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Grundbuchauszug Regensburg


Heute 26.04.2024 **** Grundbuch von Regensburg beantragen
Die bayerische Stadt Regensburg liegt an der Donau im Südosten Deutschlands und ist für ihr gut erhaltenes mittelalterliches Zentrum bekannt. Eines ihrer Wahrzeichen ist die Steinerne Brücke aus dem 12. Jh. Sie ist 310 m lang, hat 16 Bögen und verbindet den Stadtteil Stadtamhof mit der Altstadt. Ein weiteres wichtiges Wahrzeichen ist der gotische Dom aus dem 13. Jh. mit seinen Zwillingstürmen. Hier sind die Regensburger Domspatzen zu Hause. In der Walhalla, einer im Stil des Parthenon erbauten Gedenkstätte östlich der Stadt, werden bedeutende deutsche Persönlichkeiten geehrt.

Postleitzahl (PLZ): 93047-93059

Ort: Regensburg

Bundesland: Bayern

Regierungsbezirk: Oberpfalz

Landkreis: Regensburg

Höhe über Normal Null: 337m

Fläche: 80,7 km2

Einwohner: 150.894

Bevölkerungsdichte: 1870 Einw/km2

Telefonvorwahlen: 0941

KFZ-Kennzeichen: R

Ortsteile: Der Amtsgerichtsbezirk umfasst den Landkreis Regensburg und die Stadt Regensburg. Das Amtsgericht Regensburg gehört zum Landgerichtsbezirk Regensburg, dieser wiederum zum Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Im Osten reicht der Amtsgerichtsbezirk bis Wörth a.d.Donau, im Süden bis Schierling, im Westen bis nach Hemau bzw. Beratzhausen und im Norden bis Kallmünz. Insgesamt leben rund 182.000 Menschen in diesem Bezirk.

Gemeindeschlüssel 09 3 62 000

Stadtgliederung: 18 Stadtbezirke

Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 1 93047 Regensburg

Internetseite: www.regensburg.de

Bürgermeister: Joachim Wolbergs (SPD)

Eine der ältesten bekannten Fotografien Regensburgs (Baubeginn der Turmhelme des Doms) um 1866 Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern. Seit dem 13. Juli 2006 gehört die weitgehend erhaltene Regensburger Altstadt samt Stadtamhof mit ihren historischen Ensembles und Baudenkmälern zum UNESCO-Welterbe.

Eine der ältesten bekannten Fotografien Regensburgs (Baubeginn der Turmhelme des Doms) um 1866 Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern. Seit dem 13. Juli 2006 gehört die weitgehend erhaltene Regensburger Altstadt samt Stadtamhof mit ihren historischen Ensembles und Baudenkmälern zum UNESCO-Welterbe.

Stadtbezirke Regensburg Innenstadt, Stadtamhof, Steinweg-Pfaffenstein, Sallern-Gallingkofen, Konradsiedlung-Wutzlhofen, Brandlberg-Keilberg, Reinhausen, Weichs, Schwabelweis, Ostenviertel, Kasernenviertel, Galgenberg, Kumpfmühl-Ziegetsdorf-Neuprüll, Großprüfening-Dechbetten-Königswiesen, Westenviertel, Ober-/Niederwinzer-Kager, Oberisling-Leoprechting-Graß, Burgweinting-Harting

Grundbuchauszug Deutschland und Regensburg hier bestellen. Auszüge aus dem Grundbuch hier für die Region Regensburg beantragen.

ALKIS ist das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem, kurz ALKIS®, ist das bundeseinheitliche Datenmodell, das künftig die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert

 



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Eine Abschrift aus dem Grundbuch, also einen Grundbuchauszug erhalten Sie zum Beispiel bei deinGrundbuch.de. oder bei Grundbuch24.de. Dort können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, bestellen, haben einen persönlichen Ansprechpartner und brauchen erst nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen bezahlen. Das ist bequem und sicher - Einfach super!

 

 

Alles rund um das Grundbuch

Was ist das Grundbuch?


Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?


Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Bestellung des Grundbuchauszugs auch online. Diese Angebote sind besonders verlockend, da sie Ihnen einen Gang zum Amt ersparen.

Doch Achtung: Diese Dienste sind häufig mit hohen Gebühren verbunden oder erbringen keine Dienstleistung! Ihre Daten müssen Sie bei den entsprechenden Anbietern trotzdem angeben und eine Unterschrift ist ebenfalls Pflicht. Die Zeitersparnis ist also nur auf Druck und Versand des Antrags beschränkt. Vorsicht bei Anbietern im Internet!

Grundbuchauszug anfordern: So wird‘s gemacht!


Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und was das kostet.

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?


Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Ist es erforderlich einen Notar aufzusuchen?


Das Grundbuchverfahren, wie es in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird, ist ein komplexes Konstrukt mit strengen Formvorschriften. Um die erforderlichen Erklärungen einzureichen, sind öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, das Grundbuchamt ist jedoch in der Regel nicht dazu berechtigt, diese entgegenzunehmen. Die Aufnahme dieser Urkunden und die Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften müssen daher in den meisten Bundesländern beim Notar durchgeführt werden. Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen und erhalten wollen, müssen Sie nicht zu einem Notar. Hier erhalten Sie bequem und einfach Ihren Grundbuchauszug.

Reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug?


Bevor Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift brauchen. Ob Sie eine einfache Kopie oder einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, wird von der Stelle entschieden, der Sie das Dokument vorlegen müssen. Oft reicht eine einfache Kopie nicht aus. In diesem Fall muss der Grundbuchauszug amtlich beglaubigt werden und ist damit offiziell sowie rechtlich unanfechtbar. In der Regel sind es beispielsweise Banken, die einen beglaubigten Grundbuchauszug fordern. Für persönliche Zwecke reicht jedoch in aller Regel eine Kopie aus.

Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern?


Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
• Eigentümer der Immobilie ist
• Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
• Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
• als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will zum Beispiel ein
• Wegerecht hat als
• Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist eine
• Vollmacht des Eigentümers hat eine
• Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.

Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Für die Dienstleistung wird hier eine Aufwandsentschädigung sowie für jeden Grundbuchauszug 10 Euro erhoben. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.

Wer hat berechtigtes Interesse?


Wer also ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug hat, kann diesen mit wenig Aufwand und für vergleichsweise kleines Geld beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Für Verkäufer bietet der Grundbuchauszug übrigens einen weiteren Vorteil als die bloße Information: Er schafft mit ihm Vertrauen beim potenziellen Käufer. Hierbei sollte der Verkäufer jedoch auf die Aktualität des Grundbuchauszuges achten, damit auch alle notwendigen Informationen daraus zu entnehmen sind

Was ist Grundbucheinsicht?


Die Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann. Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder als Mieter oder bei einer Finanzierung. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch und besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung eins, zwei und drei. Eine Abschrift aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) wird zum Beispiel auch benötigt bei der Erstellung von Wertermrittliungsgutachten und Beleihungswertgutachten bei Neufinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und setzt das berechtigte Interesse voraus.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?



• Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
• Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
• Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?


Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 49/00/54.9/N

Längengrad: 12/06/06.3/E

Bundesland: Bayern

Landkreis:

Höhe: 337

PLZ: 93047?93059

Vorwahl: 0941

Gemeindeschlüssel: 09362000

Gliederung: 18 Stadtbezirke

Website: [https://www.regensburg.de/ www.regensburg.de]

Bürgermeister: Gertrud Maltz-Schwarzfischer

Partei: Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der aus Süden anströmenden Donau, die nach der Einmündung des linken Nebenflusses Naab vom West-Ost-Höhenzug der Winzerer Höhen gezwungen wird, ihren Lauf in Richtung Osten zu verändern. Im Stadtgebiet von Regensburg verläuft die Donau ? nördlich begleitet vom Europakanal ? in zwei Armen mit den dazwischen liegenden zwei großen, besiedelten Donauinseln Oberer Wöhrd (östlicher Zipfel Jahninsel unter der Steinernen Brücke) und Unterer Wöhrd. Danach folgt die Einmündung des von Norden anfließenden Nebenflusses Regen gemeinsam mit dem Europakanal in die Donau.
Regensburg
Wappen Deutschlandkarte
Regensburg
Deutschlandkarte, Position der Stadt Regensburg hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 49° 1? N, 12° 6? OKoordinaten: 49° 1? N, 12° 6? O
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Oberpfalz
Höhe: 337 m ü. NHN
Fläche: 80,86 km2
Einwohner: 157.443 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 1947 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 93047?93059
Vorwahl: 0941
Kfz-Kennzeichen: R
Gemeindeschlüssel: 09 3 62 000
Stadtgliederung: 18 Stadtbezirke
Adresse der
Stadtverwaltung:
Rathausplatz 1
93047 Regensburg
Website: www.regensburg.de
Oberbürgermeisterin: Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD)
Lage der Stadt Regensburg in Bayern
KarteStraubingWürzburgSchwabachSchweinfurtRegensburgRosenheimNürnbergNürnbergPassauLandshutMemmingenKaufbeurenKempten (Allgäu)IngolstadtFürthHofErlangenCoburgBayreuthBambergAugsburgMünchenAschaffenburgAmbergAnsbachLandkreis WürzburgLandkreis Wunsiedel im FichtelgebirgeLandkreis Weißenburg-GunzenhausenLandkreis Weilheim-SchongauLandkreis UnterallgäuLandkreis TraunsteinLandkreis TirschenreuthLandkreis Straubing-BogenLandkreis StarnbergLandkreis SchweinfurtLandkreis SchwandorfLandkreis Rottal-InnLandkreis RothLandkreis RosenheimLandkreis Rhön-GrabfeldLandkreis RegensburgLandkreis Pfaffenhofen an der IlmLandkreis RegenLandkreis PassauLandkreis OstallgäuLandkreis OberallgäuLandkreis Nürnberger LandLandkreis Neu-UlmLandkreis Neustadt an der WaldnaabLandkreis Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimLandkreis Neumarkt in der OberpfalzLandkreis Neuburg-SchrobenhausenLandkreis MünchenLandkreis Mühldorf am InnLandkreis MiltenbergLandkreis MiesbachLandkreis Main-SpessartLandkreis Lindau (Bodensee)Landkreis LichtenfelsLandkreis LandshutLandkreis Landsberg am LechLandkreis KulmbachLandkreis KronachLandkreis KitzingenLandkreis KelheimLandkreis HofLandkreis HaßbergeLandkreis GünzburgLandkreis Garmisch-PartenkirchenLandkreis FürthLandkreis FürstenfeldbruckLandkreis Freyung-GrafenauLandkreis FreisingLandkreis ForchheimLandkreis Erlangen-HöchstadtLandkreis ErdingLandkreis EichstättLandkreis EbersbergLandkreis Donau-RiesLandkreis Dingolfing-LandauLandkreis Dillingen an der DonauLandkreis DeggendorfLandkreis DachauLandkreis CoburgLandkreis ChamLandkreis Berchtesgadener LandLandkreis BayreuthLandkreis BambergLandkreis Bad Tölz-WolfratshausenLandkreis Bad KissingenLandkreis AugsburgLandkreis AschaffenburgLandkreis AnsbachLandkreis Amberg-SulzbachLandkreis AltöttingLandkreis Aichach-FriedbergBodenseeSchweizÖsterreichBaden-WürttembergHessenTschechienSachsenThüringen
Karte
Historische Altstadt (2023)
Die Steinerne Brücke (südlicher Teil) und der Dom St. Peter
Regensburg mit Dom
Eine der ältesten bekannten Fotografien Regensburgs: Steinerne Brücke, Salzstadel und Dom von Stadtamhof aus gesehen (letzterer noch ohne Turmhelme) um 1860
Barockrathaus
Altes Rathaus mit Reichssaal, Tagungsort des Immerwährenden Reichstags (Panorama-Aufnahme)
Neues Stadtlogo seit 2009

Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch lateinisch Ratisbona oder Ratispona) liegt in Ostbayern und ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz. Die kreisfreie Stadt ist auch Sitz des Landrats des gleichnamigen Landkreises. Die Stadt ist eines der drei bayerischen Regionalzentren und hat 157.443 Einwohner (31. Dezember 2022). Damit steht die Stadt nach München, Nürnberg und Augsburg an vierter Stelle der Großstädte Bayerns. Die Stadt ist Bischofssitz der im Jahr 739 errichteten Diözese Regensburg.

Die Stadt Regensburg hat römische Wurzeln, Nach ca. 175 wurde im östlichen Bereich des heutigen Stadtgebiets das Legionslager Castra Regina errichtet, geschützt von einer weit nach Westen ausgreifenden Schutzmauer mit drei Toren, mit Wasser versorgt vom Vitusbach. Im Mittelalter wurde Regensburg Reichsstadt. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt bis 1806 zum Sitz des Immerwährenden Reichstags des Heiligen Römischen Reichs gemacht.

Wirtschaftlich ist Regensburg stark geprägt vom verarbeitenden Gewerbe (Automobilbau, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mikroelektronik). Mit 760 sozialversicherten Beschäftigten je 1000 Einwohner hat Regensburg eine hohe Arbeitsplatzdichte.[2] Die Arbeitslosigkeit liegt etwas unter dem bayerischen Landesdurchschnitt (Januar 2019: 2,9 %; Landesdurchschnitt Januar 2019: 3,3 %[3][4]). Seit 1962 ist Regensburg Sitz der Universität Regensburg als einer von heute drei Hochschulen in der Stadt.[5] 1978 begann der Bau des zugehörigen Universitätsklinikums. Als erster Bauabschnitt nahm 1984 die Zahnklinik den Betrieb auf, und 1992 begann im Klinikum der allgemeine stationäre Betrieb.

Seit dem 13. Juli 2006 gehört das Ensemble Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof mit seinen historischen Baudenkmälern zum UNESCO-Welterbe.[6]

  1. ? Genesis Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-003r Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtag (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. ? Statistik kommunal 2013. (PDF; 1,2 MB) Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten für die Kreisfreie Stadt Regensburg. In: statistik.bayern.de. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Juni 2014, S. 9 i. V. m. S. 6, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2015; abgerufen am 2. Juni 2019 (aus Beschäftigten- im Verhältnis zur Einwohnerzahl errechnet).
  3. ? Stadt Regensburg ? Abteilung Statistik. Abgerufen am 15. Mai 2022.
  4. ? Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt im Überblick ? Berichtsmonat Januar 2019 ? Bayern, Bundesland. In: Bundesagentur für Arbeit Statistik. Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 7. April 2023.
  5. ? Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern. (PDF; 651 kB) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, 21. Februar 2018, archiviert vom Original am 18. Juli 2018; abgerufen am 18. Juli 2018.
  6. ? Eintrag auf der Website des Welterbezentrums der UNESCO (englisch und französisch).