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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.
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Heute
01.06.2024
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Aufteilungsplan von Viersen beantragen
Die Stadt Viersen liegt am linken Niederrhein im Westen des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine Große kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Stadt ist Sitz des Kreises Viersen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung leitet sich der Stadtname nicht von „vier Seen“ ab, sondern von dem alten Namen „Viers“ des heute so genannten „Dorfer Bachs“ in der Nähe der „Kaisermühle“.
Postleitzahl (PLZ): 41747, 41748, 41749, 41751
Ort: Viersen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk: Düsseldorf
Landkreis: Viersen
Höhe über Normal Null: 41m
Fläche: 91,1
Einwohner: 76586
Bevölkerungsdichte: 841 Einw/km2
Telefonvorwahlen: 02162, 02156, 02153
KFZ-Kennzeichen: VIE, KK
Ortsteile: Das Stadtgebiet Viersen ist in folgende vier Stadtbezirke gegliedert: Alt-Viersen mit den Ortsteilen Beberich, Bockert, Bötzlöh, Donk, Düpp, Hamm, Heimer, Helenabrunn, Hoser, Hülsdonk, Ompert, Rahser, Rintgen, Robend, Noppdorf, Ummer. Dülken mit den Ortsteilen Bergerstraße, Bistard, Schirick, Landwehr, Loosen, Busch, Hausen, Mackenstein, Nette, Ransberg, Nord, Waldnielerstraße. Süchteln mit den Ortsteilen Clörath, Dornbusch, Hagen, Hagenbroich, Sittard, Vorst. Boisheim mit den Ortsteilen Lind, Pütterhöfe, Klinkhammer, Bonesend, Mauswinkel.
Gemeindeschlüssel 05 1 66 032
Stadtgliederung: 4 Stadtbezirke Süchteln, Boisheim, Dülken, Alt-Viersen
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausmarkt 1 41747 Viersen
Internetseite: www.viersen.de
Bürgermeister: Sabine Anemüller (SPD)
Viersen besteht aus den drei ehemals selbständigen Städten Viersen, Dülken und Süchteln. Diese schlossen sich bei der kommunalen Neuordnung 1970 zur heutigen Stadt Viersen zusammen. Bereits 1968 hatte sich der kleinste heutige Stadtteil, die Gemeinde Boisheim, der Stadt Dülken angeschlossen. Bis dahin verlief die Entwicklung der einzelnen Orte recht unterschiedlich. Dülken, Süchteln und Boisheim gehörten zum Amt Brüggen im Herzogtum Jülich.Viersen besteht aus den drei ehemals selbständigen Städten Viersen, Dülken und Süchteln. Diese schlossen sich bei der kommunalen Neuordnung 1970 zur heutigen Stadt Viersen zusammen. Bereits 1968 hatte sich der kleinste heutige Stadtteil, die Gemeinde Boisheim, der Stadt Dülken angeschlossen. Bis dahin verlief die Entwicklung der einzelnen Orte recht unterschiedlich. Dülken, Süchteln und Boisheim gehörten zum Amt Brüggen im Herzogtum Jülich.
Viersen lag als Exklave des geldrischen Amtes Krickenbeck zwischen dem Herzogtum Jülich und dem auf der anderen Niersseite angrenzenden Kurfürstentum Köln. Diese Situation beendeten die Franzosen im Oktober 1794, womit die territoriale Zersplitterung des Gebietes endete und die Franzosenzeit begann. Ab 1815 (Wiener Kongress) gehörte der Niederrhein zum Königreich Preußen; 1822 bildete Preußen die Rheinprovinz. Die frühere Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Territorien hatte Einfluss auf die Entwicklung der drei Gemeinden. Dülken und Süchteln wurden vom Jülicher Landesherrn gefördert und ausgebaut, weil er sie als Grenzstädte gegenüber Geldern bzw. Kurköln stärken wollte. In Viersen behielt das Kölner Stift St. Gereon als Grundherr lange Zeit bedeutenden Einfluss. Es hatte kein Interesse am Ausbau Viersens zu einer Stadt.
Amt für Vermessung, Kataster und Geoinformation Erhebung, Führung, Bereitstellung und Aktualität von Geobasisdaten im Liegenschaftskataster sind unsere Aufgaben. Wir führen den amtlichen Nachweis der Grundstücke, weisen den Gebäudebestand und die Nutzung des Bodens innerhalb des Kreisgebietes nach.
Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen Das Wichtigste in Kürze
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Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfenIn der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.
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Was ist ein Aufteilungsplan?Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen. Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern. |
Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. |
Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. |
Wer macht den Aufteilungsplan?In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. |
Was kostet ein Aufteilungsplan?Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro. |
Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%. Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze. |
Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt. |
Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. |
Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen. |
Was ist eine Baubestandszeichnung?Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen. |
Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her? |
Information zur AufteilungsplanEigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen? Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu. Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume). Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch. Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen: der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. |
Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden. Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft. Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte. Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt. |
Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist. |
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