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Grundbuchauszug Saarbrücken


Heute 01.06.2024 **** Grundbuch von Saarbrücken beantragen
Saarbrücken ist die Landeshauptstadt des Saarlandes. Die heutige Universitätsstadt und einzige saarländische Großstadt liegt an der Saar und entstand im Jahr 1909 aus dem Zusammenschluss der drei bis dahin selbständigen Städte Saarbrücken, St. Johann a. d. Saar und Malstatt-Burbach.

Postleitzahl (PLZ): 66111-66133

Ort: Saarbrücken

Bundesland: Saarland

Regierungsbezirk: Regionalverband Saarbrücken

Landkreis: Saarbrücken

Höhe über Normal Null: 230m

Fläche: 167,09 km2

Einwohner: 180.966

Bevölkerungsdichte: 1083 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0681, 06893, 06897, 06898, 06805, 06806, 06881, 06809

KFZ-Kennzeichen: SB

Ortsteile: Das Amtsgericht Saarbrücken ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg, Saarbrücken und Sulzbach. Damit ist der Bezirk etwa 255 km2 groß. In ihm leben ca. 246.000 Einwohner. Präsident des Amtsgerichts ist Stefan Geib.

Gemeindeschlüssel 10 0 41 100

Stadtgliederung: 4 Stadtbezirke mit 20 Stadtteilen

Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 1 66111 Saarbrücken

Internetseite: www.saarbruecken.de

Bürgermeister: Charlotte Britz (SPD)

Die heutige Universitätsstadt und einzige saarländische Großstadt liegt an der Saar. Saarbrücken ist Zentrum und Regiopole eines Ballungsraumes, der sich über die saarländisch-lothringische Grenze hinaus erstreckt, und steht hinsichtlich seiner Bevölkerungszahl an 42. Stelle der größten Städte der Bundesrepublik Deutschland.

Die heutige Universitätsstadt und einzige saarländische Großstadt liegt an der Saar. Saarbrücken ist Zentrum und Regiopole eines Ballungsraumes, der sich über die saarländisch-lothringische Grenze hinaus erstreckt, und steht hinsichtlich seiner Bevölkerungszahl an 42. Stelle der größten Städte der Bundesrepublik Deutschland.

Die Stadtbezirke mit sowie deren zugehörige Stadtteile Saarbrücken 1 Mitte:, Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Johann, Eschberg,St. Arnual 2 West: Gersweiler, Klarenthal, Altenkessel, Burbach 3 Dudweiler:, Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr, Scheidt 4 Halberg: Schafbrücke, Bischmisheim, Ensheim, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Bübingen

Das Liegenschaftskataster als gesetzliche Aufgabe des Landes wird nach den Erfordernissen der Wirtschaft, des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Planung, der Wissenschaft sowie der Umwelt und des Naturschutzes geführt. Als Bestandteil der Geobasisdaten bildet es die Grundlage für raumbezogene Informationssysteme. Das Liegenschaftskataster ist insbesondere auch das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es enthält Angaben zu Grenzen, Flurstücken, Gebäuden und zu deren Lage und Abgrenzung in der Örtlichkeit.

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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