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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 14.06.2024 **** Aufteilungsplan von Rosenheim beantragen
Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn. Sie ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig dessen Verwaltungssitz. Mit ca. 63.000 Einwohnern ist Rosenheim nach München und Ingolstadt die drittgrößte Stadt in Oberbayern und eines von 23 bayerischen Oberzentren.

Postleitzahl (PLZ): 83022, 83024, 83026

Ort: Rosenheim

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Oberbayern

Landkreis: Rosenheim

Höhe über Normal Null: 447m

Fläche: 37,22

Einwohner: 63 080

Bevölkerungsdichte: 1 695

Telefonvorwahlen: 08031

KFZ-Kennzeichen: RO

Ortsteile: Ortsteile: Aising, Aising-Schönau, Aisinger Landstraße, Aisingerwies, Au bei Happing, Au bei Rosenheim, Brucklach, Happing, Heilig Blut, Hohenofen, Kaltmühl, Kaltwies, Oberkaltbrunn, Oberwöhr, Pang, Pösling, Schlipfham, Schwaig, Stocka, Unterkaltbrunn, Westerndorf, Nördlich (der Eisenbahnstrecke): Egarten, Erlenau, Fürstätt, Langenpfunzen, Mitterfeld, Rosenheim, Wehrfleck, Wernhardsberg, Westerndorf St.Peter

Gemeindeschlüssel 09 1 63 000

Stadtgliederung: 30 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Königstraße 24 83022 Rosenheim

Internetseite: www.rosenheim.de

Bürgermeister: Gabriele Bauer (CSU)

Ausschlaggebend für die Besiedlung des Gebietes waren der Inn und das dazugehörige Inntal. Bereits im Jahr 15 v. Chr. kamen die Römer unter der Führung von Drusus und Tiberius an diese Stelle. Sie gründeten dort rechts des Inns die Provinz Noricum, links des Inns Rätien. Die Kolonisatoren errichteten daraufhin eine Konsularstraße vom Brenner nach Castra Regina (Regensburg) und eine in Ost-West-Richtung verlaufende Straße von Iuvavum (Salzburg) nach Augusta Vindelicum (Augsburg). Die Kreuzung dieser beiden wichtigen Handelswege wurde durch eine Militärstation geschützt. Deren Name war „Pons Aeni“ (dt. Innbrücke). Seltener benutzte Bezeichnungen waren „Ponte Aoni“, „Ad Enum“ oder „Statio Enensis“. Die römisch-keltische Siedlung der rund 500 Jahre andauernden römischen Besatzung übernahm diesen Namen.

Ausschlaggebend für die Besiedlung des Gebietes waren der Inn und das dazugehörige Inntal. Bereits im Jahr 15 v. Chr. kamen die Römer unter der Führung von Drusus und Tiberius an diese Stelle. Sie gründeten dort rechts des Inns die Provinz Noricum, links des Inns Rätien. Die Kolonisatoren errichteten daraufhin eine Konsularstraße vom Brenner nach Castra Regina (Regensburg) und eine in Ost-West-Richtung verlaufende Straße von Iuvavum (Salzburg) nach Augusta Vindelicum (Augsburg). Die Kreuzung dieser beiden wichtigen Handelswege wurde durch eine Militärstation geschützt. Deren Name war „Pons Aeni“ (dt. Innbrücke). Seltener benutzte Bezeichnungen waren „Ponte Aoni“, „Ad Enum“ oder „Statio Enensis“. Die römisch-keltische Siedlung der rund 500 Jahre andauernden römischen Besatzung übernahm diesen Namen.

Rosenheim liegt im Inntal auf einer Höhe von 446 m. Dem Inn fließen im Stadtgebiet die Mangfall, die Sims und die Rohrdorfer Achen zu. Nordöstlich erstreckt sich der Chiemgau, südöstlich steigt das Gelände zu den Chiemgauer Alpen hin an und südwestlich zum Mangfallgebirge.

Zum Inhalt des Liegenschaftskatasters gehören Basisinformationen zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, zur Fläche, Lage, Nutzung, Angaben zu Gebäuden, topographische Einzelobjekte sowie die Landes-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen. In Übereinstimmung mit dem Grundbuch werden die Eigentümerangaben nachrichtlich geführt. Hinzu kommen Aussagen über Bodenordnungsmaßnahmen, die Bodenschätzungsergebnisse der Finanzverwaltung und sonstige öffentlich-rechtliche Festlegungen wie z.B. die Klassifizierung von Straßen und Gewässern.

