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Grundbuchauszug Limbach-Oberfrohna


Heute 01.06.2024

Art: Stadt

Breitengrad: 50/52/0/N

Längengrad: 12/45/0/E

Bundesland: Sachsen

Landkreis: Zwickau

Verwaltungsgemeinschaft: Limbach-Oberfrohna

Höhe: 349

PLZ: 09212

Vorwahl: 03722, 037609

Gemeindeschlüssel: 14524180

Gliederung: 7 Stadtteile

Website: [https://www.limbach-oberfrohna.de/ www.limbach-oberfrohna.de]

Bürgermeister: Gerd Härtig

Partei: Freie Wähler (Partei)

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie bequem hier beantragen. Link

Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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Art: Stadt

Breitengrad: 50/52/0/N

Längengrad: 12/45/0/E

Bundesland: Sachsen

Landkreis: Zwickau

Verwaltungsgemeinschaft: Limbach-Oberfrohna

Höhe: 349

PLZ: 09212

Vorwahl: 03722, 037609

Gemeindeschlüssel: 14524180

Gliederung: 7 Stadtteile

Website: [https://www.limbach-oberfrohna.de/ www.limbach-oberfrohna.de]

Bürgermeister: Gerd Härtig

Partei: Freie Wähler (Partei)

Limbach-Oberfrohna ist naturräumlich dem Grenzgebiet zwischen Mittelsächsischem Hügelland und Erzgebirgsvorland bzw. dem Erzgebirgsbecken im südwestlichen Teil Sachsens zuzuordnen. Südlich bzw. südöstlich der Stadt verläuft der waldreiche Höhenzug des Rabensteiner Waldes als nördlicher Ausläufer des Erzgebirgsvorlandes. Das Stadtgebiet hat im Bereich der Gemarkungsgrenze zu Chemnitz-Grüna über den Ortsteil Pleißa Anteil daran. Es werden Höhen von über 400 m ü. NN erreicht.
Limbach-Oberfrohna
Wappen Deutschlandkarte
Limbach-Oberfrohna
Deutschlandkarte, Position der Stadt Limbach-Oberfrohna hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 52? N, 12° 45? OKoordinaten: 50° 52? N, 12° 45? O
Bundesland: Sachsen
Landkreis: Zwickau
Verwaltungs­gemeinschaft: Limbach-Oberfrohna
Höhe: 349 m ü. NHN
Fläche: 50,21 km2
Einwohner: 23.833 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 475 Einwohner je km2
Postleitzahl: 09212
Vorwahlen: 03722, 037609
Kfz-Kennzeichen: Z, GC, HOT, WDA
Gemeindeschlüssel: 14 5 24 180
Stadtgliederung: 7 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
Website: www.limbach-oberfrohna.de
Oberbürgermeister: Gerd Härtig (Freie Wähler)
Lage der Stadt Limbach-Oberfrohna im Landkreis Zwickau
KarteCallenbergCrimmitschauCrinitzbergDennheritzFraureuthGersdorfGlauchauHartensteinHartmannsdorfHirschfeldHohenstein-ErnstthalKirchbergLangenbernsdorfLangenweißbachLichtensteinLichtentanneLimbach-OberfrohnaMeeraneMülsenNeukirchen/PleißeNiederfrohnaOberlungwitzOberwieraReinsdorfRemseSchönbergSt. EgidienWaldenburgWerdauWildenfelsWilkau-HaßlauZwickauSachsenThüringenVogtlandkreisErzgebirgskreisChemnitzLandkreis Mittelsachsen
Karte
Schloss Kaufungen anno 1839
Schloss Kaufungen anno 1839

Limbach-Oberfrohna ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Zwickau im Südwesten des Freistaates Sachsen, die am 1. Juli 1950 durch Zusammenschluss der Städte Limbach und Oberfrohna gebildet wurde. Limbach hatte 1883 das Stadtrecht erhalten, Oberfrohna 1935. Mit der Nachbargemeinde Niederfrohna besteht eine Verwaltungsgemeinschaft.

  1. ? Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2022 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 (Gebietsstand 01.01.2023). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 21. Juni 2023. (Hilfe dazu).