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Flurkarte Herl


Heute 27.07.2024

Art: Ortsgemeinde

Breitengrad: 49/43/49/N

Längengrad: 6/49/14/E

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Landkreis: Trier-Saarburg

Höhe: 420

PLZ: 54317

Vorwahl: 06500

Gemeindeschlüssel: 07235044

Website: [https://www.herl.eu/ www.herl.eu]

Bürgermeister: Thomas Jost

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Verweise


Flurkarte, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft, Altlast, Baulast

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Art: Ortsgemeinde

Breitengrad: 49/43/49/N

Längengrad: 6/49/14/E

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Landkreis: Trier-Saarburg

Höhe: 420

PLZ: 54317

Vorwahl: 06500

Gemeindeschlüssel: 07235044

Website: [https://www.herl.eu/ www.herl.eu]

Bürgermeister: Thomas Jost

Herl liegt an der Landesstraße 149, die von Osburg-Neuhaus nach Bescheid (Hunsrück) führt.
Herl
Wappen Deutschlandkarte
Herl
Deutschlandkarte, Position der Ortsgemeinde Herl hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 49° 44? N, 6° 49? OKoordinaten: 49° 44? N, 6° 49? O
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde: Ruwer
Höhe: 420 m ü. NHN
Fläche: 2,83 km2
Einwohner: 260 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 92 Einwohner je km2
Postleitzahl: 54317
Vorwahl: 06500
Kfz-Kennzeichen: TR, SAB
Gemeindeschlüssel: 07 2 35 044
Adresse der Verbandsverwaltung: Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
Website: www.herl.eu
Ortsbürgermeister: Thomas Jost
Lage der Ortsgemeinde Herl im Landkreis Trier-Saarburg
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Karte
Blick von Süden

Herl (moselfränkisch: Herdel [h??d?l]) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Ruwer an, die ihren Verwaltungssitz in Waldrach hat.

  1. ? Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ? Bevölkerungsstand 2022, Kreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).