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 47/51/22

Längengrad: 12/07/44

Bundesland: Bayern

Landkreis:

Höhe: 447

PLZ: 83022, 83024, 83026

Vorwahl: 08031

Gemeindeschlüssel: 09163000

Gliederung: 9 Stadtteile, 30 Gemeindeteile

Website: [https://www.rosenheim.de/ www.rosenheim.de]

Bürgermeister: Andreas März

Partei: Christlich-Soziale Union in Bayern

Rosenheim liegt im Inntal auf einer Höhe von 446 m. Dem Inn fließen im Stadtgebiet die Mangfall, die Sims und die Rohrdorfer Achen zu. Nordöstlich erstreckt sich der Chiemgau, südöstlich steigt das Gelände zu den Chiemgauer Alpen hin an und südwestlich zum Mangfallgebirge.
Rosenheim
Wappen Deutschlandkarte
Rosenheim
Deutschlandkarte, Position der Stadt Rosenheim hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 47° 51? N, 12° 8? OKoordinaten: 47° 51? N, 12° 8? O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberbayern
Höhe: 447 m ü. NHN
Fläche: 37,22 km2
Einwohner: 65.192 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 1752 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 83022, 83024, 83026
Vorwahl: 08031
Kfz-Kennzeichen: RO
Gemeindeschlüssel: 09 1 63 000
Stadtgliederung: 9 Stadtteile, 30 Gemeindeteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Website: www.rosenheim.de
Oberbürgermeister: Andreas März (CSU)
Lage der Stadt Rosenheim in Bayern
KarteStraubingWürzburgSchwabachSchweinfurtRegensburgRosenheimNürnbergNürnbergPassauLandshutMemmingenKaufbeurenKempten (Allgäu)IngolstadtFürthHofErlangenCoburgBayreuthBambergAugsburgMünchenAschaffenburgAmbergAnsbachLandkreis WürzburgLandkreis Wunsiedel im FichtelgebirgeLandkreis Weißenburg-GunzenhausenLandkreis Weilheim-SchongauLandkreis UnterallgäuLandkreis TraunsteinLandkreis TirschenreuthLandkreis Straubing-BogenLandkreis StarnbergLandkreis SchweinfurtLandkreis SchwandorfLandkreis Rottal-InnLandkreis RothLandkreis RosenheimLandkreis Rhön-GrabfeldLandkreis RegensburgLandkreis Pfaffenhofen an der IlmLandkreis RegenLandkreis PassauLandkreis OstallgäuLandkreis OberallgäuLandkreis Nürnberger LandLandkreis Neu-UlmLandkreis Neustadt an der WaldnaabLandkreis Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimLandkreis Neumarkt in der OberpfalzLandkreis Neuburg-SchrobenhausenLandkreis MünchenLandkreis Mühldorf am InnLandkreis MiltenbergLandkreis MiesbachLandkreis Main-SpessartLandkreis Lindau (Bodensee)Landkreis LichtenfelsLandkreis LandshutLandkreis Landsberg am LechLandkreis KulmbachLandkreis KronachLandkreis KitzingenLandkreis KelheimLandkreis HofLandkreis HaßbergeLandkreis GünzburgLandkreis Garmisch-PartenkirchenLandkreis FürthLandkreis FürstenfeldbruckLandkreis Freyung-GrafenauLandkreis FreisingLandkreis ForchheimLandkreis Erlangen-HöchstadtLandkreis ErdingLandkreis EichstättLandkreis EbersbergLandkreis Donau-RiesLandkreis Dingolfing-LandauLandkreis Dillingen an der DonauLandkreis DeggendorfLandkreis DachauLandkreis CoburgLandkreis ChamLandkreis Berchtesgadener LandLandkreis BayreuthLandkreis BambergLandkreis Bad Tölz-WolfratshausenLandkreis Bad KissingenLandkreis AugsburgLandkreis AschaffenburgLandkreis AnsbachLandkreis Amberg-SulzbachLandkreis AltöttingLandkreis Aichach-FriedbergBodenseeSchweizÖsterreichBaden-WürttembergHessenTschechienSachsenThüringen
Karte
Heilig-Geist-Straße, Blick zum Max-Josefs-Platz, links St. Nikolaus, rechts Heilig-Geist-Kirche
Panoramaansicht Richtung Südosten; links im Hintergrund die Hochries, davor im Mittelgrund der querliegende Samerberg, dahinter rechts Heuberg und Kranzhorn, halbrechts am Horizont das Kaisergebirge
Altstadt mit St. Nikolaus und Heilig-Geist-Kirche
Rosenheim um 1900

Die kreisfreie Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland, am Zusammenfluss von Mangfall und Inn. Die Mittelstadt ist umschlossen vom Landkreis Rosenheim und gleichzeitig dessen Verwaltungssitz. Mit ca. 64.000 Einwohnern ist Rosenheim nach München und Ingolstadt die drittgrößte Stadt in Oberbayern und eines von 23 bayerischen Oberzentren.

  1. ? Genesis-Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).