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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus dem Aufteilungsplan. Eine Abschrift und auch Kopie aus dem Aufteilungsplan ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Aufteilungsplan zu erhalten und was eine Information aus der Aufteilungsplan kostet.

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Aufteilungsplan Online-Beantragung - Aufteilungsplan online bestellen

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Heute 14.06.2024 **** Aufteilungsplan von Wiesbaden beantragen
Wiesbaden ist die Hauptstadt des im Westen Deutschlands gelegenen Bundeslandes Hessen. Im Kurhaus, einem im neoklassizistischen Stil erbauten Gebäude, befinden sich Festsäle und die Spielbank Wiesbaden. Der Kurpark wurde 1852 im Stil eines englischen Landschaftsgartens angelegt. Neben der roten, neugotischen Marktkirche am Schlossplatz befindet sich das neoklassizistische Stadtschloss, Sitz des hessischen Landtags. Das Museum Wiesbaden zeigt unter anderem Werke des expressionistischen Malers Alexej von Jawlensky und naturhistorische Objekte.

Postleitzahl (PLZ): 65183-65207, 55246, 55252

Ort: Wiesbaden

Bundesland: Hessen

Regierungsbezirk: Darmstadt

Landkreis: Wiesbaden

Höhe über Normal Null: 117m

Fläche: 203,93 km2

Einwohner: 278.654

Bevölkerungsdichte: 278.654 Eiw/km2

Telefonvorwahlen: 0611, 06122, 06127, 06134

KFZ-Kennzeichen: WI

Ortsteile: Zuständigkeit für folgende Gemarkungen: Kreis Biedenkopf, Stadtkreis Frankfurt am Main, Dillkreis, Mainkreis, Rheingaukreis, Oberlahnkreis, Obertaunuskreis, Oberwesterwaldkreis, Untertaunuskreis, Unterlahnkreis, Unterwesterwaldkreis

Gemeindeschlüssel 06 4 14 000

Stadtgliederung: 26 Ortsbezirke

Adresse der Stadtverwaltung: Schlossplatz 6 65183 Wiesbaden

Internetseite: www.wiesbaden.de

Bürgermeister: Sven Gerich (SPD)

In der zweitgrößten Stadt Hessens wohnten Ende November 2018 rund 291.000 Menschen. Die kreisfreie Stadt ist eines der zehn Oberzentren des Landes Hessen und bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit insgesamt rund 507.000 Einwohnern. Die Agglomeration Wiesbaden zählt etwa 560.000 Einwohner und umfasst neben der Landeshauptstadt den Rheingau-Taunus-Kreis, die Städte Eppstein, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus (alle Main-Taunus-Kreis), die Stadt Ginsheim-Gustavsburg sowie die Gemeinde Bischofsheim (beide Kreis Groß-Gerau). Die Stadt zählt, neben Frankfurt am Main, Mainz und Darmstadt, zu den Kernstädten der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Einige Gebiete gehören zugleich zur Stadtregion Frankfurt.

In der zweitgrößten Stadt Hessens wohnten Ende November 2018 rund 291.000 Menschen. Die kreisfreie Stadt ist eines der zehn Oberzentren des Landes Hessen und bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit insgesamt rund 507.000 Einwohnern. Die Agglomeration Wiesbaden zählt etwa 560.000 Einwohner und umfasst neben der Landeshauptstadt den Rheingau-Taunus-Kreis, die Städte Eppstein, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus (alle Main-Taunus-Kreis), die Stadt Ginsheim-Gustavsburg sowie die Gemeinde Bischofsheim (beide Kreis Groß-Gerau). Die Stadt zählt, neben Frankfurt am Main, Mainz und Darmstadt, zu den Kernstädten der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Einige Gebiete gehören zugleich zur Stadtregion Frankfurt.

Satdtteile Wiesbaden Mitte, Nordost, Rheingauviertel, Südost, Westend, Amöneburg, Auringen, Biebrich, Bierstadt, Breckenheim, Delkenheim, Dotzheim, Erbenheim, Frauenstein, Heßloch, Igstadt, Kastel, Klarenthal, Kloppenheim, Kostheim, Mainz-Kastel, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kostheim, Medenbach, Naurod, Nordenstadt, Rambach,, Schierstein, Sonnenberg

Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) trägt die Gesamtverantwortung für die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG).

 



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Was Sie über den Aufteilungsplan wissen müssen


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchten, müssen Sie einen Aufteilungsplan beim Grundbuchamt einreichen.
  • Eine spätere Änderung im Aufteilungsplan ist je nach Fall mit oder ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer möglich.
  • Bei Verlust können Sie einen Grundbuchausdruck mit Aufteilungsplan beim Grundbuchamt beantragen.
  • Die Kosten für eine notariell beurkundete Aufteilungsplan errechnen sich anhand des Verkehrswertes der Immobilie.

