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Grundbuchauszug Hürth


Heute 14.06.2024 **** Grundbuch von Hürth beantragen
Hürth ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen. Der Ort verdankt seine Entstehung der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung der Region durch die Erschließung der Braunkohlevorkommen im Rheinischen Braunkohlerevier zum Ende des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts, die 1930 den Zusammenschluss seiner Ortsteile zu einer Großgemeinde erforderlich machte. Seine heutige Bedeutung als Standort für die Chemische Industrie, Dienstleistungen und Massenmedien, dankt die Stadt einer gelungenen Restrukturierung und Wirtschaftsförderung nach Auslaufen des Kohleabbaus 1988.

Postleitzahl (PLZ): 50354

Ort: Hürth

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: Rhein-Erft-Kreis

Höhe über Normal Null: 90m

Fläche: 51,22

Einwohner: 59 762

Bevölkerungsdichte: 1 167

Telefonvorwahlen: 02233

KFZ-Kennzeichen: BM

Ortsteile: Alstädten-Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Sielsdorf, Stotzheim

Gemeindeschlüssel 05 3 62 028

Stadtgliederung: 12 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth

Internetseite: www.huerth.de

Bürgermeister: Dirk Breuer (CDU)

Die Braunkohle im Rheinischen Braunkohlerevier war lange prägend für das Gebiet der Stadt. Etwa ein Drittel der Stadtfläche, beinahe der gesamte Villerücken, wurde nach und nach abgebaggert. Heute finden sich dort zahlreiche Naherholungsgebiete und neu aufgeforstete Wälder. Die Weiler Aldenrath und Ursfeld verschwanden vollständig, die Bevölkerung wurde größtenteils in Gleuel ansässig. Die Orte Berrenrath und Knapsack wurden nahezu vollständig umgesiedelt. Knapsack wurde allerdings nicht abgebaggert, sondern aus Umweltgründen umgesiedelt.

Die Braunkohle im Rheinischen Braunkohlerevier war lange prägend für das Gebiet der Stadt. Etwa ein Drittel der Stadtfläche, beinahe der gesamte Villerücken, wurde nach und nach abgebaggert. Heute finden sich dort zahlreiche Naherholungsgebiete und neu aufgeforstete Wälder. Die Weiler Aldenrath und Ursfeld verschwanden vollständig, die Bevölkerung wurde größtenteils in Gleuel ansässig. Die Orte Berrenrath und Knapsack wurden nahezu vollständig umgesiedelt. Knapsack wurde allerdings nicht abgebaggert, sondern aus Umweltgründen umgesiedelt.

Erste Siedlungsspuren auf Hürther Gebiet finden sich schon aus vorrömischer Zeit.[9] Aus römischer und fränkischer Zeit existieren zahlreiche Hinterlassenschaften, am auffälligsten die Überreste der alten Eifelwasserleitung und den älteren Römischen Wasserleitungen in Hürth, welche die Wasserversorgung der Stadt Köln sicherstellten. Sie wurden ab dem Hermülheimer Burgpark als Aquädukt geführt.

Wie erfolgt der Verkauf von Grundstücken über das Liegenschaftsamt? Der Verkauf von städtischen Liegenschaften und die Vergabe von Erbbaurechten an städtischen Baugrundstücken durch das Liegenschaftsamt nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch als Verkäufe aus privater Hand. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass bei einem Verkauf über das Liegenschaftsamt der gängige Verwaltungsweg eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die entsprechenden Objekte zunächst auf der städtischen Internetseite und im Amtsblatt ausgeschrieben werden müssen. Darüber hinaus müssen entweder die Stadtverordnetenversammlung oder die städtischen Ausschüsse über eine Vergabe des betreffenden Grundstückes entscheiden. Die hierfür erforderliche Beschlussvorlage wird wiederum vom Liegenschaftsamt erstellt. Sind diese Schritte erfolgt, beginnen die Vertragsverhandlungen. Um den Verkauf städtischer Liegenschaften abschließen zu können, müssen noch die abgeschlossenen Kaufverträge durch die jeweilige Kommunalaufsicht genehmigt werden.

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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