Grundbuchauszug hier einfach online anfordern - Nordrhein-Westfalen

Schnell und einfach bestellen

✓ Ausfüllen - ✓ Abschicken - ✓ Fertig

Einfach unser Formular ausfüllen und anschließend Ihren Grundbuchauszug für Nordrhein-Westfalen erhalten.
Einfach und bequem online, ganz ohne Behördengang.
Ganz leicht hier erledigen.

✓ Adresssuche  😀

Egal ob Adresse oder Flurstück, geben Sie einfach die Lage vom Objekt ein.

✓ schnell und einfach  😀

Mit uns erhalten Sie Ihren Grundbuchauszug bequem von zuhause. Sicher und schnell.

✓ Zustellung  😀

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Auftrages erhalten Sie den Grundbuchauszug.

✓ Grundbuchauszug für Nordrhein-Westfalen online anfordern

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und Ihren Grundbuchauszug zu erhalten und was der Grundbuchauszug kostet.

Datensicherheit

Grundbuch24 nimmt Datenschutz ernst. Wir halten sämtliche Datenschutzbestimmungen ein.

MEHR DAZU

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Grundbuch24 ruft Sie auf Wunsch zurück. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer Rückrufbitte.

MEHR DAZU

Kostenfreie Beratung

Der Service von Grundbuch24 ist garantiert zuverlässig. Ohne wenn und aber. Wir beraten Sie kostenfrei.

MEHR DAZU

 

 

Grundbuchauszug Online-Beantragung - Grundbuch online bestellen

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug.

Grundbuchauszug Nordrhein-Westfalen


Heute 14.06.2024

NAME: Land Nordrhein-Westfalen

LANDESHAUPTSTADT: Düsseldorf

BIP: 733,3 Mrd. EUR (Liste der deutschen Bundesländer nach Bruttoinlandsprodukt

WWW: [https://www.land.nrw/ www.land.nrw]

 


Grundbuchauszug jetzt anfordern!

Gutschein-Code: Nordrhein-Westfalen2024 bei der Bestellung angeben und 10% Rabatt sichern!


Wie erkenne ich unseriöse Anbieter?
Unseriöse Webseiten erkennen - Abzocke vermeiden


Abzocker und Betrüger erkennen Sie wohl immer daran:
• Unvollständiges/kein Impressum
• Keine Kontaktmöglichkeit
• Ausländischer Firmensitz
• Domainregistrierung im Ausland
• fast immer .com | .info | .net -Internetseiten zur Verschleierung der Herkunft
• Vorkasse und kundenunfreundliche Bezahlarten

😀 Wie erkenne ich seriöse Anbieter? 😀


• Impressum vorhanden mit Angabe der Firma, der Geschäftsführung, des Firmensitzes mit Adresse und Registernummer
• Kontaktmöglichkeit vorhanden oer Mail, Post und Telefon
Inländischer Firmensitz
• Domainregistrierung in Deutschland (.de)
keine Vorkasse, zahlen bequem auf Rechnung möglich


Eine Abschrift aus dem Grundbuch, also einen Grundbuchauszug erhalten Sie zum Beispiel bei deinGrundbuch.de. oder bei Grundbuch24.de. Dort können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, bestellen, haben einen persönlichen Ansprechpartner und brauchen erst nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen bezahlen. Das ist bequem und sicher - Einfach super!

 

 

Alles rund um das Grundbuch

Was ist das Grundbuch?


Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?


Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Bestellung des Grundbuchauszugs auch online. Diese Angebote sind besonders verlockend, da sie Ihnen einen Gang zum Amt ersparen.

Doch Achtung: Diese Dienste sind häufig mit hohen Gebühren verbunden oder erbringen keine Dienstleistung! Ihre Daten müssen Sie bei den entsprechenden Anbietern trotzdem angeben und eine Unterschrift ist ebenfalls Pflicht. Die Zeitersparnis ist also nur auf Druck und Versand des Antrags beschränkt. Vorsicht bei Anbietern im Internet!