Eigentümer sollten immer den Aufteilungsplan überprüfen


In der Aufteilungsplan werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf der Aufteilungsplan auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.

 

 

Alles rund um den Aufteilungsplan

Was ist ein Aufteilungsplan?


Mit Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) sind im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Zeichnungen im Maßstab 1:100 gemeint (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). ... Der Teilungsplan muss dem bestehenden Gebäude bzw. der bestehenden Baugenehmigung entsprechen.

Sie können eine Kopie vom Aufteilungsplan hier online anfordern.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?


Der Aufteilungsplan wird in der Regel von dem Architekten des Gebäudes erstellt. Diesen und die dazugehörige Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie beim Bauamt beantragen. Anschließend muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden.

Was ist ein Aufteilungsplan zur Teilungserklärung?


Bestandteil der Teilungserklärung ist der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. ... Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind.

Wer macht den Aufteilungsplan?


In den meisten Fällen wird der Aufteilungsplan von einem Architekten angefertigt. Nach dessen Fertigstellung beantragt der Eigentümer der gesamten Immobilie (vor der Teilung) bei der zuständigen Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Was kostet ein Aufteilungsplan?


Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes kostet je nach Umfang zwischen 30 bis 200 Euro.

Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?


In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.

Wo wird der Aufteilungsplan aufbewahrt?


Die Teilungserklärung mit dem Teilungsplan werden beim Grundbuchamt verwahrt. Im gesonderten Grundbuchblatt sind das zum jeweiligen Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und die Anteile am Gemeinschaftseigentum vermerkt.

Wo bekomme ich den aktuellen Grundbuchauszug?


Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch? Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?


Die Teilungserklärung legt fest, welche Flächen, Anlagen, Teile und Räume des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum und welche im Sondereigentum liegen. Der Aufteilungsplan enthält die räumliche Darstellung der zum Sondereigentum / Sondernutzungsrecht gehörenden Flächen.

Was ist eine Baubestandszeichnung?


Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. In den Grundrissen sind alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Wo bekomme ich ein Duplikat vom Aufteilungsplan her?


Information zur Aufteilungsplan


Eigentumswohnung, Mehrfamilienhauses übertragen oder verkaufen?

Dann benötigen Sie unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und einen Aufteilungsplan, um Sondereigentum bilden zu können.

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. In Sondereigentum stehen regelmäßig die Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze. Maßgeblich ist die Teilungserklärung beziehungsweise die vertragliche Einigung.

Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück und alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Hierzu gehören vor allem die tragenden Teile des Gebäudes und alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche (z.B. Treppenhäuser, Aufzüge, Flure oder Heizungsanlagen). Während das Sondereigentum nur dem jeweiligen Eigentümer zusteht, steht das gemeinschaftliche Eigentum allen Wohnungseigentümern zu.

Sondernutzungsrechte geben einzelnen Wohnungseigentümern das Recht, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen (z.B. oberirdische Pkw-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen oder Dachspeicherräume).

Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft – gesetzliche Regeln hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wohnungseigentum kann – je nach Lage des Falles – durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder aber durch Teilung begründet werden. Bei der vertraglichen Einräumung bedarf es der Einigung der Beteiligten und der Eintragung im Grundbuch.

Die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung erfolgt insbesondere dann, wenn das Grundstück in Alleineigentum steht. Zur Teilung ist eine Teilungserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, die der notariellen Beglaubigung bedarf. Mit der Anlegung der sogenannten "Wohnungsgrundbücher" wird die Teilung wirksam. Bei diesen Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die für jeden Miteigentumsanteil (vereinfacht ausgedrückt: für jede Wohnung) angelegt werden. Hier werden eingetragen:

der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum
die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (als Beschränkung des Miteigentums)
Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes, die von der unteren Baurechtsbehörde ausgestellt werden müssen.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel oder Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

Bescheinigungen und Behörden – was muss ich beachten?


Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, wie der Name schon sagt, die abgeschlossene Wohneinheit durch Decken, Wände und Türen. Mit dieser Bescheinigung wird ganz eindeutig klar, was zum neu erworbenen Eigentum gehört und was nicht. Dies kann auch nur Teileigentum sein, zum Beispiel Räume, die nicht wohnlich genutzt werden.

Eine Teilungserklärung oder Teilungsvertrag ist eine notarielle Urkunde. Ausschließlich mit dieser Urkunde ist das Wohneigentum an einer Immobilie begründet. Diese sagt aus, dass Einheiten auf dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden. Dabei handelt es sich um den rechnerischen Bruchteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümerschaft.

Vor dem Kauf unbedingt den Teilungsplan anfordern, falls er nicht bei den Unterlagen sein sollte.

Der Teilungsplan ist Bestandteil der Teilungserklärung bzw. des Einräumungsvertrages. Ohne den Einräumungsvertrag ist laut Gesetz die rechtliche Schaffung von Wohneigentum auf einem Grundstück nicht gegeben.

Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde gegeben. Dies betrifft Neubauten, Umbauten oder Anbauten unter anderem. Im Falle des Kaufes von Wohneigentum, ist die Genehmigung bereits vom Eigentümer/Verkäufer eingeholt. So dass der Käufer davon ausgehen kann, dass der Teilungsplan mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist.

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Art: Stadt

Breitengrad: 50/04/57/N

Längengrad: 08/14/24/E

Bundesland: Hessen

Höhe: 117

PLZ: 65183?65207,
Mainz-Kostheim

Vorwahl: 0611, 06122, 06127, 06134

Gemeindeschlüssel: 06414000

Gliederung: Liste der Ortsbezirke in Wiesbaden

Website: [https://www.wiesbaden.de/ www.wiesbaden.de]

Bürgermeister: Gert-Uwe Mende

Partei: SPD

In römischer Zeit gab es in der heutigen Innenstadt eine Siedlung, die 121 unter dem Namen Aquae Mattiacorum erstmals Erwähnung findet (lateinisch Die Wasser der Mattiaker, daher die Aufschrift auf dem Wiesbadener Kurhaus ?Aquis Mattiacis?, den Wassern der Mattiaker geweiht). Der Name bezieht sich auf den hier ansässigen chattischen Stamm der Mattiaker. Aquae Mattiacorum war Hauptort der Civitas Mattiacorum. Einhard, der Biograf Karls des Großen, erwähnte um 828/830 Wisibada, die früheste Überlieferung des Namens Wiesbaden.
Wiesbaden
Wappen Deutschlandkarte
Wiesbaden
Deutschlandkarte, Position der Stadt Wiesbaden hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 5? N, 8° 14? OKoordinaten: 50° 5? N, 8° 14? O
Bundesland: Hessen
Regierungsbezirk: Darmstadt
Höhe: 117 m ü. NHN
Fläche: 203,87 km2
Einwohner: 285.522 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 1401 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 65183?65207,
55246, 55252Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 0611, 06122, 06127, 06134
Kfz-Kennzeichen: WI
Gemeindeschlüssel: 06 4 14 000
Stadtgliederung: 26 Ortsbezirke
Adresse der
Stadtverwaltung:
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Website: www.wiesbaden.de
Oberbürgermeister: Gert-Uwe Mende (SPD)
Lage der Landeshauptstadt Wiesbaden in Hessen und im Regierungsbezirk Darmstadt
KarteLandkreis KasselWerra-Meißner-KreisSchwalm-Eder-KreisLandkreis Waldeck-FrankenbergLandkreis Hersfeld-RotenburgLandkreis FuldaVogelsbergkreisLandkreis Marburg-BiedenkopfLahn-Dill-KreisLandkreis Limburg-WeilburgLandkreis GießenMain-Kinzig-KreisWetteraukreisRheingau-Taunus-KreisHochtaunuskreisWiesbadenMain-Taunus-KreisLandkreis Groß-GerauFrankfurt am MainOffenbach am MainLandkreis OffenbachDarmstadtLandkreis Darmstadt-DieburgLandkreis BergstraßeLandkreis BergstraßeOdenwaldkreisBaden-WürttembergRheinland-PfalzBayernNordrhein-WestfalenNiedersachsenThüringen
Karte

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt des Landes Hessen und mit ihren 15 Thermal- und Mineralquellen[2] eines der ältesten Kurbäder Europas.

Mit 285.522 Einwohnern (31. Dezember 2023) ist Wiesbaden nach Frankfurt am Main die zweitgrößte Stadt Hessens. Die kreisfreie Stadt ist eines der zehn Oberzentren des Landes Hessen und bildet mit der angrenzenden rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit rund 500.000 Einwohnern auf etwa 300 Quadratkilometern. Mainz und Wiesbaden sind die einzigen beiden Landeshauptstädte deutscher Flächenländer mit einer gemeinsamen Stadtgrenze. Die Großstadt zählt, neben Frankfurt am Main, Mainz und Darmstadt, zu den Kernstädten der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main.

Die Stadt Wiesbaden zählt zu den wohlhabendsten Deutschlands und zu jenen mit einer überdurchschnittlichen Kaufkraft (siehe Abschnitt Wirtschaft und Infrastruktur).[3]

  1. ? Hessisches Statistisches Landesamt: Bevölkerung in Hessen am 31.12.2023 (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. ? Quellen sind eine Image-Frage. In: Wiesbadener Tagblatt. 18. September 2008, archiviert vom Original am 2. Oktober 2011; abgerufen am 4. Mai 2015 (Darin wird aus dem Bericht einer Projektgruppe für die Stadtverordneten zitiert: ?Bei den Thermal- und Mineralquellen wird ein Bestand von 27 Quellen angegeben. Tatsächlich vorhanden sind jedoch nur 15 Quellen. Sieben Quellen sind außer Betrieb und fünf weitere wurden beseitigt.?).
  3. ? Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen GfK Kaufkraft.