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Grundbuchauszug Berlin anfordern


Heute 18.04.2024 **** Grundbuch von Berlin beantragen
Berlin ist die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eines ihrer Länder. Die Stadt Berlin ist mit rund 3,6 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands. Sie bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg (rund 6 Millionen Einwohner) und der Agglomeration Berlin (rund 4,5 Millionen Einwohner). Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken. Neben den Flüssen Spree und Havel befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder.

Postleitzahl (PLZ): 10115-14199

Ort: Berlin

Bundesland: Berlin

Regierungsbezirk: Berlin

Landkreis: -

Höhe über Normal Null: 34–122 m ü. NHN

Fläche: 891,68 km2

Einwohner: 3.613.495 (31. Dezember 2017)

Bevölkerungsdichte: 4.052 Einw. je km2

Telefonvorwahlen: 030

KFZ-Kennzeichen: B

Ortsteile: 0101 Mitte 0102 Moabit 0103 Hansaviertel 0104 Tiergarten 0105 Wedding 0106 Gesundbrunnen 0201 Friedrichshain 0202 Kreuzberg 0301 Prenzlauer Berg 0302 Weißensee 0303 Blankenburg 0304 Heinersdorf 0305 Karow 0306 Stadtrandsiedlung Malchow 0307 Pankow 0308 Blankenfelde 0309 Buch 0310 Französisch Buchholz 0311 Niederschönhausen 0312 Rosenthal 0313 Wilhelmsruh 0401 Charlottenburg 0402 Wilmersdorf 0403 Schmargendorf 0404 Grunewald 0405 Westend 0406 Charlottenburg-Nord 0407 Halensee 0501 Spandau 0502 Haselhorst 0503 Siemensstadt 0504 Staaken 0505 Gatow 0506 Kladow 0507 Hakenfelde 0508 Falkenhagener Feld 0509 Wilhelmstadt 0601 Steglitz 0602 Lichterfelde 0603 Lankwitz 0604 Zehlendorf 0605 Dahlem 0606 Nikolassee 0607 Wannsee 0701 Schöneberg 0702 Friedenau 0703 Tempelhof 0704 Mariendorf 0705 Marienfelde 0706 Lichtenrade 0801 Neukölln 0802 Britz 0803 Buckow 0804 Rudow 0805 Gropiusstadt 0901 Alt-Treptow 0902 Plänterwald 0903 Baumschulenweg 0904 Johannisthal 0905 Niederschöneweide 0906 Altglienicke 0907 Adlershof 0908 Bohnsdorf 0909 Oberschöneweide 0910 Köpenick 0911 Friedrichshagen 0912 Rahnsdorf 0913 Grünau 0914 Müggelheim 0915 Schmöckwitz 1001 Marzahn 1002 Biesdorf 1003 Kaulsdorf 1004 Mahlsdorf 1005 Hellersdorf 1101 Friedrichsfelde 1102 Karlshorst 1103 Lichtenberg 1104 Falkenberg 1106 Malchow 1107 Wartenberg 1109 Neu-Hohenschönhausen 1110 Alt-Hohenschönhausen 1111 Fennpfuhl 1112 Rummelsburg 1201 Reinickendorf 1202 Tegel 1203 Konradshöhe 1204 Heiligensee 1205 Frohnau 1206 Hermsdorf 1207 Waidmannslust 1208 Lübars 1209 Wittenau 1210 Märkisches Viertel 1211 Borsigwalde

Gemeindeschlüssel 11 0 00 000

Stadtgliederung: 12 Bezirke, 96 Ortsteile

Adresse der Stadtverwaltung: Berliner Rathaus Rathausstraße 15 10178 Berlin

Internetseite: www.berlin.de

Bürgermeister: Michael Müller (SPD) (03/2019)

Berlin ist ein Stadtstaat, der aus mehreren Bezirken besteht. Diese Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins gibt eine Übersicht über die zwölf Bezirke und 96 Ortsteile der deutschen Hauptstadt.

Berlin ist ein Stadtstaat, der aus mehreren Bezirken besteht. Diese Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins gibt eine Übersicht über die zwölf Bezirke und 96 Ortsteile der deutschen Hauptstadt.

Berlin ist eine Stadt, die durch die Kontraste zwischen spannender historischer Geschichte und modernem Kulturleben sowie zwischen den wichtigsten Regierungsgebäuden Deutschlands und den verrücktesten Clubs der ganzen Welt geprägt wird. Die Stadt bietet nicht nur eine Menge international bekannter Museen, Opernhäuser und Theater, sondern auch zahlreiche Galerien und kreative Aufführungsstätten für Künstler in jedem Bereich. Immer mehr junge und kreative Menschen ziehen jeden Tag nach Berlin, und in der Stadt werden stets neue, angesagte Geschäfte gegründet und Konzepte in allen Bereichen entwickelt. Das macht Berlin nicht nur zu einem der spannendsten Orte in Europa, sondern weltweit.

Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf acht Gerichtsstandorte konzentriert. Die Aufteilung erfolgt in folgende Grundbuchbezirke: Berlin-Grunewald, Berlin-Heerstraße, Berlin-Schmargendorf, Berlin-Wedding, Berlin-Wilmersdorf, Brandenburgertorbezirk, Britz, Buckow, Dahlem, Düppel, Friedenau, Friedrichshain, Friedrichstadt, Frohnau, Gatow, Groß-Glienicke, Grunewald-Forst, Heiligensee, Hellersdorf, Hermsdorf Hohenschönhausen, Kladow, Köpenick, Kottbusser, Torbezirk, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Lichterfelde, Lübars, Luisenstadt, Lützowviertel,, Mariendorf, Marienfelde, Marzahn Mitte, Moabit, Neukölln, Nikolassee, Pankow, Pichelsdorf, Potsdamer Torbezirk, Prenzlauer Berg, Reinickendorf, Rudow, Schöneberg, Schwanenwerder, Seeburg, Spandau Staaken, Stadt Charlottenburg, Steglitz, Süd-West, Tegel Tegel-Forst, Tegel-Schloß, Tempelhof, Tempelhofer Vorstadt, Tiefwerder, Tiergartenviertel, Treptow, Valentinswerder, Wannsee, Weißensee Wittenau, Zehlendorf

In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.

 



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Wie erkenne ich unseriöse Anbieter?
Unseriöse Webseiten erkennen - Abzocke vermeiden


Abzocker und Betrüger erkennen Sie wohl immer daran:
• Unvollständiges/kein Impressum
• Keine Kontaktmöglichkeit
• Ausländischer Firmensitz
• Domainregistrierung im Ausland
• fast immer .com | .info | .net -Internetseiten zur Verschleierung der Herkunft
• Vorkasse und kundenunfreundliche Bezahlarten

😀 Wie erkenne ich seriöse Anbieter? 😀


• Impressum vorhanden mit Angabe der Firma, der Geschäftsführung, des Firmensitzes mit Adresse und Registernummer
• Kontaktmöglichkeit vorhanden oer Mail, Post und Telefon
Inländischer Firmensitz
• Domainregistrierung in Deutschland (.de)
keine Vorkasse, zahlen bequem auf Rechnung möglich


Eine Abschrift aus dem Grundbuch, also einen Grundbuchauszug erhalten Sie zum Beispiel bei deinGrundbuch.de. oder bei Grundbuch24.de. Dort können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, bestellen, haben einen persönlichen Ansprechpartner und brauchen erst nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen bezahlen. Das ist bequem und sicher - Einfach super!

 

 

Alles rund um das Grundbuch

Was ist das Grundbuch?


Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.

Kann ich einen Grundbuchauszug online anfordern?


Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Bestellung des Grundbuchauszugs auch online. Diese Angebote sind besonders verlockend, da sie Ihnen einen Gang zum Amt ersparen.

Doch Achtung: Diese Dienste sind häufig mit hohen Gebühren verbunden oder erbringen keine Dienstleistung! Ihre Daten müssen Sie bei den entsprechenden Anbietern trotzdem angeben und eine Unterschrift ist ebenfalls Pflicht. Die Zeitersparnis ist also nur auf Druck und Versand des Antrags beschränkt. Vorsicht bei Anbietern im Internet!

Grundbuchauszug anfordern: So wird‘s gemacht!


Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer einen Grundbuchauszug anfordern darf und was das kostet.

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?


Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge angefordert


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Ist es erforderlich einen Notar aufzusuchen?


Das Grundbuchverfahren, wie es in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird, ist ein komplexes Konstrukt mit strengen Formvorschriften. Um die erforderlichen Erklärungen einzureichen, sind öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, das Grundbuchamt ist jedoch in der Regel nicht dazu berechtigt, diese entgegenzunehmen. Die Aufnahme dieser Urkunden und die Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften müssen daher in den meisten Bundesländern beim Notar durchgeführt werden. Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen und erhalten wollen, müssen Sie nicht zu einem Notar. Hier erhalten Sie bequem und einfach Ihren Grundbuchauszug.

Reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug?


Bevor Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift brauchen. Ob Sie eine einfache Kopie oder einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, wird von der Stelle entschieden, der Sie das Dokument vorlegen müssen. Oft reicht eine einfache Kopie nicht aus. In diesem Fall muss der Grundbuchauszug amtlich beglaubigt werden und ist damit offiziell sowie rechtlich unanfechtbar. In der Regel sind es beispielsweise Banken, die einen beglaubigten Grundbuchauszug fordern. Für persönliche Zwecke reicht jedoch in aller Regel eine Kopie aus.

Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern?


Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
• Eigentümer der Immobilie ist
• Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
• Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
• als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will zum Beispiel ein
• Wegerecht hat als
• Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist eine
• Vollmacht des Eigentümers hat eine
• Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.

Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Für die Dienstleistung wird hier eine Aufwandsentschädigung sowie für jeden Grundbuchauszug 10 Euro erhoben. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.

Wer hat berechtigtes Interesse?


Wer also ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug hat, kann diesen mit wenig Aufwand und für vergleichsweise kleines Geld beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. Für Verkäufer bietet der Grundbuchauszug übrigens einen weiteren Vorteil als die bloße Information: Er schafft mit ihm Vertrauen beim potenziellen Käufer. Hierbei sollte der Verkäufer jedoch auf die Aktualität des Grundbuchauszuges achten, damit auch alle notwendigen Informationen daraus zu entnehmen sind

Was ist Grundbucheinsicht?


Die Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann. Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder als Mieter oder bei einer Finanzierung. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch und besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung eins, zwei und drei. Eine Abschrift aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) wird zum Beispiel auch benötigt bei der Erstellung von Wertermrittliungsgutachten und Beleihungswertgutachten bei Neufinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und setzt das berechtigte Interesse voraus.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?



• Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch anfordern. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
• Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
• Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?


Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

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