Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherinformationen und Nutzungsverabredung
Nutzungsbedingungen für die Besteller unter Grundbuch24.de
Die ImmoWert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH als Betreiber der Website
www.grundbuch24.de ermöglicht nationale und internationale Online-Bestellungen für Kunden. Die
Online-Bestellung ist übersichtlich, zuverlässig und erreicht den Empfänger in Echtzeit, in der Regel ist
das weniger als eine Sekunde. Mit dem Zugriff auf grundbuch24.de erklären Sie sich mit folgenden
Nutzungsbedingungen einverstanden und bestätigen, dass Sie die rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit
der Website grundbuch24.de verstehen und anerkennen:
(1) Der Besteller verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse, um grundbuch24.de nutzen zu können. Die Anmeldung
ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Es kann nur jeweils ein einziger Nutzer pro
E-Mail-Adresse registriert werden.
(2) Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bewertungen mit strafbarem Ziel und Inhalt
ausnahmslos und ohne Rückfrage zu entfernen und sich darauf beziehende Usernamen / Accounts im Zusammenhang
von Bewertungen unmittelbar zu deaktivieren. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
(3) Dem Besteller ist es untersagt, Werbung in Bewertungskommentaren zu betreiben.
Vertragsabschluss
(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot auf Abschluss eines dementsprechenden Vertrages dar. Wenn Sie Ihre
Bestellung bei grundbuch24.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine Bestellbestätigung per E-Mail, die das
Zustandekommen eines Vertrages und den Inhalt Ihrer Bestellung dokumentiert.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht für den Besteller grundlegend nicht, da speziell auf Anforderung hin eine
Dienstleistung durchgeführt wird. Ein Abbruch einer laufenden Dienstleistung ist jedoch individuell
zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit den Kundenwunsch, Abbruch einer laufenden Dienstleistung, dem
Betreiber per E-Mail, per Fax, per Post oder telefonsich mitzuteilen.
Missbrauch
Sämtliche Missbräuche des Bestellportals werden gerichtlich verfolgt.
Beschwerden und Mängelhaftung
(1) Die mit der Bestellbestätigung übermittelte voraussichtliche Lieferzeit stellt keinen wesentlichen
Vertragsbestandteil dar, sondern dient lediglich der Information.
(2) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten Beschwerden nicht mit dem jeweiligen Bearbeiter geklärt
werden können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Zentrale über das vom Betreiber bereitgestellte
Kommunikationsportal (Help-Center: https://direktantrag.com/ helpcenter/ customer/ display/ ).
Vertragsdurchführung
Sofern die Bestellinformationen (Kundendaten und Inhalt der Bestellung) nicht explizit abgeändert werden,
sind diese Angaben verbindlich und es erfolgt die Lieferung auf der Grundklage des zum Zeitpunkt der
Bestellung übermittelten Informationsstandes an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Eine Änderung der Bestellinformationen kann nur unter Nennung der Bestellnummer und E-Mail-Adresse
(Secur-Check) erfolgen. Eine Berücksichtigung von Änderungswünschen erfolgt grundsätzlich über das vom
Betreiber bereitgestellte Kommunikationsportal (Help-Center: https://direktantrag.com/ helpcenter/ customer/
display/ ) Die Kommunikation per E-Mail ist grundsätzlich erwünscht (Der Secur-Check ist dabei zu beachten
und verpflichtend).
Der Versand von bestellten Produkten erfolgt vorwiegend per Post. Der Betreiber kann individulell
entscheiden, ob die Bereitstellung von Produkten darüber hinaus per E-Mail oder zum Herunterladen erfolgt.
Der Betreiber behält sich vor, sich von der Bestellung einseitig zu lösen. Falls ein elektronisches Produkt
verfügbar ist, wird dieses in der Regel innerhalb von 24h, in allen anderen Fällen in der Regel innerhalb
von sieben Werktagen, ab Eingang der Kundenvollmacht, zugesandt.
Bei hohem Bearbeitungsstand Dritter (z.B. Grundbuchämter), kann die Bearbeitungszeit länger dauern. Eine
verbindliche Lieferzeit der bestellten Produkte wird nicht vereinbart. Der Betreiber wird ausschließlich für
die Anforderung der Produkte vom Kunden beauftragt. Die Erteilung und der Versand der Produkte obliegt, in
Abhängigkeit der zum Bestellzeitpunkt getätigten Angaben, vorrangig der zuständigen Behörde. Der Betrag für
die Dienstleistung wird per Zustellung der Rechnung fällig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig,
dass die Rechnung dem Kunden ausschließlich digital im Dateiformat PDF zur Verfügung gestellt wird. Ein
Versand der Rechnung in Papierform per Post erfolgt gegen Aufpreis. Nachgelagerte Gebühren, z.B.
