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Grundbuchauszug Osnabrück


Heute 01.06.2024 **** Grundbuch von Osnabrück beantragen
Osnabrück ist eine Großstadt in Niedersachsen und Sitz des Landkreises Osnabrück. Die kreisfreie Stadt ist ein Oberzentrum Niedersachsens und Mittelpunkt des Osnabrücker Landes. Mit über 160.000 Einwohnern (168.145 laut Melderegister) zählt sie neben dem ähnlich großen Oldenburg und den größeren Hannover und Braunschweig zu den vier größten Städten Niedersachsens. Die ca. 28.000 Studenten von Universität und Hochschule machen etwa 14 % der Gesamtbevölkerung aus.Für die Gründung der Stadt war die exponierte Lage an einem Knotenpunkt alter Handelsstraßen ursächlich. Im Mittelalter war Osnabrück Prinzipalstadt des westfälischen Quartiers der Hanse.

Postleitzahl (PLZ): 49074-49090

Ort: Osnabrück

Bundesland: Niedersachsen

Regierungsbezirk: Osnabrück

Landkreis: Osnabrück

Höhe über Normal Null: 63m

Fläche: 119,8 km2

Einwohner: 164.374

Bevölkerungsdichte: 1372 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0541, 05402, 05406, 05407

KFZ-Kennzeichen: OS

Ortsteile: Das Grundbuchamt innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Osnabrück Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Osnabrück bearbeitet und verwaltet die Grundbücher aller Grundstückseigentümer innerhalb des Amtsgerichtsbezirks Osnabrück. Seit 2005 ist der Gesamtbestand von ca. 125.000 Grundbuchblättern elektronisch erfasst.

Gemeindeschlüssel 03 4 04 000

Stadtgliederung: 23 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück

Internetseite: www.osnabrueck.de

Bürgermeister: Wolfgang Griesert (CDU)

Bekannt wurde Osnabrück, gemeinsam mit dem ca. 50 km entfernten Münster, auch als Ort der Unterzeichnung des Westfälischen Friedens von 1648.[7] Laut eigener Aussage gelte in Osnabrück noch heute im Rahmen des Friedensgedankens der Leitsatz „Frieden als Aufgabe - dem Frieden verpflichtet“, der das kulturelle und politische Leben in der Stadt bestimme.[8] Dies soll auch durch den Slogan Osnabrück - Die Friedensstadt verdeutlicht werden, der z. B. im Corporate Design der Stadt Osnabrück verwendet wird. Nach dem Wiener Kongress setzte eine „Entwestfalisierung“ in Osnabrück und Umland ein (siehe Geschichte Westfalens). Die westfälische Prägung Osnabrücks ist jedoch immer noch an dem von der einheimischen Bevölkerung gesprochenen Standarddeutsch, an der Architektur in und um Osnabrück sowie der regionalen Küche (siehe Westfälische Küche) deutlich zu erkennen. Die Stadt ist Sitz des 780 gegründeten Bistums Osnabrück.

Bekannt wurde Osnabrück, gemeinsam mit dem ca. 50 km entfernten Münster, auch als Ort der Unterzeichnung des Westfälischen Friedens von 1648.[7] Laut eigener Aussage gelte in Osnabrück noch heute im Rahmen des Friedensgedankens der Leitsatz „Frieden als Aufgabe - dem Frieden verpflichtet“, der das kulturelle und politische Leben in der Stadt bestimme.[8] Dies soll auch durch den Slogan Osnabrück - Die Friedensstadt verdeutlicht werden, der z. B. im Corporate Design der Stadt Osnabrück verwendet wird. Nach dem Wiener Kongress setzte eine „Entwestfalisierung“ in Osnabrück und Umland ein (siehe Geschichte Westfalens). Die westfälische Prägung Osnabrücks ist jedoch immer noch an dem von der einheimischen Bevölkerung gesprochenen Standarddeutsch, an der Architektur in und um Osnabrück sowie der regionalen Küche (siehe Westfälische Küche) deutlich zu erkennen. Die Stadt ist Sitz des 780 gegründeten Bistums Osnabrück.

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Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des in ALKIS geführten Katasternachweises und präsentiert sich farbig! Wie gewohnt werden sowohl die geometrischen als auch die sonstigen graphikfähigen beschreibenden Inhalte lagerichtig abgebildet. Im Sinne des „Eigentumskatasters“ zählen die in der Karte enthaltene Flurstücksnummer und die zugehörigen geometrischen Angaben (Umgrenzung) in der Liegenschaftskarte zu den Bestandsangaben des Grundbuchs, die darüber Aufschluss geben, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich die eingetragenen Rechte beziehen. Die Bestandsangaben nehmen am öffentlichen Glauben teil (Richtigkeitsvermutung und der Gutglaubensschutz).

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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