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Grundbuchauszug Neu-Ulm


Heute 01.06.2024 **** Grundbuch von Neu-Ulm beantragen
Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, genauer in Mittelschwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der zu Baden-Württemberg gehörenden Großstadt Ulm. Neu-Ulm ist nach Augsburg und Kempten (Allgäu) die drittgrößte Stadt des Regierungsbezirks.

Postleitzahl (PLZ): 89231, 89233

Ort: Neu-Ulm

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Schwaben

Landkreis: Neu-Ulm

Höhe über Normal Null: 471m

Fläche: 80,95

Einwohner: 57 727

Bevölkerungsdichte: 713

Telefonvorwahlen: 0731, 07307, 07308

KFZ-Kennzeichen: ILL, NU

Ortsteile: Stadtmitte, Burlafingen, Finningen, Gerlenhofen, Hausen, Holzschwang, Jedelhausen, Ludwigsfeld, Offenhausen, Pfuhl, Reutti, Schwaighofen, Steinheim und Weststadt.

Gemeindeschlüssel 09 7 75 135

Stadtgliederung: Neu-Ulm ist in 14 Stadtteile gegliedert.

Adresse der Stadtverwaltung: Augsburger Straße 15 89231 Neu-Ulm

Internetseite: www.nu.neu-ulm.de

Bürgermeister: Gerold Noerenberg (CSU)

Die Ursprünge der südlichen Donaustadt datieren von 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren Bayerns und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 180.000 Einwohnern. Seit dem Abzug der US-Armee 1991 befindet sich die 60.000-Einwohner-Stadt in einem rapiden städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde. Mit dem Begriff Nuxit wird der angestrebte (am 4. Juni 2019 aber abgelehnte) Austritt der kreisangehörigen Stadt aus dem Landkreis Neu-Ulm bezeichnet.

Die Ursprünge der südlichen Donaustadt datieren von 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren Bayerns und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 180.000 Einwohnern. Seit dem Abzug der US-Armee 1991 befindet sich die 60.000-Einwohner-Stadt in einem rapiden städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde. Mit dem Begriff Nuxit wird der angestrebte (am 4. Juni 2019 aber abgelehnte) Austritt der kreisangehörigen Stadt aus dem Landkreis Neu-Ulm bezeichnet.

Das heutige Neu-Ulm weist außer dem „City“-Bereich noch weitere elf amtlich benannte Gemeindeteile auf, die zu drei Vierteln erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts eingemeindet wurden. Viele Gebiete sind vom Charakter her eher ländlich geblieben, im Prinzip dörflich geprägt. In den Anfängen der kurzen, erst 200-jährigen Entwicklungsgeschichte hatten einige wesentlich ältere, heute zu Neu-Ulm gehörende Orte wie Pfuhl größere Bedeutung.

Das Liegenschaftskataster weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften und Flurstücksentwicklung nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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