Kostenrechnungen Dritter, wie z.B. des zuständigen Amtsgerichts oder des zuständigen Katasteramts für die
jeweiligen Produkte, zahlt der Kunde exklusive (es wird auf die Produktbeschreibungen verwiesen). Der
Endpreis beträgt dann die Gebühr der Anfordeurng des Servicedienstleisters plus die Gebühr der amtlichen
Stelle für jedes amtlich ausgestellte Dokument. Für jedes Dokument wird in der Regel eine amtliche Gebühr
erhoben. Beispielsweise können für das Sondernutzungsrecht an einer Eigentumswohnung mit PKW-Stellplatz mehr
als ein Grundbuch erforderlich sein. Es wird dann eine Gebühr für jeden Grundbuchauszug fällig.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Dienstleistung auch dann fällig werden, wenn falsche oder
fehlende Angaben z.B. zu Blatt-Nr., Adresse oder Eigentümer gemacht wurden und deshalb kein Produkt zur
Verfügung gestellt werden kann. Eine schriftliche Vollmacht liegt im Leistungsbereich des Kunden. Für die
sofortige Bearbeitung sowie für die Abstimmung mit der zuständige Behörde ist eine Vollmacht, gezeichnet vom
Besteller, vorteilhaft. Die bereits vorausgefüllte Vorlage finden Sie im Kundenportal. Insofern keine
Rückmeldung innerhalb der nächsten zwei Tage nach Beauftragungseingang eingeht oder die Beauftragung u.a.
mit fehlenden Nachweisen zum berechtigten Interesse z.B. nach § 12 GBO vorliegt, wird die Bestellung mit den
vorliegenden Daten und Anlagen gleichwohl bearbeitet. Die Erklärung gegenüber der Behörde im Namen des
Kunden erfolgt in Textform, eine eigene Unterschrift ist nicht erforderlich und erfolgt in diesem Fall durch
eine elektronische Unterschrift ohne qualifizierte elektronische Signatur (siehe Absatz "eSignatur").
Bei Rückfragen wird sich die zuständige Stelle dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Fragen zum
Bearbeitungsstand sind direkt an die zuständige Behörde zu richten. Wir verweisen insbesondere auf den
Geltungsbereich der Grundbuchordnung. Wird die Dienstleistung und das Produkt ausschließlich per E-Mail
gewünscht, so fallen zusätzlich zum Kaufpreis fünf Euro Dienstleistungsgebühr zzgl. der Kosten des
jeweiligen Produkts durch die Ämter an. Dieser Lieferwunsch ist keine Standardleistung und kann zusätzlich
bestellt werden.
Gegenstand des Vertragsverhältnisses bei der Verwendung des Wohn- un.
Nutzflächenrechners:
Der Kunde kann den Zugang zu einer Online-Software erwerben. Es besteht die
Möglichkeit der Beauftragung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Online-Software, mit deren
Hilfe Wohnflächenberechnungen gemäß WoFlV oder nach DIN für Immobilien erstellt werden können. Der
Funktionsumfang der Online-Software beinhaltet die Erstellung von ausdruckbaren Wohnflächenberechnungen
gemäß WoFlV oder DIN.
Der Nutzer leistet im Gegenzug eine einmalige Zahlung, um Zugang zur aktiven
Nutzung dieser Online-Software zu erhalten und diese nutzen zu können. Die Nutzung dieser Online-Software
setzt eine bestehende Internetverbindung des Nutzers voraus. Eine Nutzung der Software ohne bestehende
Internetverbindung ist nicht möglich. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung eines einmaligen Entgelts je
bestellter Dienstleistung zur Nutzung der Berechnungssoftware der Online-Software. Die Zahlung ist im Voraus
für die bestellte Dienstleistung zu entrichten. Der Nutzer ist alleinig für die Erstellung seiner
Wohnflächenberechung mit der bereitgestellten Software und/oder Dienstleistungen verantwortlich und hat
diese sorgfältig zu prüfen. Sobald der Nutzer eine Berechnung fertiggestellt hat, kann der Nutzer diese
Berechnung drucken, indem er auf das Symbol „Drucken" oderr "PDF erstellen" klickt. Der Nutzer wird von der
Online-Software einmal darauf hingewiesen, dass er, nachdem er auf „Drucken“ geklickt hat, keine Änderungen
mehr durchführen kann. Zudem wird für eine Nutzung der Software ein Internet-Browser benötigt, der auf dem
Endgerät installiert sein muss, über das der Zugriff auf die Online-Software erfolgt. Die Online-Software
wird über den Softwareanbieter ausgeführt. Eine Benutzerinteraktion erfolgt über den Browser des
Nutzers.
