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Grundbuchauszug Königswinter


Heute 14.06.2024 **** Grundbuch von Königswinter beantragen
Königswinter ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen mit 41.050 Einwohnern (31. Dezember 2017), auf der östlichen Rheinseite gegenüber dem Stadtbezirk Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn. Die Stadt liegt zu Füßen des Siebengebirges mit dem Petersberg, der als Standort des Bundesgästehauses vielfach Stätte von Konferenzen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung wurde. Königswinter nimmt gemäß Landesplanung die Funktion eines Mittelzentrums ein.

Postleitzahl (PLZ): 53639

Ort: Königswinter

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: Rhein-Sieg-Kreis

Höhe über Normal Null: 57m

Fläche: 76,17

Einwohner: 41 050

Bevölkerungsdichte: 539

Telefonvorwahlen: 02223, 02244

KFZ-Kennzeichen: SU

Ortsteile: Stadtteile: Stieldorf, Königswinter, Niederdollendorf, Oberdollendorf, Heisterbacherrott, Ittenbach, Oberpleis, Eudenbach und Thomasberg

Gemeindeschlüssel 05 3 82 024

Stadtgliederung: 9 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Drachenfelsstraße 9-11 53639 Königswinter

Internetseite: www.koenigswinter.de

Bürgermeister: Peter Wirtz (CDU)

Die Stadt liegt zwischen Bad Honnef und Bonn-Beuel gegenüber von Bad Godesberg auf der rechten Seite des Rheins, der sich an dieser Stelle im Übergangsbereich vom Mittel- in den Niederrhein befindet. Naturräumlich lässt sich der äußerste Westen des Stadtgebiets dem Godesberger Rheintaltrichter (Kölner Bucht), ein mittlerer Abschnitt dem Siebengebirge, der größere Teil des Ostens dem Pleiser Hügelland und ein kleinerer Teil im Südosten der Asbacher Hochfläche (Niederwesterwald) zuordnen. Damit umfasst es ein Gebiet, das vom Rheintal bis zu den nordwestlichen Ausläufern des Westerwalds reicht. Das Rheintal weitet sich bei Königswinter nördlich von Drachenfels und Petersberg schrittweise in die beginnende Kölner Bucht aus. Weitere prominente Anhöhen sind die Dollendorfer Hardt, der Lohrberg, der Nonnenstromberg, der Stenzelberg, der Weilberg sowie die Wolkenburg.

Die Stadt liegt zwischen Bad Honnef und Bonn-Beuel gegenüber von Bad Godesberg auf der rechten Seite des Rheins, der sich an dieser Stelle im Übergangsbereich vom Mittel- in den Niederrhein befindet. Naturräumlich lässt sich der äußerste Westen des Stadtgebiets dem Godesberger Rheintaltrichter (Kölner Bucht), ein mittlerer Abschnitt dem Siebengebirge, der größere Teil des Ostens dem Pleiser Hügelland und ein kleinerer Teil im Südosten der Asbacher Hochfläche (Niederwesterwald) zuordnen. Damit umfasst es ein Gebiet, das vom Rheintal bis zu den nordwestlichen Ausläufern des Westerwalds reicht. Das Rheintal weitet sich bei Königswinter nördlich von Drachenfels und Petersberg schrittweise in die beginnende Kölner Bucht aus. Weitere prominente Anhöhen sind die Dollendorfer Hardt, der Lohrberg, der Nonnenstromberg, der Stenzelberg, der Weilberg sowie die Wolkenburg.

Eine im 1. Jahrhundert v. Chr. durch die Kelten errichtete Fluchtburg mit einem Stein- und Palisadenwall lässt sich auf dem Petersberg nachweisen. Archäologische Funde belegen jedoch, dass bereits 3500 v. Chr. Menschen auf dem Petersberg in Königswinter siedelten. Der Name Königswinter entstand angeblich, nachdem Karl der Große am Drachenfels eine Weindomäne erworben hatte, es somit ein königlicher Winzerort (lateinisch Vinetum = Weingarten) geworden war, wofür es jedoch keinerlei Nachweis gibt.

Im Außenbereich gelegene Liegenschaften werden auf ihr Potenzial hin gezielt geprüft und bei Eignung entsprechend mobilisiert. Auf diesem Wege tragen wir zu der Realisierung einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung bei. Die verfügbaren Objekte finden Sie in unserem Portal für Erneuerbare Energien.

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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