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Grundbuchauszug Königsbrunn


Heute 14.06.2024 **** Grundbuch von Königsbrunn beantragen
Königsbrunn ist die größte Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg. Königsbrunn liegt im Osten des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben und grenzt im Südosten an Oberbayern. Das Stadtgebiet befindet sich auf dem Lechfeld, einer Schotterebene südlich von Augsburg zwischen den Alpenflüssen Lech und Wertach. Königsbrunn grenzt im Norden an die ehemalige Stadt Haunstetten, die seit 1972 ein Stadtteil Augsburgs ist.

Postleitzahl (PLZ): 86343

Ort: Königsbrunn

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Schwaben

Landkreis: Augsburg

Höhe über Normal Null: 516m

Fläche: 18,40

Einwohner: 27 850

Bevölkerungsdichte: 1 514

Telefonvorwahlen: 08231

KFZ-Kennzeichen: A, SMÜ, WER

Ortsteile: Lechaumühle, Fohlenhof

Gemeindeschlüssel 09 7 72 163

Stadtgliederung: 2 (inoffiziellle)Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 7 86343 Königsbrunn

Internetseite: www.koenigsbrunn.de

Bürgermeister: Franz Feigl (CSU)

Das Archäologische Museum Königsbrunn dokumentiert Grabungsfunde des Arbeitskreises für Vor- und Frühgeschichte primär aus dem Bereich der schwäbischen Stadt Königsbrunn, aber auch anderen Grabungsorten im südlichen Landkreis Augsburg.

Das Archäologische Museum Königsbrunn dokumentiert Grabungsfunde des Arbeitskreises für Vor- und Frühgeschichte primär aus dem Bereich der schwäbischen Stadt Königsbrunn, aber auch anderen Grabungsorten im südlichen Landkreis Augsburg.

Königsbrunn ist eine der jüngsten Siedlungen Bayerns. 1833 wurden Brunnen an der sogenannten Hochstiftstraße errichtet, 1836 bauten die ersten Siedler bei diesen Königsbrunnen ihre damals in der Flur Bobingen gelegenen Häuser. Auf Antrag der Siedler wurde Königsbrunn am 7. Januar 1842 zur Gemeinde und 1967 zur Stadt erhoben. Allerdings war die Flur des heutigen Königsbrunns bereits in der Steinzeit und Bronzezeit, von Kelten und Römern besiedelt.

Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) gilt als digitaler Nachfolger von früheren (analogen) Liegenschaftskarten. Im Freistaat Bayern ist die ALK auch als Digitale Flurkarte (DFK) bekannt. Gegenüber der ehemals standardisierten analogen Variante der Liegenschaftskarte bietet die ALK in der Regel die Möglichkeit, mittels Schnittstelle einen einfacheren Datenaustausch zu ermöglichen. Die Automatisierte Liegenschaftskarte basiert auf einer logischen Datenstruktur von Teildateien, wie sie für Grundrisse oder ähnliches vorliegen kann.

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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