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Wohnfläche berechnen lassen online beim Marktführer

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Bei uns erhalten Sie werktags eine Antwortgarantie innerhalb von 24 Stunden. Erhalten Sie Statusupdates und profitieren Sie von einem erprobten und kundenorientierten Kommunikationssystem.

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Wohnflächenberechnung online anfordern

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir erstellen deutschlandweit Wohnflächenberechnung. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Aufstellung der Wohnfläche. Eine Wohnflächen-Berechnung ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten, für die Grundsteuererklärung, für die Überprüfung von m² in Kaufverträgen und Mietverträgen oder die Feststellungserklärung. Von uns erstellte Wohnflächenberechnung sind alle vom Gutachter gestempelt.

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Wir kümmern uns deutschlandweit um die Erstellung von Wohnflächenberechnung und die Aufstellung von qualifizierten Flächenermittlungen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beauftragung von Wohnflächen-Berechnungen.

FAQ

Häufige Fragen zur Wohnflächen-Berechnung

Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.

Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Miete bei Mietwohnungen, oder für den Kaufpreises beim Immobilienkauf von Eigentumswohnungen und Häusern, beim Finanzieren für die Bank (Ertragswert für die Wertermittlung im Rahmen der Immobilienfinanzierung von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen). Die Nutzung einer Wohnfläche spielt auch bei Gebäude- und bei Hausratversicherungen eine wichtige Rolle. Das Verhältnis der Wohnfläche zum Brutto-Rauminhalt wird als Ausbauverhältnis bezeichnet. Bei der Wohnfläche gibt es normierte und nicht normierte Begriffe.

Es ist wchtig zu wissen, dass es in Deutschland, Österreuich und der Schweiz Rechtsgrundlage für die Berechnung der Wohnfläche gibt. So zum Beispiel in Deutschland die Zweite Berechnungsverordnung (BV), die Wohnflächenverordnung (WoFlV), das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), die DIN-Norm 277 sowie die DIN-Norm 283. Alle Berechnungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Deshalb ist der Verwendungszweck der Wohnflächenberechnung die Grundlage der Beerechnung. In der Regel wird die Wohnflächenberechnung benötigt für Finanzierung, also bei der Bank, für die Grundsteuer beim Ausfüllen der Formulare bei der Steuerreform für den Verkauf, Vermietung, beim Neubau etc.

Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie den Zweck der Berechnung der Wohnfläche wissen müssen, danach entscheidet sich die Berechnungsgrundlage:

  • Wohnflächenverordnung
  • Wohnraumförderungsgesetz
  • DIN 277
  • DIN 283

Es muss der genaue Zweck für die Wohnflächenberechnung bekannt sein, davon wird dann das Berechnungsmodell und die Norm abgeleitet. Folgende Berechnungsgrundlagen sind die wichtigsten:

  • Wohnflächenverordnung
  • Wohnraumförderungsgesetz
  • DIN 277
  • DIN 283

Genau zu prüfen ist der Verwendungszweck für die Berechnung in Deutschland, denn außer für den öffentlich geförderten Wohnungsbau leider kein einheitlicher Maßstab für die Wohnflächenermittlung existiert. Es gibt keinen eindeutigen Rechtsrahmen in Form einer Wohnflächenordnung. Die gängigste Methode ist die Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese ist ebenso Grundlage für die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Für Wohnraum auf dem freien Markt wird meistens die DIN-Norm DIN 277 herangezogen. Die veraltete DIN-Norm DIN 283 findet kaum noch Verwendung.

Prüfen Sie deshalb, oder fragen Sie konkrtet dort nach, wo die Wohnflächen-Berechnung vorgelegt werden soll, nach welchem Standard (Berechnungsgrundlage) die Aufstellung der Wohnfläche gewünscht ist. Am häufigsten wird die Wohnflächenberechnung durch die Wohnflächenverordnung oder durch die DIN 277/283 errechnet. Wir beraten Sie bei der Auswahl gern.

Wohnflächen-Berechnung einfach, schnell und bequem

Es wird eine Wohnflächenberechnung benötigt? Sie haben bei Grundbuch24.de die Möglichkeit die Wohnfläche berechnen zu lassen. Lassen Sie sich von Grundbuch24.de helfen! Lassen Sie einfach und bequem die Wohnfläche berechnen und erhalten Sie ein PDF, dass Sie vorlegen können.

Wohnfläche berechnen vom Profi - die Vorteile:

  • Für die Grundsteuererklärung
  • Bei Ankauf und bei Verkauf zur Überprüfung von m² im Kaufvertrag
  • Überprüfung von m² in Mietverträgen
  • Für die Bank bei Finanzierung
  • Für Feststellungserklärungen
  • Für Finanzamt
  • Vom Gutachter / Sachverständigen gestempelt

Die Wohnflächenberechnung wird im Vier-Augen-Prinzip erstellt und geprüft. Nach Freigabe durch den Sachverständigen wired diese mit Stempel und Unteschrift des Architekten zum herunterladen im persönlichen und geschützten Kundenportal zur Verfügung gestellt. So geht Wohnflächenberechnung heute.

