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Grundbuchauszug Güstrow


Heute 14.06.2024 **** Grundbuch von Güstrow beantragen
Güstrow ist mit rund 29.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und Kreisstadt des Landkreises Rostock. Die Stadt ist Sitz des Amts Güstrow-Land, dem 14 Gemeinden angehören, selbst aber amtsfrei. Sie ist eines der 18 Mittelzentren des Landes und führt seit 2006 offiziell den Namenszusatz Barlachstadt nach dem Bildhauer Ernst Barlach. Güstrow ist als historische Residenzstadt bekannt für sein Schloss, seine gut erhaltene Altstadt mit vielen wertvollen Bauwerken und seinen Dom mit dem Schwebenden von Barlach. Die 1236 begründete Domschule Güstrow ist eine der ältesten Schulen im deutschen Sprachraum, seit 1991 ist die Stadt zudem Sitz der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Postleitzahl (PLZ): 18273

Ort: Güstrow

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

Regierungsbezirk: Rostock

Landkreis: Güstrow

Höhe über Normal Null: 13m

Fläche: 71,09

Einwohner: 29 429

Bevölkerungsdichte: 414

Telefonvorwahlen: 03843

KFZ-Kennzeichen: LRO, BÜZ, DBR, GÜ, ROS, TET

Ortsteile: Ortsteile: Suckow, Klueß, Primerburg und Neu Strenz

Gemeindeschlüssel 13 0 72 043

Stadtgliederung: 4 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Markt 1 18273 Güstrow

Internetseite: www.guestrow.de

Bürgermeister: Arne Schuldt (parteilos)

Güstrow liegt etwa 40 Kilometer südlich der Regiopole Rostock an der Nebel, einem Nebenfluss der Warnow zentral in Mecklenburg-Vorpommern. Der parallel zur Nebel in Richtung Westen verlaufende Bützow-Güstrow-Kanal stellt eine von Wassertouristen genutzte schiffbare Verbindung zur Warnow dar. Nördlich des Güstrower Ortsteils Klueß mündet die Lößnitz in die Nebel. Güstrow hat mit seinen Seen (Inselsee mit der Schöninsel, Sumpfsee, Parumer See, Grundloser und Gliner See) sowie den Heidbergen eine seen- und waldreiche Umgebung.

Güstrow liegt etwa 40 Kilometer südlich der Regiopole Rostock an der Nebel, einem Nebenfluss der Warnow zentral in Mecklenburg-Vorpommern. Der parallel zur Nebel in Richtung Westen verlaufende Bützow-Güstrow-Kanal stellt eine von Wassertouristen genutzte schiffbare Verbindung zur Warnow dar. Nördlich des Güstrower Ortsteils Klueß mündet die Lößnitz in die Nebel. Güstrow hat mit seinen Seen (Inselsee mit der Schöninsel, Sumpfsee, Parumer See, Grundloser und Gliner See) sowie den Heidbergen eine seen- und waldreiche Umgebung.

Güstrow muss schon um 1100 bestanden haben, da Bischof Otto von Bamberg 1128 zwei Priester dorthin entsandte. 1219 wurde am Standort des jetzigen Schlosses inmitten sumpfiger Wiesen die wendische Burg Güstrow erbaut. Nach dem Deutschen Städtebuch und anderen Quellen gründete Fürst Heinrich von Rostock (Heinrich Borwin II.) die Stadt Güstrow um 1219 bis 1226 und verlieh ihr das Schweriner Stadtrecht. 1226, schon auf dem Sterbebett liegend, stiftete Heinrich Borwin II. den Dom als Kollegiatkirche. 1228 erfolgte die Bestätigung des Schwerinschen Stadtrechts durch die Söhne Heinrich Borwins II. Deshalb gilt dieses Jahr als erster Urkundenbeleg für die Civitas. Von 1229 bis 1436, dem Aussterben der Linie Werle, war Güstrow Residenz der Herren zu Werle, die ihre alte Stammburg Burg Werle zwischen Schwaan und Bützow nach und nach aufgegeben hatten.

Im Liegenschaftskataster werden für den Landkreis Rostock alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Dieser Nachweis umfasst die Lage, Nutzung, Größe und wesentliche topographische Merkmale der Flurstücke, die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie nachrichtlich die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch.

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


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