Soweit Online-Software, Dienstleistungen und Services kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
des Bestellers oder von Dritten ergibt sich daraus nicht.
Serverausfallzeiten können vom Betreiber
und Verkäufer nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Kunde kann aufgrund von Serverausfallzeiten keine
Ansprüche gegen den Verkäufer und Betreiber geltend machen. Für Störungen innerhalb der
Internetinfrastruktur oder Teilbereichen (Subnetzen) davon wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird
keine Haftung bei Schäden an Datenbanken sowie teilweisem oder vollständigem Datenverlust der vom Kunden
gespeicherten Informationen übernommen.
Telefonischer Support ist in den Dienstleitungen und
abgeschlossenen Vereinbarungen nicht enthalten und kann gesondert bestellt werden. Die Vertragsparteien sind
sich darüber einig, dass die Kommunikation per E-Mail erfolgt.
Widerrufsrecht:
Der Auftrag wird für gewöhnlich sofort bearbeitet, nach Beginn
der Bearbeitung ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Der Kunde ist damit einverstanden und verlangt
ausdrücklich, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung begonnen
wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung, z.B. die erfolgte Anforderung der
Dokumente oder die Bereitstellung eines digitalen Produktes, mein Widerrufsrecht verliere. Andernfalls haben
Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns (ImmoWert Experts Sachverständige Ingenieure und Verlagsgesellschaft mbH, Clara-Zetkin-Str.
10A, 01796 Pirna, Fax: 03501 / 599 344 8, E-Mail: Servicedienstleister über Storno infomieren) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Bei vollständiger
Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn
der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst
begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine
Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den
Anbieter verliert. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der
pauschalierte Schadensersatz für den Fall der vorzeitigen Kündigung beträgt neun Euro brutto. Der Widerruf
ist per E-Mail, Fax oder per Post zu senden.
Alle Bestellungen von digitalen Inhalten sind bindend,
soweit Sie ausdrücklich ihr Einverständnis zur Ausführung des Vertrages gegeben und bestätigt haben, dass
Sie Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts durch Beginn der Ausführung des Vertrages haben. Sie haben
also das Recht, Ihre Bestellung bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss zu widerrufen solange Sie nicht
ausdrücklich Ihr Einverständnis zur Durchführung des Vertrags gegeben haben; nach ausdrücklich erteilter
Einverständniserklärung zur Durchführung des Vertrags ist der Widerruf nicht mehr möglich.
Hinweise und Informationen zur elektronische Signatur, eSignatur
(1) Zusammenfassung der Legalität der elektronischen Signatur
Da Deutschland einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU") ist, gelten die Bestimmungen der
EU-Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
Identifikations- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (die eIDAS-Verordnung)
in Deutschland und gelten unmittelbar. Die eIDAS-Verordnung hebt die Richtlinie 1999/93/EG auf. Diese
Verordnung regelt in ihrem Kapitel 3 "Vertrauenswürdige Dienste" und unter Abschnitt 4 "Elektronische
Signaturen" die Verwendung elektronischer und digitaler Signaturen in der gesamten EU, einschließlich
Deutschland.
Um eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten, hat Deutschland zusätzlich ein Gesetz zur Umsetzung von
eIDAS verabschiedet, das sogenannte Trust Services Act (Vertrauendienstegesetz oder VDG), das darauf
abzielt, die Nutzung elektronischer Treuhanddienste in Deutschland zu erleichtern. Das Gesetz trat am 29.
Juli 2017 in Kraft.
Die meisten der einschlägigen deutschen nationalen Vorschriften finden Sie im BGB. Das deutsche Recht
enthält viele Bestimmungen, die bestimmte Formularanforderungen festlegen, insbesondere die "schriftliche
Form". Die Schriftform ist beispielsweise nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für die Kündigung eines
Mietvertrags, die Mitteilung einer Abtretung von Rechten oder die Abtretung von Rechten, die einer Hypothek
zugrunde liegen, erforderlich. Das BGB enthält verschiedene "Formulare", für die bestimmte Arten von
Erklärungen vorliegen müssen, um gültig zu sein, z.B. (i) "schriftliche Form", (ii) "Textform" und (iii)
"vereinbarte Form". Das BGB besagt, dass die Schriftform durch elektronische Form ersetzt werden kann, es
sei denn, das Gesetz führt zu einem anderen Schluss.
(2) Arten der elektronischen Signatur
eIDAS unterscheidet zwischen drei Arten elektronischer Signaturen: einer einfachen "elektronischen
Signatur", einer "fortgeschrittenen elektronischen Signatur" (AES) und einer "qualifizierten elektronischen
Signatur" (QES).
Eine einfache "elektronische Signatur" sind Daten in elektronischer Form, die anderen Daten in
elektronischer Form beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die vom Unterzeichner zur
Unterzeichnung verwendet werden (Artikel 3.10 eIDAS).