Das berechtigte Interesse wird benötigt, wenn ein Dokument mit personenbezogenen, sensiblen Daten beantragt werden soll.
Anhand der folgenden kurzen Checkliste können Sie Ihr berechtigtes Interesse überprüfen.

Ein berechtigtes Interesse hat:

  • der Eigentümer der Immobilie
  • Erbe einer Immobilie, welcher Informationen zur Immobilie benötigt um über eine Erbantritt zu entscheiden.
  • Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie ist
  • Wegerechte hat
  • Mieter, welcher erfahren will ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist (erklärungsbedürftig)
  • Vollmacht des Eigentümers hat
  • Behörde, ein Gericht oder ein Notar
  • öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/li>

Für die Wohnflächenberechnung ist in der Regel kein berechtgtes Interesse nachzuweisen.

Die Kosten für die Erstellung einer Wohnflächenberechnung sind unterschiedlich je Objekt und Umfang. Bei Grundbuch24.de kann die Wohnfläche, qualifiziert mit Stempel vom Architekt ab einem Preis von 49,90 Euro gekauft werden.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Berechnungsarten für die Wohnfläche auf einen Blick:

Berechnung nach Wohnflächenverordnung

Berechnung nach DIN 277

Die Grundfläche entspricht nicht automatisch der Wohnfläche

Die Grundfläche entspricht der Wohnfläche

Die Raumhöhe spielt bei der Berechnung eine Rolle

Die Raumhöhe hat keine Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung

Die Fläche von Terrassen, Loggien und Balkonen zählt nur zu 25 bis 50 Prozent

Die Fläche von Terrassen, Loggien und Balkonen zählt ohne Abzüge in die Berechnung

Räume außerhalb einer Wohnung wie Keller, Heizungsraum oder Waschküche zählen nicht zur Wohnfläche

Räume außerhalb einer Wohnung wie Keller, Waschküche oder Heizungsraum zählen zur Wohnfläche

Die Fläche von Schwimmbädern und Wintergärten zählt zu 50 Prozent, sind sie beheizt: zu 100 Prozent

Ob beheizt oder unbeheizt: Wintergärten und Schwimmbäder zählen voll als Wohnfläche

Die Wohnflächenverordnung nach Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die zu einer Wohnung gehören. Dazu zählen nachstehend beispielsweise etwa:

  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Flure
  • Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume.

Für andere Räume und Flächen gelten bei der Wohnflächenverordnung Sonderregelungen:
Wintergarten und Schwimmbäder:

  • Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche
  • Wenn sie beheizt sind: 100Prozent Wohnfläche

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen:
  • in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche
  • bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche

Keller und Garage:
  • Da diese außerhalb der Wohnung liegen: keine Wohnfläche.
  • Nach DIN-277: JA

Geschäftsräume:
  • in der Regel: keine Wohnfläche
  • Ausnahme: Wenn der Mieter einen der Räume seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, muss die Fläche laut Rechtsanwalt Frischhut einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche.

Geschäftsräume:
  • in der Regel: keine Wohnfläche
  • Ausnahme: Wenn der Mieter einen der Räume seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, muss die Fläche laut Rechtsanwalt Frischhut einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche.

Öfen, Badewannen, Heiz- und Klimageräte, freiliegende Installationen wie z.B. Wasserboiler, versetzbare Raumteiler sowie Einbaumöbel:
  • Müssen nicht von der Gesamtfläche des Raumes abgezogen werden. Quasi also: 100 Prozent Wohnfläche

Nischen:
  • Sofern sie nicht bis zum Boden herunterreichen oder weniger als 13 Zentimeter tief sind: keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls abgezogen werden.

Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (sobald sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben):
  • keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls von der Grundfläche abgezogen werden

Treppen:
  • abhängig von der Treppenhöhe. Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden.
  • Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche.

Verkleidungen und Leisten, Schrägen:
  • müssen in Wohnflächenberechnung einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche. Praktisch heißt das, dass der Zollstock oder der Laserentfernungsmesser oberhalb beziehungsweise neben den Verkleidungen und Leisten angesetzt werden müssen.
  • Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat aufgrund der Schrägen häufig eine geringere Fläche zur Verfügung. Dies wird in der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung berücksichtigt. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern geht die Wohnfläche vollständig in die Berechnung ein. Ist die Raumhöhe aufgrund der Dachschrägen niedriger als einen Meter, wird die Fläche nicht berücksichtigt. Alles dazwischen zählt zur Hälfte.

Gerne übernehmen wir als Sachverständiger Ihre Wohnflächenberechnung. Nach Berechnungsvorschriften erstellen wir Ihre Wohnflächenberechnung. Hier Online bestellen Grundbuch24.de.

Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Oft fällt es erst auf, wenn der Vertrag schon unterzeichnet ist: Die Wohnfläche stimmt nicht mit der Quadratmeterzahl überein, die im Miet- oder Kaufvertrag angegeben ist. Das kann für alle Beteiligte Konsequenzen haben. Denn neben der Miethöhe oder dem Kaufpreis beziehen sich auch die Nebenkosten und die Hausratsversicherung auf die Wohnfläche. Im schlimmsten Fall zahlen Betroffene für Wohnraum, der in der Realität nicht existiert. Nachmessen kann sich also in vielen Fällen lohnen.

Soll ein Spezialist die Wohnflächenberechnung durchführen, dann erledigt das in der Regel ein Gutachter. Dieser kennt sich mit den Berechnungsvorschriften aus und weiß, welche Flächen wie gewertet werden. Die Berechnung und Aufstellung der Wohnfläche erfolgt bei uns im Vier-Augen-Prinzip. Diese wird zunächst erstellt und anschließend geprüft. Nach Freigabe durch den Sachverständigen wired diese mit Stempel und Unteschrift des Architekten zum herunterladen im persönlichen und geschützten Kundenportal zur Verfügung gestellt.

Wohnfläche für die Bank berechnen bei Finanzierung

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

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Bestellen Sie hier online Wohnflächen-Berechnung, Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Flurkarten, Liegenschaftsbücher.

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Wohnflächenberechnung Grundsteuerreform

Wohnfläche berechnen für die Grundsteuerreform

Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Auf welchen Raum das zutrifft, das kann je nach verwendeten Berechnungsart (z.B. Wohnflächenverordnung oder DIN-277) unterschiedlich sein. Hier können Sie die Wohnfläche berechnen lassen

  • Für die Grundsteuererklärung
  • Bei Ankauf und bei Verkauf zur Überprüfung von m² im Kaufvertrag
  • Überprüfung von m² in Mietverträgen
  • Für die Bank bei Finanzierung
  • Für Feststellungserklärungen
  • Für Finanzamt
  • Kostenersparnis beim Haus- und Wohnungskauf
  • Rückerstattung zu viel gezahlter Miet- und Nebenkosten 
  • Vom Gutachter / Sachverständigen gestempelt

Team für ihre Grundbucheinsicht

 

 

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Flurkarte

Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte / Katasterkarte benötigen Sie insbesondere dann, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Sie stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebietes dar, weshalb sie vor allem für Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt.

 

 

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie, sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Wohnungseigentümer. Dies kann z.B. bei einem Mehrfamilienhaus die Aufteilung von Wohnungen, Kellerabteilen und KFZ Stellplätzen sein, sowie die Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen sein.

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Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen. Beisielsweise die Duldung eines KFZ-Stellplatzes für ein Nachbargrundstück oder zwei Grundstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, weshalb eine Immobile auf zwei Grundstücken gebaut werden kann. Prüfen Sie immer, ob ein Objekt Baulasten hat! Baulast(en) werden automatisch auf den Käufer eines Grundstücks übertragen.

 

 

Altlastenverzeichnis

Die Altlastenauskunft / das Altlastenverzeichnis dient der Untersuchung von Grundstücken und zeigt Informationen zum Untergrund und zur Bebaubarkeit. Liegt für das Grundstück ein Altlastenverdacht vor, lohnt sich ein Kauf für private Bauherren in aller Regel nicht. Die Sanierung ist sehr kostspielig und schwer kalkulierbar. Deshalb sollten Sie dies vor einem Kauf unbedint prüfen!

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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) wird aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen der Gemeinde heraus entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne weisen aus, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief ein Grundstück bebaut werden darf und wie viele Geschosse gebaut werden dürfen bzw. erlaubt sind. Es gibt hier eine Vielzahl von Regelungen.

 

Über uns

Erfahrung und Expertise

Wir glauben fest daran, dass es einen besseren Weg gibt, Immobiliengeschäfte schnell, einfach und kostengünstiger abzuwickeln. Aus diesem Grund haben wir Grundbuch24.de entwickelt. Wir verbinden persönliche professionelle Beratung mit modernster Technologie um Ihnen transparent bei Ihren Entscheidungsprozessen zu helfen, egal ob es um Beschaffungsprozesse, Beratung, Verkauf, Darlehen oder Wertermittlung geht. Wir sind überzeugt davon, dass nur ganzheitliche und transparente Prozesse helfen bessere und schnellere Entscheidungen zu treffen.

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Unsere Dienste

Grundbuch24.de vereinfacht die Dokumentenbeschaffung für Ihre Immobilie. Egal ob Wohnflächenberechnung zur Grundsteuerreform, Liegenschaftskarte, Bebauungsplan oder Grundbuchauszug - wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Dokumente erhalten. Ohne Behördengang und Kopfschmerzen. Gleichzeitig helfen wir Ihnen dabei, sich einen Angebotsüberblick zu verschaffen, damit Sie das bestmögliche Immobiliengeschäft abschließen. Auch unterstüstzen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Dabei können Sie unter anderem zwischen professioneller Expertise, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten wählen.