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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 01.06.2024 **** Aufteilungsplan von Schwabach beantragen
Schwabach ist eine fränkische kreisfreie Stadt und die kleinste im Freistaat Bayern. Sie liegt im Regierungsbezirk Mittelfranken. Zusammen mit Nürnberg, Fürth und Erlangen bildet Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern. Gemeinsam mit ihrem Umland bilden diese Städte die Europäische Metropolregion Nürnberg, eine von 11 Metropolregionen in Deutschland.

Postleitzahl (PLZ): 91126

Ort: Schwabach

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Mittelfranken

Landkreis: Schwabach

Höhe über Normal Null: 326m

Fläche: 40,80

Einwohner: 40 781

Bevölkerungsdichte: 1 000

Telefonvorwahlen: 09122, 0911

KFZ-Kennzeichen: SC

Ortsteile: Altstadt - die Altstadt ist durch die teilweise noch vorhandene mittelalterliche Stadtmauer gegliedert, Südliche Vorstadt, Nördliche Vorstadt (Nürnberger Tor), Vogelherd, Eichwasen, Gartenheim

Gemeindeschlüssel 09 5 65 000

Stadtgliederung: 6 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Ludwigstraße 16 91126 Schwabach

Internetseite: www.schwabach.de

Bürgermeister: Matthias Thürauf (CSU)

Die Stadt Schwabach liegt im mittelfränkischen Becken. Die Landschaft wird im Süden, Westen und Norden von Wäldern geprägt, die zum großen Teil als Bannwälder ausgewiesen sind. Nach Osten bestimmt die Talaue der Rednitz die Landschaft. Das Rednitztal ist seit 2004 Europäisches Natura 2000-FFH-Schutzgebiet. Die Altstadt selbst liegt in einem flachen Tal zu beiden Seiten der Schwabach, die außerhalb der besiedelten Flächen im Stadtgebiet in die Rednitz mündet, und wird von den anderen Ortsteilen umgeben. Im Norden ist die Stadt mit einigen südlichen Stadtteilen Nürnbergs zusammengewachsen. Im Westen, Süden und Osten grenzt Schwabach an den Landkreis Roth.

Die Stadt Schwabach liegt im mittelfränkischen Becken. Die Landschaft wird im Süden, Westen und Norden von Wäldern geprägt, die zum großen Teil als Bannwälder ausgewiesen sind. Nach Osten bestimmt die Talaue der Rednitz die Landschaft. Das Rednitztal ist seit 2004 Europäisches Natura 2000-FFH-Schutzgebiet. Die Altstadt selbst liegt in einem flachen Tal zu beiden Seiten der Schwabach, die außerhalb der besiedelten Flächen im Stadtgebiet in die Rednitz mündet, und wird von den anderen Ortsteilen umgeben. Im Norden ist die Stadt mit einigen südlichen Stadtteilen Nürnbergs zusammengewachsen. Im Westen, Süden und Osten grenzt Schwabach an den Landkreis Roth.

Im Jahr 1117 wurde der Ort als villa Suabach erstmals urkundlich erwähnt. 1303 wurde Schwabach erstmals als Markt bezeichnet und erhielt 1375 die Stadtrechte. Die bekannte Schwabacher Schrift, genannt Schwabacher, entwickelte sich um das Jahr 1470 als eine neue Schrifttype. Sie wurde zu einer Variante der gebrochenen Schriften, die als Schrifttype der ersten gedruckten Lutherbibeln äußerst populär wurde.

Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen Änderungen an den Liegenschaften laufend erfasst werden. Deshalb führen wir und die zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Vermessungen durch, deren Ergebnisse in das Liegenschaftskataster übernommen werden

 


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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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Art: Stadt

Breitengrad: 49/19/45/N

Längengrad: 11/1/15/E

Bundesland: Bayern

Höhe: 326

PLZ: 91126

Vorwahl: 09122, 0911

Gemeindeschlüssel: 09565000

Gliederung: 15 Gemeindeteile

Website: [https://www.schwabach.de/ www.schwabach.de]

Bürgermeister: Peter Reiß

Partei: SPD

Die Stadt Schwabach liegt im mittelfränkischen Becken. Die Landschaft wird im Süden, Westen und Norden von Wäldern geprägt, die zum großen Teil als Bannwälder ausgewiesen sind. Nach Osten bestimmt die Talaue der Rednitz die Landschaft. Das Rednitztal ist seit 2004 Europäisches Natura-2000-FFH-Schutzgebiet. Die Altstadt selbst liegt in einem flachen Tal zu beiden Seiten der Schwabach, die außerhalb der besiedelten Flächen im Stadtgebiet in die Rednitz mündet, und wird von den anderen Gemeindeteilen umgeben. Im Norden ist die Stadt mit einigen südlichen Stadtteilen Nürnbergs zusammengewachsen. Im Westen, Süden und Osten grenzt Schwabach an den Landkreis Roth.[1]
Schwabach
Wappen Deutschlandkarte
Schwabach
Deutschlandkarte, Position der Stadt Schwabach hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 49° 20? N, 11° 1? OKoordinaten: 49° 20? N, 11° 1? O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Mittelfranken
Höhe: 326 m ü. NHN
Fläche: 40,8 km2
Einwohner: 41.227 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1010 Einwohner je km2
Postleitzahl: 91126
Vorwahlen: 09122, 0911
Kfz-Kennzeichen: SC
Gemeindeschlüssel: 09 5 65 000
Stadtgliederung: 15 Gemeindeteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Ludwigstraße 16
91126 Schwabach
Website: www.schwabach.de
Oberbürgermeister: Peter Reiß (SPD)
Lage der Stadt Schwabach in Bayern
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Karte
Blick über die Schwabacher Altstadt, Mai 2021
Marktplatz aus der Vogelperspektive

Schwabach (anhören?/?, ostfränkisch Schwouba[2]) ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Mittelfranken, Bayern. Mit den direkt angrenzenden Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen bildet Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern. Gemeinsam mit ihrem Umland bilden diese Städte die Europäische Metropolregion Nürnberg.

  1. ? Genesis-Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. ? Else Opitz: Mei Schwouba und die Welt drummrum [?]. Der Mundartgedichte 2. Folge. Millizer, Schwabach [Erscheinungsdatum nicht ermittelbar], OCLC 631583679.