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Heute 15.06.2024 **** Aufteilungsplan von Rheinberg beantragen
Die Stadt Rheinberg liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal und hat 31.195 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017). Rheinberg hieß ursprünglich Berke (frühe Belege stammen aus den Jahren 1003, 1106, 1253) oder Berka (belegt seit 1248). Den erklärenden Zusatz Rhein- erhielt der Ortsname erst im späten 16. Jahrhundert (erstmals 1583 belegt), wohl um Berk als Berk am Rhein von anderen Orten namens Berk oder Berg zu unterscheiden.

Postleitzahl (PLZ): 47495

Ort: Rheinberg

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Düsseldorf

Landkreis: Wesel

Höhe über Normal Null: 20m

Fläche: 75,24

Einwohner: 31 195

Bevölkerungsdichte: 415

Telefonvorwahlen: 02843, 02802, 02803, 02844

KFZ-Kennzeichen: WES, DIN, MO

Ortsteile: Stadtbezirke: Borth, Budberg, Orsoy und Rheinberg-Kernstadt

Gemeindeschlüssel 05 1 70 032

Stadtgliederung: 4 Stadtbeziirke

Adresse der Stadtverwaltung: Kirchplatz 10 47495 Rheinberg

Internetseite: www.rheinberg.de

Bürgermeister: Frank Tatzel (parteilos)

Die Stadt Rheinberg liegt in der Niederrheinischen Tiefebene, 15 km südlich der Kreisstadt Wesel, 11 km nördlich von Moers und etwa 16 km nordwestlich von Duisburg. Im Nordosten wird das Stadtgebiet durch den Rhein begrenzt, der die Grundlage der Naturschutzgebiete Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, Rheinvorland nördlich der Ossenberger Schleuse und Rheinvorland östlich von Wallach bildet.

Die Stadt Rheinberg liegt in der Niederrheinischen Tiefebene, 15 km südlich der Kreisstadt Wesel, 11 km nördlich von Moers und etwa 16 km nordwestlich von Duisburg. Im Nordosten wird das Stadtgebiet durch den Rhein begrenzt, der die Grundlage der Naturschutzgebiete Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, Rheinvorland nördlich der Ossenberger Schleuse und Rheinvorland östlich von Wallach bildet.

1003 wurde erstmals eine Ortschaft Berka (auch Berck, Berken oder Rheinberk und ab etwa Beginn des 17. Jahrhunderts durch die Holländer Rheinberg genannt) in einer Urkunde erwähnt. Diese Urkunde wurde von Erzbischof Heribert von Köln in villa publica Berke dicta ausgestellt und betraf den Tausch von Besitzungen in diesem Bereich am Niederrhein. Berka war zu dieser Zeit somit vermutlich entweder ein Königshof oder eine Siedlung, die direkt dem Reich unterstand.

Beim Katasteramt wird das Liegenschaftskataster als wichtigste beschreibende Grundlage für den Eigentumsnachweis im Grundbuch geführt. Die Daten des Liegenschaftskatasters bilden zusammen mit den Daten des vermessungstechnischen Raumbezugs und den geotopographischen Informationen die Geobasisinformationen.

 


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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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Art: Stadt

Breitengrad: 51/32/48/N

Längengrad: 6/36/2/E

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Höhe: 20

PLZ: 47495

Vorwahl: 02843, 02802, 02803, 02844

Gemeindeschlüssel: 05170032

Gliederung: 4 Stadtbezirke 15 Wohnplatz

Website: [https://www.rheinberg.de/ www.rheinberg.de]

Bürgermeister: Dietmar Heyde

Partei: Bündnis 90/Die Grünen

Rheinberg hieß ursprünglich Berke (frühe Belege stammen aus den Jahren 1003, 1106, 1253) oder Berka (belegt seit 1248). Den erklärenden Zusatz Rhein- erhielt der Ortsname erst im späten 16. Jahrhundert (erstmals 1583 belegt), wohl um Berk als Berk am Rhein von anderen Orten namens Berk oder Berg zu unterscheiden. Die frühen Namensformen und Schreibweisen waren u. a. Rhenberka, Rhinbergue, Rhynberg, Rhynberck, Rhimberg, Rheinberck, Rheinberk, bis sich schließlich Rheinberg durchsetzte. Bis heute kann allerdings der Rhein-Vorsatz im Dialekt fortgelassen werden (man nennt den Ort einfach Bäärk). Der Akzent von Rheinberg liegt bei den Einheimischen entgegen der üblichen Regel oft auf der zweiten Silbe, also Rheinbérg, ein weiterer Hinweis auf die ursprüngliche Namensform. Zur Klärung der Herkunft von Berke bzw. Berka gibt es im Wesentlichen drei Ansätze, die im Folgenden dargestellt werden.
Rheinberg
Wappen Deutschlandkarte
Rheinberg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Rheinberg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 33? N, 6° 36? OKoordinaten: 51° 33? N, 6° 36? O
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Wesel
Höhe: 20 m ü. NHN
Fläche: 75,24 km2
Einwohner: 31.150 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 414 Einwohner je km2
Postleitzahl: 47495
Vorwahlen: 02843, 02802, 02803, 02844
Kfz-Kennzeichen: WES, DIN, MO
Gemeindeschlüssel: 05 1 70 032
Stadtgliederung: 4 Stadtbezirke

15 Wohnplätze

Adresse der
Stadtverwaltung:
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg
Website: www.rheinberg.de
Bürgermeister: Dietmar Heyde (Grüne)
Lage der Stadt Rheinberg im Kreis Wesel
KarteDuisburgEssenKrefeldKreis BorkenKreis KleveKreis RecklinghausenKreis ViersenMülheim an der RuhrOberhausenAlpen (Niederrhein)DinslakenHamminkelnHünxeKamp-LintfortMoersNeukirchen-VluynRheinbergSchermbeckSonsbeckVoerde (Niederrhein)WeselXanten
Karte
Blick von St. Peter auf den Marktplatz im historischen Stadtkern: Zu sehen sind unter anderem das Alte Rathaus, das Stammhaus Underberg mit dem ehemaligen Kräuterturm und das Stadthaus (v.l.; August 2014)

Die Stadt Rheinberg liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets im Land Nordrhein-Westfalen. Als mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf ist sie Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Sie hat 31.097 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2018).

  1. ? Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2022 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 20. Juni 2023. (Hilfe dazu)