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Grundbuchauszug Würselen


Heute 01.06.2024 **** Grundbuch von Würselen beantragen
Die Stadt Würselen (auch als Stadt der Jungenspiele bekannt) ist eine mittlere regionsangehörige Stadt in der nordrhein-westfälischen Städteregion Aachen. Würselen ist Sitz von Behörden der Städteregion Aachen und mehrerer großer Unternehmen. Würselen liegt am Autobahnkreuz Aachen in unmittelbarer Nähe des Dreiländerecks Belgien/Deutschland/Niederlande. Nachbarstädte sind im Uhrzeigersinn Herzogenrath, Alsdorf, Eschweiler und Aachen. Würselen gehört zum Nordkreis Aachen und ist das einzige Mitglied der Städteregion ohne Außengrenzen.

Postleitzahl (PLZ): 52146

Ort: Würselen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: Städteregion Aachen

Höhe über Normal Null: 170m

Fläche: 34,39

Einwohner: 38 934

Bevölkerungsdichte: 1 132

Telefonvorwahlen: 02405, 02406

KFZ-Kennzeichen: AC, MON

Ortsteile: Stadtteile: Bardenberg, Broich, Broichweiden, Euchen, Grevenberg, Linden-Neusen, Morsbach, Oppen-Haal, Pley, Scherberg, Vorweiden, Würselen

Gemeindeschlüssel 05 3 34 036

Stadtgliederung: 12 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Morlaixplatz 1 52146 Würselen

Internetseite: www.wuerselen.de

Bürgermeister: Arno Nelles (SPD)

Die erste Namensgebung Wormsalt oder Uuormsalt setzt sich aus dem altgermanischen Adjektiv warm für warm und dem Substantiv sal für Saal, Kirche oder Hof zusammen. Hierbei bezeichnet sal einen Salhof, also einen karolingischen Nebenhof der Aachener Kaiserpfalz, der in erster Linie der Verwaltung der verstreuten Ländereien und der Versorgung des Haupthofes diente. Als Standort des Salhofes und der dazugehörigen Kirche wird das Gelände der Würselener Hauptkirche St. Sebastian angenommen. Das Adjektiv warm bezieht sich auf den nahen Grenzbach Wurm, der aus den warmen Quellen Aachens gespeist wird.

Die erste Namensgebung Wormsalt oder Uuormsalt setzt sich aus dem altgermanischen Adjektiv warm für warm und dem Substantiv sal für Saal, Kirche oder Hof zusammen. Hierbei bezeichnet sal einen Salhof, also einen karolingischen Nebenhof der Aachener Kaiserpfalz, der in erster Linie der Verwaltung der verstreuten Ländereien und der Versorgung des Haupthofes diente. Als Standort des Salhofes und der dazugehörigen Kirche wird das Gelände der Würselener Hauptkirche St. Sebastian angenommen. Das Adjektiv warm bezieht sich auf den nahen Grenzbach Wurm, der aus den warmen Quellen Aachens gespeist wird.

Im Jahr 870 wurde Würselen zum ersten Mal unter dem Namen Uuormsalt im Goldenen Buch der Abtei Prüm urkundlich erwähnt. Um 1100 gehörte Würselen zum so genannten Aachener Reich. Von 1265 bis 1269 erbaute Graf Wilhelm IV. von Jülich auf den Resten einer älteren Feste die nach ihm benannte Burg Wilhelmstein. Sie wurde aber erst im Jahr 1344 schriftlich erwähnt. Von 1336 bis 1798 war Würselen ein Quartier des Aachener Reichs. 1616 tauchte Würselen urkundlich als Wurseln auf, im selben Jahr dann als Würselen. Von 1794 bis 1815 gehörten große Teile von Würselen (Bardenberg, Broich, Duffesheide, Euchen, Linden Neusen, Vorweiden) zum französischen Kanton Eschweiler im Département de la Roer, seit 1816 zum Landkreis Aachen.

Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Vermessungsamt in Würselen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Vermessungsamt in Würselen ist damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. In den meisten Bundesländern ist das Vermessungsamt damit betraut, die Grundstücksvermessung für die entsprechenden amtlichen Verzeichnisse vorzunehmen und damit wichtige Aufgaben aus dem Bereich Vermessungswesen wahrzunehmen.

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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