Grundbuchauszug anfordern: So wird‘s gemacht!


Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und was das kostet.

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?


Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Ist es erforderlich einen Notar aufzusuchen?


Das Grundbuchverfahren, wie es in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird, ist ein komplexes Konstrukt mit strengen Formvorschriften. Um die erforderlichen Erklärungen einzureichen, sind öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, das Grundbuchamt ist jedoch in der Regel nicht dazu berechtigt, diese entgegenzunehmen. Die Aufnahme dieser Urkunden und die Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften müssen daher in den meisten Bundesländern beim Notar durchgeführt werden. Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen und erhalten wollen, müssen Sie nicht zu einem Notar. Hier erhalten Sie bequem und einfach Ihren Grundbuchauszug.

Reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug?


Bevor Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift brauchen. Ob Sie eine einfache Kopie oder einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, wird von der Stelle entschieden, der Sie das Dokument vorlegen müssen. Oft reicht eine einfache Kopie nicht aus. In diesem Fall muss der Grundbuchauszug amtlich beglaubigt werden und ist damit offiziell sowie rechtlich unanfechtbar. In der Regel sind es beispielsweise Banken, die einen beglaubigten Grundbuchauszug fordern. Für persönliche Zwecke reicht jedoch in aller Regel eine Kopie aus.

Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern?


Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
• Eigentümer der Immobilie ist
• Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
• Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
• als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will zum Beispiel ein
• Wegerecht hat als
• Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist eine
• Vollmacht des Eigentümers hat eine
• Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.

Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Für die Dienstleistung wird hier eine Aufwandsentschädigung sowie für jeden Grundbuchauszug 10 Euro erhoben. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.

Wer hat berechtigtes Interesse?


Wer also ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug hat, kann diesen mit wenig Aufwand und für vergleichsweise kleines Geld beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Für Verkäufer bietet der Grundbuchauszug übrigens einen weiteren Vorteil als die bloße Information: Er schafft mit ihm Vertrauen beim potenziellen Käufer. Hierbei sollte der Verkäufer jedoch auf die Aktualität des Grundbuchauszuges achten, damit auch alle notwendigen Informationen daraus zu entnehmen sind

Was ist Grundbucheinsicht?


Die Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann. Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder als Mieter oder bei einer Finanzierung. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch und besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung eins, zwei und drei. Eine Abschrift aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) wird zum Beispiel auch benötigt bei der Erstellung von Wertermrittliungsgutachten und Beleihungswertgutachten bei Neufinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und setzt das berechtigte Interesse voraus.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?



• Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
• Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
• Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?


Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

Register, Karten, Pläne

Bestellen Sie hier online Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Flurkarten, Liegenschaftsbücher und Bebauungspläne

Flurkarte anfordern

Grundbuchauszug online anfordern

Haben Sie Fragen? Grundbuch24.de vermittelt und berät unverbindlich für alle Unterlagen bei Ihrer Finanzierung bundesweit.

Grundbuch anfordern

Ankauf und Verkauf

Kostenaufstellung und Kostenvoranschlag, Teilungserklärung, Grundriss und Wohnflächen­berechnung - wir machen das für Sie!

Teilungserklärung anfordern
.

NAME: Land Nordrhein-Westfalen

LANDESHAUPTSTADT: Düsseldorf

BIP: 733,3 Mrd. EUR (Liste der deutschen Bundesländer nach Bruttoinlandsprodukt

WWW: [https://www.land.nrw/ www.land.nrw]

