten: 47° 47? N, 9° 37? O
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Tübingen
Landkreis: Ravensburg
Gemeindeverwal­tungsverband: Mittleres Schussental
Höhe: 450 m ü. NHN
Fläche: 92,05 km2
Einwohner: 51.482 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 559 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 88212?88214
Vorwahlen: 0751, 07504, 07546
Kfz-Kennzeichen: RV, SLG, ÜB, WG
Gemeindeschlüssel: 08 4 36 064
Stadtgliederung: Kernstadt und 3 Ortschaften
Adresse der
Stadtverwaltung:
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Website: www.ravensburg.de
Oberbürgermeister: Daniel Rapp (CDU)
Lage der Stadt Ravensburg im Landkreis Ravensburg
KarteBodenseekreisLandkreis BiberachLandkreis SigmaringenAchbergAichstettenAitrachAltshausenAmtzellArgenbühlAulendorfBad WaldseeBad WurzachBaienfurtBaindtBerg (Schussental)BergatreuteBodneggBomsBomsEbenweilerEbersbach-MusbachEichstegenEichstegenFleischwangenFronreuteGrünkrautGuggenhausenGuggenhausenGuggenhausenGuggenhausenHorgenzellHoßkirchIsny im AllgäuKißleggKönigseggwaldKönigseggwaldLeutkirch im AllgäuRavensburgRiedhausenSchlier (Gemeinde)UnterwaldhausenVogt (Gemeinde)Waldburg (Württemberg)Wangen im AllgäuWeingarten (Württemberg)Wilhelmsdorf (Württemberg)WolfeggWolpertswendeBodensee
Karte
Stadtflagge

Ravensburg ([??a?vn?sb??k] oder [??a?fn?sb??k]) ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben. Die ehemalige Reichsstadt liegt im Schussental unweit des Bodensees und wurde aufgrund ihrer zahlreichen, gut erhaltenen mittelalterlichen Türme früher auch als ?das schwäbische Nürnberg? bezeichnet. Seit 1. April 1956 ist Ravensburg Große Kreisstadt. Weltweite Bekanntheit erlangte die Stadt durch die hier beheimatete Unternehmensgruppe Ravensburger.

  1. ? Statistisches Landesamt Baden-Württemberg ? Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).