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Flurkarte Köln


Heute 26.04.2024 **** Flurkarte von Köln beantragen
Köln ist mit mehr als einer Million Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Berlin, Hamburg und München die viertgrößte Stadt Deutschlands. Die kreisfreie Stadt am Rhein gehört zum Regierungsbezirk Köln, und die Region Köln/Bonn ist das Zentrum des Ballungsraumes zwischen Kölner Bucht und Oberbergischem Land mit gut vier Millionen Einwohnern. Köln ist zugleich das rheinische Bevölkerungszentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr mit etwa zehn Millionen Einwohnern und der Metropolregion Rheinland mit rund 8,6 Millionen Einwohnern. Die heutige Metropole wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und im Jahr 50 n. Chr. als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz Colonia oder CCAA) zur Stadt erhoben.

Postleitzahl (PLZ): 50667-51149, 51467

Ort: Köln

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk: Köln

Landkreis: -

Höhe über Normal Null: 53 m ü. NHN

Fläche: 405,02 km2

Einwohner: 1.080.394 (31. Dez. 2017)

Bevölkerungsdichte: 2668 Einwohner je km2

Telefonvorwahlen: 0221, 02203

KFZ-Kennzeichen: K

Ortsteile: Stadtbezirk Innenstadt (Altstadt-Süd, Neustadt-Süd, Altstadt-Nord, Neustadt-Nord, Deutz), Stadtbezirk Rodenkirchen (Bayenthal, Marienburg (Köln), Raderberg, Raderthal, Zollstock, Rondorf, Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß, Sürth, Godorf, Immendorf, Meschenich), Stadtbezirk Lindenthal (Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld, Junkersdorf, Müngersdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf), Stadtbezirk (Ehrenfeld, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Bickendorf, Vogelsang, Bocklemünd/Mengenich, Ossendorf, Stadtbezirk Nippes, Nippes, Mauenheim, Riehl, Weidenpesch, Longerich, Niehl, Bilderstöckchen), Stadtbezirk (Chorweiler, Merkenich, Fühlingen, Seeberg, Heimersdorf, Lindweiler, Pesch, Esch/Auweiler, Volkhoven/Weiler, Chorweiler, Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven, Worringen), Stadtbezirk Porz (Poll, Westhoven, Ensen, Gremberghoven, Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Grengel, Wahnheide, Wahn, Lind, Libur, Zündorf, Langel, Finkenberg), Stadtbezirk Kalk (Humboldt/Gremberg, Kalk, Vingst, Höhenberg, Ostheim, Merheim, Brück, Rath/Heumar, Neubrück), Stadtbezirk Mülheim (Mülheim, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenhaus, Dünnwald, Stammheim, Flittert)

Gemeindeschlüssel 05 3 15 000

Stadtgliederung: 9 Stadtbezirke, 86 Stadtteile

Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 2 50667 Köln

Internetseite: www.stadt-koeln.de

Bürgermeister: Henriette Reker (parteilos) (03/2019)

Die Kölner Fußgängerzone beginnt am Hauptbahnhof, von dessen Vorplatz eine breite Treppe direkt auf den Dom zu führt. Die angrenzenden Shoppingmeilen Hohe Straße und Schildergasse zählen zu den längsten und beliebtesten Einkaufsstraßen Europas. Am Alter Markt und um den Alter Markt herum findet sich die größtenteils wieder aufgebaute Kölner Altstadt mit typisch mittelalterlichen Fassaden, engen Gassen und kopfsteingepflasterten Marktplätzen. Unmittelbar neben der Altstadt fließt der Rhein entlang. Von hier aus starten viele Schiffstouren, die beispielsweise durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal mit seinen zahlreichen Burgen bis nach Koblenz führen. Die beste Aussicht über Köln erhält man von der Panorama-Plattform des LVR-Turms am rechtsrheinischen Ufer gegenüber vom Dom. Einen guten Überblick über die Stadt hat man auch von der Seilbahn aus, die vom Rheinpark bis fast zum Zoo den Fluss überquert.

Die Kölner Fußgängerzone beginnt am Hauptbahnhof, von dessen Vorplatz eine breite Treppe direkt auf den Dom zu führt. Die angrenzenden Shoppingmeilen Hohe Straße und Schildergasse zählen zu den längsten und beliebtesten Einkaufsstraßen Europas. Am Alter Markt und um den Alter Markt herum findet sich die größtenteils wieder aufgebaute Kölner Altstadt mit typisch mittelalterlichen Fassaden, engen Gassen und kopfsteingepflasterten Marktplätzen. Unmittelbar neben der Altstadt fließt der Rhein entlang. Von hier aus starten viele Schiffstouren, die beispielsweise durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal mit seinen zahlreichen Burgen bis nach Koblenz führen. Die beste Aussicht über Köln erhält man von der Panorama-Plattform des LVR-Turms am rechtsrheinischen Ufer gegenüber vom Dom. Einen guten Überblick über die Stadt hat man auch von der Seilbahn aus, die vom Rheinpark bis fast zum Zoo den Fluss überquert.

Sehenswert in Köln sind unter anderem der Dom, Karneval, Severinstor, Historisches Rathaus, St. Ursula, Eigelsteintorburg, Wallraf-Richartz-Museum, Museum für Ostasiatische Kunst, Groß St. Martin, St. Gereon, Rheinpark, Flora, Kölner Zoo, Heinzelmännchenbrunnen, Brauhaus Früh, Schokoladenmuseum, Hänneschen Theater. Zahlreiche Behörden und Organisationen der Wirtschaft und Wissenschaft haben in Köln ihren Sitz, u. a. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für den Zivildienst, Regierungspräsidium, Oberlandesgericht, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesagentur für Außenwirtschaft, Deutscher Städtetag, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Sitz des Westdeutschen Rundfunks, des Deutschlandfunks, des Fernsehsenders RTL u. a. ist Köln insbesondere auch ein bedeutender Medienstandort.

Grundbucheinsicht: Einsicht in das Grundbuch Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt. Einen Grundbuchausdruck können Sie bei uns schriftlich, per Fax, oder unser Onlineformular beantragen. Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über die Eigentümerin oder den Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen) und Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken).

Flurkarte und Liegenschaftskarte: Die Liegenschaftskarte, Flurkarte oder Katasterkarte ist der grafische Nachweis der Flurstücke. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Für landwirtschaftliche Flächen gibt es zusätzlich die Schätzungskarte, in der die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Die Liegenschaftskarte gilt als richtig und gibt damit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzerinnen und Nutzern Rechtssicherheit, das heißt sie nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil. Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt seit August 2013 bei der Stadt Köln im bundesweit einheitlichen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem, kurz ALKIS. Aus diesem System können „Auszüge aus der Liegenschaftskarte" sowohl in analoger als auch digitaler Form individuell erstellt werden. Damit sind die Nutzungsmöglichkeiten immens gesteigert worden. Das beginnt beim einfachen Papierauszug (Amtlicher Auszug), der für die Beleihungsunterlagen von einem Kreditinstitut gefordert wird und endet bei Daten (z. B. NAS, DXF, SHAPE) für ein Geoinformationssystem, das mit Sachdaten jeder Art, beispielsweise Planungsunterlagen, Leitungen, Mülltonnen, Taxistandorten oder Angaben zur Infrastruktur, angereichert ist.

 



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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Verweise


Flurkarte, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft, Altlast, Baulast

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