Nordrhein-Westfalen liegt im Westen der Bundesrepublik Deutschland und grenzt im Uhrzeigersinn an Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien und die Niederlande. Die Ausdehnung des Landes beträgt von Südwest bis Nordost rund 260 Kilometer. Der Norden des Landes liegt in der Norddeutschen Tiefebene und gliedert sich grob in die Westfälische Bucht, die von den Flüssen Lippe, Ems und Ruhr durchflossen wird, und das Niederrheinische Tiefland beidseitig des Rheins, der der größte Fluss des Landes (und zugleich Deutschlands) ist sowie dem Westfälischem Tiefland ganz im Norden nördlich der Mittelgebirgsschwelle, wo das Land an zwei Stellen bis relativ weit in die eigentliche Norddeutsche Tiefebene hineinragt. Dort, im ?hohen Norden? liegt auch der NRW-Nordpunkt. Der tiefste Punkt liegt bei 9,2 m ü. NHN im Nordwesten des Landes. Die restlichen Gebiete des Landes haben Anteil an den deutschen Mittelgebirgsregionen. Das Weserbergland an der oberen Weser prägt den Osten des Landes. Die Gebirge des Rheinischen Schiefergebirges nehmen den Süden ein. Das Rheinische Schiefergebirge gliedert sich grob in die linksrheinische Eifel im Südwesten und Bergisches Land sowie Sauerland östlich des Rheins. Der Langenberg im zum Sauerland zählenden Rothaargebirge ist mit 843,2 m ü. NHN der höchste Berg des Landes. Der geographische Mittelpunkt des Landes liegt in Dortmund in der Aplerbecker Mark; bei Selfkant liegt der westlichste Punkt Nordrhein-Westfalens und Deutschlands.[1]
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen
Flagge Nordrhein-Westfalens
Flagge Nordrhein-Westfalens
Landesflagge
KarteBremenBremenHamburgNiedersachsenBayernSaarlandSchleswig-HolsteinBrandenburgSachsenThüringenSachsen-AnhaltMecklenburg-VorpommernBaden-WürttembergHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchweizBodenseeÖsterreichLuxemburgFrankreichBelgienTschechienPolenNiederlandeDänemarkBornholm (zu Dänemark)Stettiner HaffHelgoland (zu Schleswig Holstein)NordseeOstsee
Karte
Wappen Nordrhein-Westfalens
Wappen Nordrhein-Westfalens
Landeswappen
Basisdaten
Sprache Deutsch,[1] Niederdeutsch[2]
Landeshauptstadt Düsseldorf
Staatsform parlamentarische Republik, teilsouveräner Gliedstaat eines Bundesstaates
Fläche 34.110,26 km²
Gründung 23. August 1946[3]
ISO-3166-2-Code DE-NW
Website www.land.nrw
Bevölkerung
Einwohnerzahl 18.139.116 (31. Dezember 2022)[4]
Bevölkerungsdichte 532 Einwohner pro km²
Wirtschaft
Bruttoinlandsprodukt (nominal) 733,3 Mrd. EUR (1.) (2021)[5]
Schulden 187,178 Mrd. EUR
(30. Juni 2020)[6]
Arbeitslosenquote 7,2 % (Dezember 2023)[7]
Politik
Regierungschef Ministerpräsident
Hendrik Wüst (CDU)
Landtagspräsident Landtagspräsident
André Kuper (CDU)
Regierende Parteien CDU und Grüne
Sitzverteilung des 18. Landtags:
     
Sitzverteilung im Landesparlament Von 195 Sitzen entfallen auf:

Regierungsparteien (115)

  • CDU 76
  • Grüne 39
  • Opposition (80)
  • SPD 56
  • FDP 12
  • AfD 12
  • Letzte Wahl 15. Mai 2022
    Nächste Wahl voraussichtlich Mai 2027
    Stimmen im Bundesrat 6
    BelgienRheinland-PfalzHessenNiedersachsenEssenWuppertalSolingenRemscheidHagenEnnepe-Ruhr-KreisBochumDortmundHerneGelsenkirchenBottropOberhausenMülheim an der RuhrDuisburgKreis MettmannDüsseldorfRhein-Kreis NeussKreis HeinsbergMönchengladbachKrefeldKreis ViersenKreis WeselKreis KleveRhein-Erft-KreisKreis DürenRheinisch-Bergischer KreisOberbergischer KreisKreis RecklinghausenKreis BorkenKreis UnnaMärkischer KreisKreis OlpeHammKreis SoestKreis CoesfeldKreis SteinfurtKreis WarendorfLeverkusenKölnStädteregion AachenBonnRhein-Sieg-KreisKreis EuskirchenMünsterKreis Siegen-WittgensteinHochsauerlandkreisKreis PaderbornKreis GüterslohKreis HöxterKreis LippeKreis HerfordKreis Minden-LübbeckeBielefeld
    Die Karlsbüste (nach 1349, Aachener Domschatzkammer) enthält der Überlieferung zufolge die Schädeldecke Karls des Großen (747?814).

