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Grundbuchauszug für Eisenhüttenstadt online anfordern, erforderlich bei der Beantragung von Baukindergeld

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Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und Ihren Grundbuchauszug zu erhalten und was der Grundbuchauszug kostet. Baukindergeld: Antrag nicht ohne Grundbuchauszug möglich. Wer als Familie ein Haus bauen oder kaufen will, kann Baukindergeld bei der KFW beantragen. Zu den erforderlichen Nachweisen ist ein Grundbuchauszug pflicht. Das Baukindergeld soll Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses unterstützen. Beantragt wird es direkt auf der Webseite der Förderbank KfW. Ist der Antrag bestätigt, haben Familien drei Monate Zeit, ihre Nachweise in dem Zuschussportal hochzuladen. Liegt der Grundbuchauszug dafür noch nicht vor, können sie ihn vorläufig durch eine Auflassungsvormerkung ersetzen, erklärt die KfW. Weitere Informationen erfahren Sie im Online-Antrag zum Baukindergeld und im Merkblatt Baukindergeld (PDF). Unser Tipp: Lieber gleich alle Unterlagen bestellen und die Föderung sichern.

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Grundbuchauszug Online-Beantragung - Grundbuch online bestellen

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Grundbuchauszug Eisenhüttenstadt


Heute 01.06.2024 **** Grundbuch von Eisenhüttenstadt beantragen
Eisenhüttenstadt ist eine Stadt im Land Brandenburg am Westufer der Oder. Sie entstand als Planstadt nach einem Beschluss im Juli 1950 als sozialistische Wohnstadt für das Eisenhüttenkombinat Ost (EKO), das noch heute ein bedeutender Arbeitgeber ist. Gebaut wurde nahe dem historischen, seit dem 13. Jahrhundert bestehenden Ort Fürstenberg (Oder), mit dem der seit 1953 Stalinstadt genannte Ortsteil 1961 zu Eisenhüttenstadt vereint wurde. Das Mittelzentrum gehört zum Landkreis Oder-Spree und bildete bis 1993 einen eigenen Stadtkreis. Seitdem hat die Stadt den Status einer amtsfreien Großen kreisangehörigen Stadt.

Postleitzahl (PLZ): 15890

Ort: Eisenhüttenstadt

Bundesland: Brandenburg

Regierungsbezirk: Oder-Spree

Landkreis: Oder-Spree

Höhe über Normal Null: 44m

Fläche: 63,48

Einwohner: 25 057

Bevölkerungsdichte: 395

Telefonvorwahlen: 03364

KFZ-Kennzeichen: LOS, BSK, EH, FW

Ortsteile: Diehlo, Fürstenberg (Oder), Schönfließ und Eisenhüttenstadt-Kernstadt

Gemeindeschlüssel 12 0 67 120

Stadtgliederung: 4 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Zentraler Platz 1 15890 Eisenhüttenstadt

Internetseite: www.eisenhuettenstadt.de

Bürgermeister: Frank Balzer (SPD)

Eisenhüttenstadt liegt auf einer Talsandterrasse des Warschau-Berliner Urstromtales. Im Süden ist es vom Hügelland einer Endmoräne, den Diehloer Bergen, begrenzt. In Eisenhüttenstadt mündet der Oder-Spree-Kanal in die Oder. Die Stadt liegt etwa 25 Kilometer südlich von Frankfurt (Oder), 25 Kilometer nördlich von Guben und 110 Kilometer von Berlin entfernt. Eisenhüttenstadt befindet sich im äußersten Norden der Niederlausitz und ist nach Cottbus und Żary (Sorau) deren drittgrößte Stadt. Im Landkreis Oder-Spree ist Eisenhüttenstadt, nach Fürstenwalde/Spree, die zweitgrößte Stadt.

Eisenhüttenstadt liegt auf einer Talsandterrasse des Warschau-Berliner Urstromtales. Im Süden ist es vom Hügelland einer Endmoräne, den Diehloer Bergen, begrenzt. In Eisenhüttenstadt mündet der Oder-Spree-Kanal in die Oder. Die Stadt liegt etwa 25 Kilometer südlich von Frankfurt (Oder), 25 Kilometer nördlich von Guben und 110 Kilometer von Berlin entfernt. Eisenhüttenstadt befindet sich im äußersten Norden der Niederlausitz und ist nach Cottbus und Żary (Sorau) deren drittgrößte Stadt. Im Landkreis Oder-Spree ist Eisenhüttenstadt, nach Fürstenwalde/Spree, die zweitgrößte Stadt.

Bereits nach 1251 wurde auf dem heutigen Stadtgebiet im Rahmen der Territorialpolitik des meißnischen Markgrafen Heinrichs des Erlauchten die Stadt Fürstenberg im Verband der Niederlausitz gegründet. 1286 ist sie als Civitas und Zollstätte bezeugt. Im 14. Jahrhundert veranlasste Kaiser Karl IV. den Bau einer Stadtmauer. Von 1316 bis 1817 stand die Grundherrschaft mit geringen Unterbrechungen dem Kloster Neuzelle zu. Der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gebildete Rat hatte die Niedergerichte inne, gemeinsam mit dem Abt von Neuzelle auch die Obergerichte.

Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem, kurz ALKIS, ist das bundeseinheitliche Datenmodell, das die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Im ALKIS-Objektartenkatalog Bayern finden Sie alle im Liegenschaftskataster geführten bzw. künftig vorgesehenen Objektarten mit ihren Eigenschaften.

 


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Wie erkenne ich unseriöse Anbieter?
Unseriöse Webseiten erkennen - Abzocke vermeiden


Abzocker und Betrüger erkennen Sie wohl immer daran:
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• Domainregistrierung im Ausland
• fast immer .com | .info | .net -Internetseiten zur Verschleierung der Herkunft
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• Impressum vorhanden mit Angabe der Firma, der Geschäftsführung, des Firmensitzes mit Adresse und Registernummer
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Inländischer Firmensitz
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keine Vorkasse, zahlen bequem auf Rechnung möglich


Eine Abschrift aus dem Grundbuch, also einen Grundbuchauszug erhalten Sie zum Beispiel bei deinGrundbuch.de. oder bei Grundbuch24.de. Dort können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, bestellen, haben einen persönlichen Ansprechpartner und brauchen erst nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen bezahlen. Das ist bequem und sicher - Einfach super!

 

 

Alles rund um das Grundbuch

Was ist das Grundbuch?


Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?


Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Bestellung des Grundbuchauszugs auch online. Diese Angebote sind besonders verlockend, da sie Ihnen einen Gang zum Amt ersparen.

Doch Achtung: Diese Dienste sind häufig mit hohen Gebühren verbunden oder erbringen keine Dienstleistung! Ihre Daten müssen Sie bei den entsprechenden Anbietern trotzdem angeben und eine Unterschrift ist ebenfalls Pflicht. Die Zeitersparnis ist also nur auf Druck und Versand des Antrags beschränkt. Vorsicht bei Anbietern im Internet!

Grundbuchauszug anfordern: So wird‘s gemacht!


Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und was das kostet.

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?


Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Ist es erforderlich einen Notar aufzusuchen?


Das Grundbuchverfahren, wie es in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird, ist ein komplexes Konstrukt mit strengen Formvorschriften. Um die erforderlichen Erklärungen einzureichen, sind öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, das Grundbuchamt ist jedoch in der Regel nicht dazu berechtigt, diese entgegenzunehmen. Die Aufnahme dieser Urkunden und die Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften müssen daher in den meisten Bundesländern beim Notar durchgeführt werden. Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen und erhalten wollen, müssen Sie nicht zu einem Notar. Hier erhalten Sie bequem und einfach Ihren Grundbuchauszug.

Reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug?


Bevor Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift brauchen. Ob Sie eine einfache Kopie oder einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, wird von der Stelle entschieden, der Sie das Dokument vorlegen müssen. Oft reicht eine einfache Kopie nicht aus. In diesem Fall muss der Grundbuchauszug amtlich beglaubigt werden und ist damit offiziell sowie rechtlich unanfechtbar. In der Regel sind es beispielsweise Banken, die einen beglaubigten Grundbuchauszug fordern. Für persönliche Zwecke reicht jedoch in aller Regel eine Kopie aus.

Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern?


Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
• Eigentümer der Immobilie ist
• Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
• Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
• als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will zum Beispiel ein
• Wegerecht hat als
• Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist eine
• Vollmacht des Eigentümers hat eine
• Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.

Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Für die Dienstleistung wird hier eine Aufwandsentschädigung sowie für jeden Grundbuchauszug 10 Euro erhoben. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.

Wer hat berechtigtes Interesse?


Wer also ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug hat, kann diesen mit wenig Aufwand und für vergleichsweise kleines Geld beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Für Verkäufer bietet der Grundbuchauszug übrigens einen weiteren Vorteil als die bloße Information: Er schafft mit ihm Vertrauen beim potenziellen Käufer. Hierbei sollte der Verkäufer jedoch auf die Aktualität des Grundbuchauszuges achten, damit auch alle notwendigen Informationen daraus zu entnehmen sind

Was ist Grundbucheinsicht?


Die Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann. Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder als Mieter oder bei einer Finanzierung. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch und besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung eins, zwei und drei. Eine Abschrift aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) wird zum Beispiel auch benötigt bei der Erstellung von Wertermrittliungsgutachten und Beleihungswertgutachten bei Neufinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und setzt das berechtigte Interesse voraus.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?



• Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
• Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
• Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?


Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

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Art: Stadt

Breitengrad: 52/8/44/N

Längengrad: 14/37/52/E

Bundesland: Brandenburg

Landkreis: Oder-Spree

Höhe: 44

PLZ: 15890

Vorwahl: 03364

Gemeindeschlüssel: 12067120

Gliederung: Kernstadt und 3 Ortsteile

Website: [https://www.eisenhuettenstadt.de/ www.eisenhuetten
stadt.de]

Bürgermeister: Frank Balzer

Partei: SPD



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