Eine "fortgeschrittene elektronische Signatur" (AES) ist eine elektronische Signatur, die einige zusätzliche
Anforderungen erfüllt, damit ein höheres Maß an Vertrauenswürdigkeit erfüllt werden kann.
Eine "qualifizierte elektronische Signatur" (QES) ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von
einem qualifizierten Gerät zur Erstellung elektronischer Signaturen erstellt wird und auf einem
qualifizierten (digitalen) Zertifikat für elektronische Signaturen basiert (Artikel 3.12 eIDAS). Dieses
Zertifikat muss von einem Vertrauensdienstleister ausgestellt werden, der auf einer vertrauenswürdigen Liste
qualifizierter Vertrauensdienstleister eines EU-Mitgliedstaats steht, und das qualifizierte Gerät zur
Erstellung elektronischer Signaturen muss von einem EU-Mitgliedstaat zertifiziert sein. Eine "qualifizierte
elektronische Signatur" ist die einzige Stufe der elektronischen Signatur, die in den EU-Mitgliedstaaten
einen besonderen Rechtsstatus hat und rechtlich als Äquivalent zu einer schriftlichen Signatur anerkannt
wird (Artikel 25.2 eIDAS).
Das deutsche Recht definiert keine elektronische Signatur, die von eIDAS unabhängig ist.
(3) Dokumente, die elektronisch signiert werden können
Im Allgemeinen müssen Verträge in keiner bestimmten Form vorliegen, um gültig zu sein. Sofern das deutsche
Recht die Verwendung elektronischer Signaturen weder direkt noch indirekt verbietet oder die Verwendung der
"schriftlichen Form" vorschreibt (die die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
erfordert), kann jede nicht qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden. Die folgenden
Vertragskategorien verlangen nach deutschem Recht in der Regel keine „schriftliche Form“:
Personalwesen (außer Beendigung von Arbeitsverhältnissen); Beschaffung (außer Abschluss von
Ratenlieferverträgen); Unternehmensentschließungen; NDAs; Softwarelizenzierung; Gesundheitswesen; Bankwesen;
Immobilien (außer Mietverträgen, Übernahme von Hypothekenschulden und Mitteilung über die Abtretung einer
Forderung, die einer Hypothek zugrunde liegt); Kreditvergabe (mit Ausnahme der Mitteilung der
Rechtsabtretung durch den Gläubiger an den Schuldner und Gültigkeit einer Urkunde, in der dem Inhaber der
Urkunde eine Leistung zugesagt wird); Chattelpapier; Versicherung; Bildung; Biowissenschaften;
Technologiesektor; zu notierende Dokumente; Verbrauchertransaktionen und Regierungsanmeldungen
(4) Weitere Anleitung
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurde, weist
vollständig nach, dass die Erklärung vom Inhaber des Signaturschlüssels abgegeben wurde, sofern das
qualifizierte unterzeichnete elektronische Dokument selbst authentisch ist. Nach der Deutschen
Zivilprozessordnung liefert eine qualifizierte elektronische Signatur einen Echtheitsnachweis „prima facie“.
Der Gegner der Beweise darf diese Annahme nur widerlegen, indem er Fakten vorlegt, die belegen, dass die
Erklärung nicht mit dem Willen des Unterschriftenschlüsselinhabers abgegeben wurde.
Nicht qualifizierte elektronische Signaturen profitieren von der Nichtdiskriminierungsklausel, die vorsieht,
dass die Rechtswirkung und Zulässigkeit einer elektronischen Signatur nicht als Beweismittel vor Gericht
abgelehnt werden sollten, nur weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie nicht den Anforderungen
einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht. Bei einfachen elektronischen Signaturen und
fortgeschrittenen elektronischen Signaturen gibt es keine spezifischen Privilegien in Bezug auf die
Beweislast oder die Beweisbewertung. Um die Zuverlässigkeit für jede nicht qualifizierte elektronische
Signatur zu gewährleisten, können die Parteien Authentifizierungsmethoden und ein Überwachungsprotokoll
verwenden.
Schlussbestimmungen
Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und dienen nicht als
Rechtsberatung. Die Gesetze, die den Gegenstand regeln, können sich schnell ändern, so dass der Betreiber
nicht garantieren kann, dass alle Informationen auf dieser Website aktuell oder korrekt sind. Sollten Sie
spezifische rechtliche Fragen zu den Informationen auf dieser Website haben, sollten Sie sich an einen
lizenzierten Anwalt in Ihrer Nähe wenden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts,
auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches
gilt für eventuelle Regelungslücken.
Status und Aktualisierung: online seit 2020-06-09,
IW-2022-01-10, IW-2022-07-21