    Nordrhein-Westfalen ([?n?rtra??nv?st?fa?l?nAudiodatei abspielen,[A 1] Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW[8]) ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.[9][10] Mit rund 18,1 Millionen Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Land Deutschlands. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf; die Stadt mit den meisten Einwohnern ist Köln. In Nordrhein-Westfalen befinden sich auch Bonn, ehemaliger Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland, heute Bundesstadt und Sitz von bedeutenden Behörden der Exekutive, sowie Aachen, Hauptresidenz Karls des Großen und von 936 bis ins 16. Jahrhundert Krönungsort der deutschen Könige. Nordrhein-Westfalen wird durch eine große Anzahl von Großstädten sowie unterschiedliche ländliche Regionen wie zum Beispiel den Niederrhein, das Münsterland, das Sauerland und die Eifel geprägt. Insgesamt gibt es 30 Großstädte in Nordrhein-Westfalen (siehe Liste der größten Städte in Nordrhein-Westfalen), von denen fünf mehr als 500.000 Einwohner haben: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg. Weitere acht Großstädte in Nordrhein-Westfalen haben mehr als 250.000 Einwohner: Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mönchengladbach, Gelsenkirchen und Aachen.

    Nordrhein-Westfalen grenzt im Norden und Nordosten an Niedersachsen, im Südosten an Hessen, im Süden an Rheinland-Pfalz und im Westen an die belgische Provinz Lüttich sowie an die niederländischen Provinzen Limburg, Gelderland und Overijssel. Mit einer Fläche von rund 34.100 Quadratkilometern ist Nordrhein-Westfalen das viertgrößte deutsche Land. 30 der 81 deutschen Großstädte liegen in seinem stark urbanisierten Gebiet. Die Metropolregion Rhein-Ruhr im Zentrum des Landes ist mit rund zehn Millionen Bewohnern einer der 30 größten Ballungsräume der Welt und zentraler Teil der am stärksten verdichteten Region Europas, der ?Blauen Banane?.

    Den nördlichen Teil des Ballungsraums Rhein-Ruhr bildet das stark verstädterte Ruhrgebiet (vgl. Ruhrstadt) mit den Zentren Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum. Dessen wirtschaftlicher Aufstieg basierte im frühen 19. Jahrhundert auf der Industrialisierung und der Montanindustrie, insbesondere dem Erz- und Kohlebergbau. Seit dem Rückgang des Bergbaus ab den 1960er Jahren vollzieht sich dort ein bis heute andauernder Strukturwandel hin zu einer Dienstleistungs- und Technologiewirtschaft, der durch Projekte wie ?RUHR.2010 ? Kulturhauptstadt Europas? begleitet wird. Mit einem Anteil von rund 22 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt ist Nordrhein-Westfalen das Land mit der höchsten Wirtschaftsleistung.

    Das Land Nordrhein-Westfalen wurde 1946 von der britischen Besatzungsmacht aus der preußischen Provinz Westfalen und dem Nordteil der ebenfalls preußischen Rheinprovinz (Nordrhein) errichtet und 1947 um das Land Lippe erweitert.[3][11] Seit 1949 ist es ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Bis 1999 war Bonn alleiniger Regierungssitz der Bundesrepublik.[12] Infolge des Hauptstadtbeschlusses behielten die Bundesministerien ihre Dienstsitze in Bonn, dem das Berlin/Bonn-Gesetz bedeutende Regierungsfunktionen als Bundesstadt garantiert.[13] Heute ist Bonn der zweite Regierungssitz der Bundesrepublik und beherbergt zahlreiche Bundesbehörden und Nichtregierungsorganisationen. Als Deutschlandsitz der Vereinten Nationen (UN) weist die Bundesstadt Bonn mit einer Vielzahl von UN-Organisationen einen hohen Grad internationaler Verflechtung auf.[14][15]

