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Grundbuchauszug Schortens


Heute 15.06.2024

Art: Stadt

Breitengrad: 53/32/25/N

Längengrad: 7/56/54/E

Bundesland: Niedersachsen

Landkreis: Friesland

Höhe: 4

PLZ: 26419

Vorwahl: 04421, 04422, 04423, 04461, 04468

Gemeindeschlüssel: 03455015

Gliederung: 12 Stadtteile

Website: [https://www.schortens.de/ www.schortens.de]

Bürgermeister: Gerhard Böhling

Partei: parteilos

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie bequem hier beantragen. Link

Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 53/32/25/N

Längengrad: 7/56/54/E

Bundesland: Niedersachsen

Landkreis: Friesland

Höhe: 4

PLZ: 26419

Vorwahl: 04421, 04422, 04423, 04461, 04468

Gemeindeschlüssel: 03455015

Gliederung: 12 Stadtteile

Website: [https://www.schortens.de/ www.schortens.de]

Bürgermeister: Gerhard Böhling

Partei: parteilos

Schortens wurde erstmals 1158 als Scortinh erwähnt. Aus dem Jahre 1190 ist die Bezeichnung Scortinghe überliefert. 1354 wird das Dorf Scortinze genannt und 1420 Schortensze.[1] Der Name ist eine Ableitung des Rufnamens Scroet oder Scoto mit dem affrikativen Kollektivsuffix -ingi, aus dem später das -ens wurde.[2]
Schortens
Wappen Deutschlandkarte
Schortens
Deutschlandkarte, Position der Stadt Schortens hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 53° 32? N, 7° 57? OKoordinaten: 53° 32? N, 7° 57? O
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Friesland
Höhe: 4 m ü. NHN
Fläche: 68,8 km2
Einwohner: 20.797 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 302 Einwohner je km2
Postleitzahl: 26419
Vorwahlen: 04421, 04422, 04423, 04461, 04468
Kfz-Kennzeichen: FRI
Gemeindeschlüssel: 03 4 55 015
Stadtgliederung: 12 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Oldenburger Straße 29
26419 Schortens
Website: www.schortens.de
Bürgermeister: Gerhard Böhling (parteilos)
Lage der Stadt Schortens im Landkreis Friesland
KarteVarelZetelSande (Friesland)SchortensJeverWilhelmshavenLandkreis FrieslandWangerlandMinsener Oog (zu Gemeinde Wangerooge)MellumWangeroogeLandkreis LeerLandkreis AmmerlandLandkreis AurichLandkreis WittmundLandkreis WesermarschLandkreis Wittmund
Karte

Schortens ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Friesland in Niedersachsen. Die Gemeinde wurde 2005 zur Stadt ernannt und ist seitdem nach Varel die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland. Seit dem 6. Dezember 2011 ist die Stadt ein staatlich anerkannter Erholungsort.[2]

  1. ? Landesamt für Statistik Niedersachsen, LSN-Online Regionaldatenbank, Tabelle A100001G: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31. Dezember 2022 (Hilfe dazu).
  2. ? Stadt Schortens staatlich anerkannter Erholungsort (Memento vom 29. Dezember 2011 im Internet Archive), abgerufen am 7. Dezember 2011.