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Grundbuchauszug Göttingen


Heute 15.06.2024 **** Grundbuch von Göttingen beantragen
Göttingen ist eine Universitätsstadt in Südniedersachsen. Mit einem Anteil von rund 20 Prozent Studenten an der Bevölkerung ist das städtische Leben stark vom Bildungs- und Forschungsbetrieb der Georg-August-Universität, der ältesten und größten Universität Niedersachsens, und zweier weiterer Hochschulen geprägt.

Postleitzahl (PLZ): 37073-37085

Ort: Göttingen

Bundesland: Niedersachsen

Regierungsbezirk: Göttingen

Landkreis: Göttingen

Höhe über Normal Null: 150m

Fläche: 116,93km²

Einwohner: 119529

Bevölkerungsdichte: 1022 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0551

KFZ-Kennzeichen: GÖ

Ortsteile: Liste der Stadtbezirke von Göttingen: Deppoldshausen, Elliehausen, Esebeck, Geismar (Göttingen), Grone (Göttingen), Groß Ellershausen, Herberhausen (Göttingen), Hetjershausen, Holtensen (Göttingen), Innenstadt (Göttingen), Knutbühren, Nikolausberg, Nordstadt (Göttingen), Oststadt (Göttingen), Roringen, Südstadt (Göttingen), Weende (Göttingen), Weststadt (Göttingen)

Gemeindeschlüssel 03 1 59 016

Stadtgliederung: 18 Stadtbezirke und 9 Ortschaften

Adresse der Stadtverwaltung: Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen

Internetseite: www.goettingen.de

Bürgermeister: Rolf-Georg Köhler (SPD) (2019)

Das erstmals 953 als Gutingi urkundlich erwähnte Dorf am Fluss Leine entstand im Umfeld der heutigen St.-Albani-Kirche. Der später gegründete Marktflecken Gotingen erlangte um 1230 die Stadtrechte, während das ursprüngliche Dorf Gutingi für lange Zeit außen vor blieb und ein Schattendasein fristete. Göttingen wurde 1964 zur Großstadt und ist heute eines der neun Oberzentren von Niedersachsen. Die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Göttingen wurde 1964 als bis dahin kreisfreie Stadt durch das vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete Göttingen-Gesetz in den gleichnamigen Landkreis integriert, ist jedoch weiterhin den kreisfreien Städten gleichgestellt.

Das erstmals 953 als Gutingi urkundlich erwähnte Dorf am Fluss Leine entstand im Umfeld der heutigen St.-Albani-Kirche. Der später gegründete Marktflecken Gotingen erlangte um 1230 die Stadtrechte, während das ursprüngliche Dorf Gutingi für lange Zeit außen vor blieb und ein Schattendasein fristete. Göttingen wurde 1964 zur Großstadt und ist heute eines der neun Oberzentren von Niedersachsen. Die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Göttingen wurde 1964 als bis dahin kreisfreie Stadt durch das vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete Göttingen-Gesetz in den gleichnamigen Landkreis integriert, ist jedoch weiterhin den kreisfreien Städten gleichgestellt.

Das erstmals 953 als Gutingi urkundlich erwähnte Dorf am Fluss Leine entstand im Umfeld der heutigen St.-Albani-Kirche. Der später gegründete Marktflecken Gotingen erlangte um 1230 die Stadtrechte, während das ursprüngliche Dorf Gutingi für lange Zeit außen vor blieb und ein Schattendasein fristete. Göttingen wurde 1964 zur Großstadt und ist heute eines der neun Oberzentren von Niedersachsen. Die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Göttingen wurde 1964 als bis dahin kreisfreie Stadt durch das vom Niedersächsischen Landtag verabschiedete Göttingen-Gesetz in den gleichnamigen Landkreis integriert, ist jedoch weiterhin den kreisfreien Städten gleichgestellt.

Im Sinne des „Eigentumskatasters“ zählen die in der Karte enthaltene Flurstücksnummer und die zugehörigen geometrischen Angaben (Umgrenzung) in der Liegenschaftskarte zu den Bestandsangaben des Grundbuchs, die darüber Aufschluss geben, auf welchen Teil der Erdoberfläche sich die eingetragenen Rechte beziehen. Die Bestandsangaben nehmen am öffentlichen Glauben teil (Richtigkeitsvermutung und der Gutglaubensschutz). Neben den Ergebnissen der Bodenschätzung, die seit 1934 einzig in der Liegenschaftskarte abgebildet werden („Steuerkataster“), enthält die Liegenschaftskarte weitere Informationen, wie z. B. zur „Tatsächlichen Nutzung“, die von verschiedensten Institutionen herangezogen wird.

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

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