    Kulturell ist Nordrhein-Westfalen kein einheitlicher Raum; besonders zwischen dem Landesteil Rheinland einerseits und den Landesteilen Westfalen und Lippe andererseits bestehen deutliche Unterschiede insbesondere im traditionellen Brauchtum. Das Land beherbergt eine Vielzahl von bedeutenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

    1. ? ?Die Amtssprache ist deutsch?, vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Bekanntmachung der Neufassung vom 12. November 1999. § 23. Amtssprache. Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, 12. November 1999, abgerufen am 14. November 2012.
    2. ? Gesetz zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992 vom 9. Juli 1998. In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1998 Teil II, Nr. 25. Bonn 16. Juli 1998 (archivierte Kopie. [Memento vom 27. Februar 2016 im Internet Archive] [PDF; 214 kB] Anmerkung: Teil II und einzelne Bestimmungen des Teils III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen werden im Land Nordrhein-Westfalen auf die Regionalsprache Niederdeutsch angewendet.).
    3. ? a b Verordnung Nr. 46, Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder (1946). In: verfassungen.de. 23. August 1946, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2017; abgerufen am 28. Mai 2024.
    4. ? Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2022 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 20. Juni 2023. (Hilfe dazu)
    5. ? statista Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Abgerufen am 7. Juli 2022.
    6. ? Vorläufiger Schuldenstand der Länder. Statistisches Bundesamt, 30. Juni 2020, abgerufen am 12. November 2020.
    7. ? Arbeitslose und Arbeitslosenquoten ? Deutschland, West/Ost, Länder und Regionaldirektionen (Zeitreihe Monatszahlen ab 1991). In: statistik.arbeitsagentur.de. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 4. Januar 2024.
    8. ? Verwendung der Abkürzung NRW bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz vom 17. Februar 1999 ? V B 5/17 ? 10.10. Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen ? Referat 56 Redaktion-, 17. Februar 1999, abgerufen am 8. Februar 2012: ?Die im [?] Sprachgebrauch [?] übliche Abkürzung NRW [?] geht auf eine [?] Bitte des Ministerpräsidenten [?] zurück. Dabei wurde aber klargestellt, dass es bei der Abkürzung NW verbleibt, soweit Nordrhein-Westfalen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften abgekürzt anzuführen ist. [?] Die Landesregierung hat nun am 20. Oktober 1998 beschlossen, dass bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes die Abkürzung NRW anstelle von NW aufzunehmen ist. In neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes sowie im dienstlichen Schriftverkehr sind bei der Angabe von Fundstellen ausnahmslos die neuen Bezeichnungen [?] zu verwenden.?
    9. ? Parlamentarischer Rat: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Präambel, Art 20 I GG. In: Website Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt. Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1949, abgerufen am 23. Juni 2023 (zitiert nach Walter Schmitt Glaeser (SG) Nordrhein-Westfalen in Horst Tilch, Frank Arloth (Hrsg.): Deutsches Rechts-Lexikon Teil 2, G?P, Verlag C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-48053-5).
    10. ? Art. 1 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
    11. ? Verordnung Nr. 77, Land Lippe. (PDF; 480 kB) In: lwl.org. 21. Januar 1947, abgerufen am 28. Mai 2024.
    12. ? Politisches Bonn. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.
    13. ? Jörg Bogumil, Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2., überarbeitete Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16172-3, S. 157.
    14. ? Deutsche UNO-Stadt. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.
    15. ? UN-Organisationen. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.


    Referenzfehler: <ref>-Tags existieren für die Gruppe A, jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="A" />-Tag gefunden.